Boykott, Streit und Klage: Die Nachwehen der Illuminati-eBook-Aktion bei Amazon

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Vor Kurzem hat Amazon in Zusammenarbeit mit Bastei Lübbe den Bestseller Illuminati von Dan Brown im eBook-Format verschenkt. Dass die Aktion beim unabhängigen Buchhandel auf wenig Gegenliebe stoßen wird, dürfte den beiden Aktionspartnern sicherlich schon vorher klar gewesen sein. Es ist nämlich nicht das erste Mal, dass deren Kooperation in der Kritik stand. Bastei Lübbe [...]


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Martina Schein

Freizeit-Nerd-Grufti
Ein kleiner Fehlerteufel, Chalid ...

Im Schrieben heißt es sinngemäß ...



Ansonsten halte ich die Einstellung gegenüber Amazon ganz schön pharisäerhaft. Derartige Aktionen bei Hugendubel und anderen Buchhändlern und / oder Ketten sind erlaubt, bei Amazon jedoch nicht. Irgendwie beißt sich für mich da die Katze in den Schwanz. 😉
 
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Wieso mahnt man Amazon ab, aber nicht Hugendubel? Das ist doch bescheuert.


Wäre besser wenn die Buchhändler ebenfalls solche Aktionen zur Kundengewinnung organisieren, anstatt mit aller Kraft zu versuchen soetwas generell zu verhindern.
 

Tmshopser

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Klarer Fall von Festhalten an alten Mustern oder Zöpfen.
Der Buchhandel schädigt sich doch selber. Wenn ich dann noch lese, das die Artikel von Bastei-Lübbe nicht mehr beworben, beim Barsortimenter gekauft und ins, wahrscheinlich hinterste Regal, verschwinden sollen, kann ich nur noch mit dem Kopf schütteln.
Das bedeutet dann wohl, das diese Produkte, es sind ja einige namhafte Autoren betroffen, nur noch Online zu finden sind. Also wandern die Kunden erst recht zu Amazon und Co. ab.


Diese ganze Preisbindung ist für mich sowie so recht fragwürdig. Gerade die Ketten remittieren häufig Bücher oder werfen sie als Mängelexemplare günstig auf den Markt. Zumindest ist das mein Eindruck.
 

ebooker

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Scheint keine Auswirkungen zu haben. Auch danach gab es kostenlose Ebooks bei Amazon und auch bei Ebook.de und Co. Und ja deutsche Verlagstitel.
 

ebooker

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Noch ein Typo:


"Nun haben Amazon und der Verlag bis zum 29. Januar, um eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, die solche Aktionen in Zukunft verhindern würde."


Da fehlt wohl das Wort Zeit. Zumindest liest sich das so komisch.
 

Rys

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Noch ein Typo:


\"Nun haben Amazon und der Verlag bis zum 29. Januar, um eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, die solche Aktionen in Zukunft verhindern würde.\"


Da fehlt wohl das Wort Zeit. Zumindest liest sich das so komisch.
Also ich würde sagen, da das Wort \"Zeit\" wegzulassen, ist durchaus noch im Rahmen des normalen Sprachgebrauchs.
Ich habe jedenfalls schon des öfteren ähnliche Formulierungen gehört.
 

ebooker

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Grammatikalisch scheint es mir aber falsch. Den es heißt ja immer "etwas haben". "Sie haben" ist kein vollständiger Satz.
 

feivel

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Wieder ganz schön doppelmoralig. Als ob hier bei dem alten Buch irgendwelche immensen Einbußen für die Buchpreisbindungslobby entstanden wären.
Tatsächlich nennt sich so etwas ja Marketing, und ist in anderen Märkten wie der Filmindustrie und der Musikindustrie gang und gäbe.


Ich denke mir oft, dass das ganze revolutioniert gehört.


Abgesehen davon, man bekommt ja eh immer nur eine Lizenz. Saturn und Mediamarkt haben die Dan Brown Bücher doch auch schon ganz ganz oft in Hardcovervariante fürn Appel und n Ei vertickt.
Da hat keiner geschrien.
 

feivel

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Schlimm find ich ja, dass es ok sein soll wenn Hugendubel das macht, aber Amazon solls nicht dürfen. Gleiche Regeln für alle, sonst funktioniert ein echter Markt nicht.
 

Krimimimi

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Schlimm find ich ja, dass es ok sein soll wenn Hugendubel das macht, aber Amazon solls nicht dürfen. Gleiche Regeln für alle, sonst funktioniert ein echter Markt nicht.

Die Frage, die sich mir allerdings stellt: Darf ein Verlag bei nur einem Shop auf seine Einnahmen verzichten? Wenn diese Aktion also vom Verlag ausging, würde ich sagen, dass es nicht mit der Buchpreisbindung vereinbar ist. Ob das allerdings so gelaufen ist, kann ich nicht beurteilen. Vielleicht war es ja auch so, dass der Shop das Ebook verschenkt hat, der Verlag also seinen Anteil bekommen hat, würde ich es als okay betrachen. Hier hätte es dann keine Bevorzugung eines Shops durch den Verlag gegeben. (das wäre vergleichbar damit, dass ein Geschäft eine Ware verschenkt, die er dem Großhändler jedoch bezahlt hat).
Wir wissen ja nicht welche Absprachen es zwischen Bastei und Amazon bzw zwischen Bastei und Hugendubel gab. Wenn sie gleichermaßen abgelaufen sind, dann wären die beiden Aktion auch als gleich zu betrachen. Also entweder wären dann beide Aktionen mit der Buchpreisbindung vereinbar oder beide eben nicht.
 
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ebooker

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Ist doch egal. Es war bei Hugendubel und Ebook.de das gleiche Spiel. Nur da hat keiner abgemahnt. Wird lustig wenn es zur Klage kommt. Glaube kaum dass Amazon so einfach eine Unterlassungserklärung unterzeichnet.


Ob der Verlag auf seine Einnahmen verzichtet hat meines Wissens keine Bedeutung für die Buchpreisbindung. Da geht es darum was der Endkunde zahlt. Nicht darum was der Händler an den Verlag bezahlt.
 
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Krimimimi

New member
Ist doch egal. Es war bei Hugendubel und Ebook.de das gleiche Spiel. Nur da hat keiner abgemahnt. Wird lustig wenn es zur Klage kommt. Glaube kaum dass Amazon so einfach eine Unterlassungserklärung unterzeichnet.
Wenn es das gleiche Spiel war (wovon ich auch ausgehe), dann war auch die Hugendubel- Aktion nicht sauber. Ich bin zwar kein Freund von Amazon, aber korrekt ist es nicht, dass nur Amazon einen auf den Deckel bekommt


I
Ob der Verlag auf seine Einnahmen verzichtet hat meines Wissens keine Bedeutung für die Buchpreisbindung. Da geht es darum was der Endkunde zahlt. Nicht darum was der Händler an den Verlag bezahlt.

Die Buchpreisbindung besagt doch, dass ein Buch bzw. Ebook in allen Läden gleich viel kosten muss. Das ist hier nicht der Fall. Der Endkunde bekam in einem Shop das Ebook kostenlos und in anderen wars kostenpflichtig.
Bisher hieß es, dass Shops ein Ebook verschenken dürfen und das nicht gegen die Buchpreisbindung verstösst. Mag sein, dass bei solchen Aktionen immer der Verlag auf seine Einnahmen verzichtet. In diesem Fall sehe ich aber die Bevorzugung eines Shops durch den Verlag. Ob das gemäß der Buchpreisbindung sein darf, da habe ich halt meine Zweifel.
 

Krimimimi

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Ich habe meine Zweifel ob die Buchpreisbindung für Ebooks überhaupt sinnvoll ist.
Das ist ein anderes Thema. Es gibt sie halt, aber niemand scheint so richtig zu wissen, wie die Buchpreisbindung bei Ebooks anzuwenden ist. Was erlaubt ist und was nicht. Schließlich gibt es bei Ebooks andere Möglichkeiten als bei Papierbüchern, z.B. zeitlich begrenzte Preisaktionen.
 

ebooker

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Dem Endkunden kann es auch egal sein. Der macht bei einer Gratisaktion mit wenn ihn das Buch interessiert. Ob damit gegen die Buchpreisbindung verstoßen wird kann ihn am Allerwertesten vorbei gehen....
 

feivel

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Ich hab mich tatsächlich darüber gefreut. Tatsächlich nutze ich meinen Kindle aber nicht wegen diverser Buchaktionen, sondern aufgrund des besseren Komforts beim Englisch Lesen.


Da müsste die Konkurrenz nachziehen, dann würde ich mir das tatsächlich überlegen.


Tatsächlich sind aber zumindest die Geräte mittlerweile mehr als interessant, dass ich bereits über Alternativen nachgedacht habe. Liebe Buchindustrie, daran festhalten und verbessern, nutzt euch mehr als irgendwelche Rechtsstreitigkeiten.
 
T

Tolinio

Guest
Hallo alle zusammen,


hoffentlich geht das nicht nach hinten los. Was ist eigentlich wenn das Gericht festgestellt die sach mit dem verschenken von Preisgebundenen eBooks ist erlaubt. Das wird amazon dann so was von ausnutzen
und wie geht\'s dann weiter?


Gruß


Tolinio
 

Tmshopser

New member
Hallo alle zusammen,


hoffentlich geht das nicht nach hinten los. Was ist eigentlich wenn das Gericht festgestellt die sach mit dem verschenken von Preisgebundenen eBooks ist erlaubt. Das wird amazon dann so was von ausnutzen
und wie geht\'s dann weiter?


Gruß


Tolinio

Auf
Um den Link zu sehen, bitte Anmelden oder Registrieren
steht ein kurzer Artikel dazu. Demnach gibt es wohl zwei Rechtsauffassungen.
Die eine besagt: \"...Nach dem klaren Wortlaut des Preisbindungsgesetzes ist es zulässig, Bücher an Endkunden zu verschenken, soweit das Geschenk nicht an den Kauf preisgebundener Bücher gekoppelt ist. Es entspricht der gängigen Praxis von Verlagen, zeitlich begrenzte Aktionen, die auch die kostenlose Überlassung von Büchern zum Gegenstand haben, zu unterstützen....\"


Die andere: \"..„Die kostenfreie Abgabe preisgebundener Bücher an Letztabnehmer verstößt gegen das Preisbindungsgesetz. Aufgrund eines damit verbundenen Preisnachlasses von 100% stellt dies die schwerwiegendste Form der Unterschreitung des gebundenen Ladenpreises dar. Erschwerend kommt hinzu, dass Sie einen preisgebundenen Titel zur Vermarktung Ihrer Kindle-Lese-App einsetzen und somit ,E-Book‘-Kunden kanalisieren und für Ihr E-Book-Angebot zu gewinnen beabsichtigen“


Wenn man den Artikel liest, kann man daraus schließen, das Amazon/Bastei Lübbe die Abmahnung nicht anerkennen und das ganze vor Gericht gehen wird.
Ich persönlich glaube, das sich der Abmahner wohl ein Eigentor geschossen hat und auf den Kosten sitzen bleibt. Zusätzlich bekommt das Duo Amazon und der Verlag auch noch kostenlose Marketingunterstützung durch die Medien.
 
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