An die Autofahrer unter Euch

Krimimimi

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Wie interpretiert Ihr dieses Verkehrsschild? Wann darf eine Nicht- Anwohner dort parken?
 

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passionelibro

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Öhm, ich oute mich mal als schreckliche Schilderversteherin ...


Meine Führerscheinprüfung liegt nun schon 31 Jahre zurück und fast die Hälfte dieser Zeit bin ich im Ausland gefahren 🙄


Also ich verstehe es so, dass man als nicht Anwohner werktags zwischen 9 und 15 Uhr mit der Parkscheibe 1 Stunde dort parken darf, aber ob das nun wirklich so dem Regelwerk entspricht, kann ich absolut nicht sagen.
Meines ist die Interpretation aus dem Bauch heraus :D:D
 
H

hamlok

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Also ich verstehe es so, dass man als nicht Anwohner werktags zwischen 9 und 15 Uhr mit der Parkscheibe 1 Stunde dort parken darf, aber ob das nun wirklich so dem Regelwerk entspricht, kann ich absolut nicht sagen.
Meines ist die Interpretation aus dem Bauch heraus :D:D

Das würde ich auch so interpretieren, mit der selben Begründung. 😆
 

Krimimimi

New member
Also ich verstehe es so, dass man als nicht Anwohner werktags zwischen 9 und 15 Uhr mit der Parkscheibe 1 Stunde dort parken darf, aber ob das nun wirklich so dem Regelwerk entspricht, kann ich absolut nicht sagen.
Meines ist die Interpretation aus dem Bauch heraus :D:D

Du hast damit mit sehr wahrscheinlich vollkommen recht.


Meine Führerscheinprüfung liegt ähnlich lange zurück. Vor kurzem hatte ich an der Stelle geparkt. Ich hatte angenommen, dass ich (Nicht- Anwohner) dort von 9 bis 15 Uhr eie Parkscheibe benutzen muss und nach 15 Uhr dort ohne Parkscheinbe parken darf. Ich war gegen 14.45 Uhr angekommen und hatte meine Parkscheibe auf 15.00 Uhr gestellt. Als ich 15.10 Uhr zurückkam, stand da gerade ein Herr vom Ordnungsamt und war dabei, ein Knöllchen für mich fertig zu machen. Ich habe ihn dann gefragt, was ich falsch gemacht habe. Seine Antwort: Als Nicht- Anwohner darf ich nur von 9 bis 15 Uhr dort parken. Die Parkscheibe darf dementsprechend maximal auf 14 Uhr eingestellt sein und um 15 Uhr muss ich weg sein.
Zum Glück bin ich an einen netten Herren geraten. Weil ich meinen Fehler eingeräumt habe und die Parkzeit nur 10 Minuten überschritten hatte, hat er dann auf das Knöllchen verzichtet (Wäre ich 5 min später gekommen, hätte es am Wagen gehangen).
 

Minigini

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Du hast damit mit sehr wahrscheinlich vollkommen recht.


Meine Führerscheinprüfung liegt ähnlich lange zurück. Vor kurzem hatte ich an der Stelle geparkt. Ich hatte angenommen, dass ich (Nicht- Anwohner) dort von 9 bis 15 Uhr eie Parkscheibe benutzen muss und nach 15 Uhr dort ohne Parkscheinbe parken darf. Ich war gegen 14.45 Uhr angekommen und hatte meine Parkscheibe auf 15.00 Uhr gestellt. Als ich 15.10 Uhr zurückkam, stand da gerade ein Herr vom Ordnungsamt und war dabei, ein Knöllchen für mich fertig zu machen. Ich habe ihn dann gefragt, was ich falsch gemacht habe. Seine Antwort: Als Nicht- Anwohner darf ich nur von 9 bis 15 Uhr dort parken. Die Parkscheibe darf dementsprechend maximal auf 14 Uhr eingestellt sein und um 15 Uhr muss ich weg sein.
Zum Glück bin ich an einen netten Herren geraten. Weil ich meinen Fehler eingeräumt habe und die Parkzeit nur 10 Minuten überschritten hatte, hat er dann auf das Knöllchen verzichtet (Wäre ich 5 min später gekommen, hätte es am Wagen gehangen).

Also ich hätte die gleichen Schlussfolgerungen wie du gezogen. Ich würde mal einen Brief an das zuständige Amt schreiben mit der Bitte um eine bessere Erklärung.
 

JulesWDD

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Es erscheint mir recht zweifelhaft, woraus man denn bei einer solchen Beschilderung noch einen - zumindest - Fahrlässigkeitsvorwurf ableiten möchte, so man denn - aus Sicht der Behörde - gegen diese Beschilderung verstossen hat ... 🙄
:cool:
🙄 . Nach meiner notwendigerweise sehr subjektiven Einschätzung darf man dort als Nicht-Anwohner im Zeitraum Nullneunhundert bis Fünfzehnhundert maximal eine Stunde parken.
 

Krimimimi

New member
Korrekt. Nach 15 Uhr dùrfen nur noch Anwohner dort parken.


Ich habe heute ( durch ein Camping Forum) erfahren, dass man die Schilder immer von oben nach unten lesen:


1) Parkplatz (oberstes Schild)
2) Einschränkung: für Anwohner mit Ausweis
3) Ausnahme davon, dass der Parkplatz nur für Anwohner ist, mit Parkscheibe 1 Stunde
4) Aber nur von 9 bis 15 Uhr
 
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