Also ich verstehe es so, dass man als nicht Anwohner werktags zwischen 9 und 15 Uhr mit der Parkscheibe 1 Stunde dort parken darf, aber ob das nun wirklich so dem Regelwerk entspricht, kann ich absolut nicht sagen.
Meines ist die Interpretation aus dem Bauch heraus![]()
Also ich verstehe es so, dass man als nicht Anwohner werktags zwischen 9 und 15 Uhr mit der Parkscheibe 1 Stunde dort parken darf, aber ob das nun wirklich so dem Regelwerk entspricht, kann ich absolut nicht sagen.
Meines ist die Interpretation aus dem Bauch heraus![]()
Du hast damit mit sehr wahrscheinlich vollkommen recht.
Meine Führerscheinprüfung liegt ähnlich lange zurück. Vor kurzem hatte ich an der Stelle geparkt. Ich hatte angenommen, dass ich (Nicht- Anwohner) dort von 9 bis 15 Uhr eie Parkscheibe benutzen muss und nach 15 Uhr dort ohne Parkscheinbe parken darf. Ich war gegen 14.45 Uhr angekommen und hatte meine Parkscheibe auf 15.00 Uhr gestellt. Als ich 15.10 Uhr zurückkam, stand da gerade ein Herr vom Ordnungsamt und war dabei, ein Knöllchen für mich fertig zu machen. Ich habe ihn dann gefragt, was ich falsch gemacht habe. Seine Antwort: Als Nicht- Anwohner darf ich nur von 9 bis 15 Uhr dort parken. Die Parkscheibe darf dementsprechend maximal auf 14 Uhr eingestellt sein und um 15 Uhr muss ich weg sein.
Zum Glück bin ich an einen netten Herren geraten. Weil ich meinen Fehler eingeräumt habe und die Parkzeit nur 10 Minuten überschritten hatte, hat er dann auf das Knöllchen verzichtet (Wäre ich 5 min später gekommen, hätte es am Wagen gehangen).
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Siehe weitere Informationen und konfiguriere deine Einstellungen