Anleitung: Kindle Paperwhite 2 Jailbreak und mehr

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Es stand laut den Entwicklern nicht fest, ob man jemals mit einem Jailbreak für den Kindle Paperwhite 2 rechnen könne, doch jetzt ging es schneller als erwartet. Der Jailbreak für den neuesten Amazon eBook Reader ist da und erlaubt umfangreiche Erweiterungen des ansonsten geschlossenen Linux-Systems. Damit du beim Versuch deinen Kindle Paperwhite zu jailbreaken nicht [...]


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Dirk

New member
Chalid sagt:
\"Wichtig anzumerken ist noch, dass der Jailbreak erst wenige Tage alt ist und die meisten Apps nicht auf die Nutzung des Kindle Paperwhite 2 angepasst wurden.\"


Tja, daran liegt es nicht alleine!
Viele entwickelnde Fans vom Paperwhite sind die unnötige Verschleierungstaktik in den Updates von Seiten Amazons und damit die Kurzlebigkeit ihrer Patches, einfach Leid.


Danke Amazon, wie Kundenfreundlich!
:mad:



Ein Jailbreak bringt momentan daher leider noch nicht allzu viel.
 

Dirk

New member
Verstehe ich jetzt nicht ... kann man jailbreaken oder nicht?

Doch, der Jailbreak geht, aber der schafft ja mehr oder weniger nur die Möglichkeit dann Veränderungen einzurichten.


Wenn auf dem PW2 aber auch die Firmware 5.3.1 - 5.3.4 läuft, d.h. wenn man downgraden kann, dann ist das natürlich sehr schön, weil man dann vieles nutzen kann, z.B. auch den JBPatch mit dem man Silbentrennung und veränderbare Seitenränder... nachrüstet.


Dann noch automatische Updates blocken, und gut ist.
 
F

Franz

Guest
So eine Anleitung würde ich mir mal für den Kindle Wi-Fi wünschen. Diesem kann man ja auch irgendwie EPUB beibringen, aber Leute, die das wirklich gemacht haben, sieht man in Foren selten. Wenn ich bedenke, mit welchen Darstellungsproblemen alternative Software wie beispielsweise CoolReader (unter Android) zu kämpfen hat, ist dies möglicherweise auch nicht zu empfehlen.
 

Dirk

New member
epubs am kindle - sehr schön ☺

Toll...
😆 😆 😆


edit
Toll... DRM-freie epubs (gibt es ja leider nicht so viele) auf einem \"freien\" Gerät....,
DRM-verseuchte epubs können ja wie \"üblich\" mit calibre innerhalb von 2 Sekunden in z.B. mobi umgewandelt werden.
 
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V

Volker71

Guest
Liest sich echt toll. Die Bestellung für den Kindle ist schon gemacht! 😉
Geht der Jailbreak für den Fall der Fälle rückgängig zu machen oder kann man sich 100%ig von der Garantie verabschieden?
 

Dirk

New member
Liest sich echt toll. Die Bestellung für den Kindle ist schon gemacht! 😉
Geht der Jailbreak für den Fall der Fälle rückgängig zu machen oder kann man sich 100%ig von der Garantie verabschieden?

Der Jailbreak hat keinen Einfluss auf den Garantieanspruch bei Hardwaremängeln.
 

Chalid

Administrator
Teammitglied
Ja, alle Dinge lassen sich mit einer eigenen \\\"Update\\\"-Datei wieder entfernen. Sind im Gesamtpaket ebenfalls enthalten.


Ausprobiert hab ich das allerdings noch nicht.
 

Dirk

New member
Ja, alle Dinge lassen sich mit einer eigenen \"Update\"-Datei wieder entfernen.

Man sollte noch erwähnen, dass man mit einem gejailbreakten Kindle nicht online gehen sollte, oder aber die Zwangsupdates von Amazon blocken sollte. Sonst ist u.U. der schöne Jailbreak, bzw die Veränderungen perdue!
 

JulesWDD

Active member
Man sollte noch erwähnen, dass man mit einem gejailbreakten Kindle nicht online gehen sollte, oder aber die Zwangsupdates von Amazon blocken sollte. Sonst ist u.U. der schöne Jailbreak, bzw die Veränderungen perdue!

Ist das jetzt ein \"sollte\" bzw. was passiert denn, wenn man mit dem gejailbreakten Gerät online geht? Wie werden dann die Zwangsupdates blockiert?
 

JulesWDD

Active member
Der Jailbreak hat keinen Einfluss auf den Garantieanspruch bei Hardwaremängeln.

Da würde ich mich nicht darauf verlassen. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, die dieser recht frei einschränken und regeln kann. Die Garantiebedingungen von Amazon habe ich hierzu allerdings nicht gelesen. Anders sieht es bei der gesetzlichen Gewährleistung aus, die bringt dem Kunden aber meist nur in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf wirklich etwas.
 

ebooker

New member
Naja die Gewährleistung bringt mir eigentlich in den ersten 24 Monaten etwas. Ich hab noch keinen Händler erlebt der von mir einen Beweis gefordert hätte. Bei dem hätte ich auch das letzte mal einkauft. Die Beweislast gilt eigentlich nur für den Fall eines Gerichtsprozesses. Denn wenn der Händler will dann gibt dir dann einfach einen Beweis dass du Schuld bist. Und ob der Beweis gültig ist oder nicht, müsste dann eh vor Gericht erklärt werden. Händler: Hier der Beweis du bist Schuld. Kunde: Nö der Beweiss zählt nicht. Händler: Doch -> Pech gehabt oder Gericht...


Ob Rooten und Jailbreak Einfluß auf die Gewährleistung hat ist umstritten. Die Tendenz ist wohl dahin dass ein keinen Einfluß hat. Aber darauf würde ich mich nicht verlassen. Im Zweifel wird das eh ein Gericht klären.
 
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JulesWDD

Active member
Naja die Gewährleistung bringt mir eigentlich in den ersten 24 Monaten etwas. Ich hab noch keinen Händler erlebt der von mir einen Beweis gefordert hätte. Bei dem hätte ich auch das letzte mal einkauft. Die Beweislast gilt eigentlich nur für den Fall eines Gerichtsprozesses. Denn wenn der Händler will dann gibt dir dann einfach einen Beweis dass du Schuld bist. Und ob der Beweis gültig ist oder nicht, müsste dann eh vor Gericht erklärt werden. Händler: Hier der Beweis du bist Schuld. Kunde: Nö der Beweiss zählt nicht. Händler: Doch -> Pech gehabt oder Gericht...


Ob Rooten und Jailbreak Einfluß auf die Gewährleistung hat ist umstritten. Die Tendenz ist wohl dahin dass ein keinen Einfluß hat. Aber darauf würde ich mich nicht verlassen. Im Zweifel wird das eh ein Gericht klären.

Dann seien Sie froh, dass Sie noch niicht mit irgendwelchen sogenannten Serviceabteilungen haben rumärgern müssen, wenn Sie mit einem defekten Gerät kommen, bei dem der Kauf schon länger als 6 Monate zurückliegt. Ich habe diese unschönen Erfahrungen sowohl bei MediaMarkt, Saturn und auch Karstadt machen dürfen.


Und es geht ja wohlgemerkt nicht darum, wer \"schuld\" an einem Mangel ist. Es geht darum, dass Sachmangelhaftung für die Fehler gilt, die bei Übergabe derKaufsache schon vorhanden waren (dem Grunde nach), und das wird eben in den ersten sechs Monaten ab Übergabe der Kaufsache zugunsten des Käufers vermutet. Danach muss es der Käufer nachweisen. Und dafür hat er eben 24 Monate Zeit. Richtigerweise sind die zwei Jahre eben eine Verjährungsfrist für die Geltendmachung eines Mangels, der schon bei der Übergabe vorhanden war.
 
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ebooker

New member
Und es geht ja wohlgemerkt nicht darum, wer \"schuld\" an einem Mangel ist. Es geht darum, dass Sachmangelhaftung für die Fehler gilt, die bei Übergabe derKaufsache schon vorhanden waren (dem Grunde nach), und das wird eben in den ersten sechs Monaten ab Übergabe der Kaufsache zugunsten des Käufers vermutet. Danach muss es der Käufer nachweisen.

Egal, wer welchen Beweis oder Nachweis bringt. Die Gültigkeit müsste dann eh vor einem Gericht geprüft werden. Von daher. Ich hatte bisher schon mindestens 10 Fälle von Gewährleistung deutlich nach 6 Monaten und es hatte immer geklappt.


Und weil sie so auf \"Du bist Schuld\" rumreiten (Ihr Formulierung ist übrigens genauso falsch).


Käufer: Hier ist mein Beweis:
Verkäufer. Nö, der ist nicht gültig.


Verkäufer: Hier ist der Beweis
Käufer: Nö, dass ist kein Beweis.


---> Gericht
 
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