Apple droht 50 Millionen Dollar Strafe an, ist selbst für den größten Leak verantwort

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Viele Unternehmen in der Unterhaltungselektronikbranche wollen aus den Neuvorstellungen ihrer Produkte etwas ganz Besonderes machen. Maßgeblich mitverantwortlich für diese Entwicklung ist zweifellos Apple, die mit dem ersten iPhone eine sehr strikte Geheimhaltungspolitik betrieben haben, was letztendlich dazu geführt hat, dass das Interesse am Gerät sehr hoch war. Mit den nachfolgenden Modellgenerationen wurde dies ähnlich gehandhabt. [...]


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ebooker

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" Bleibt zu hoffen, dass der für den Leak verantwortliche Mitarbeiter bei derart überzogenen Forderungen nicht in Privatinsolvenz gehen musste …"


Nehme stark an das der Leak Absicht war. Genauso die zufällig verlorenen Prototypen. Mit der Strafe will Apple nur die eigenen Leaks interessanter machen.


Gesendet mit meinem C64
 

JulesWDD

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Der angedrohre Strafschadensersatz war gegenüber einem Lieferanten vereinbart, nicht gegenüber einem Mitarbeiter. Aber der LIeferant hat ja schon freiwillig die Segel gestrichen und die Finger gehoben, vulgo: ist pleite.
 

mulleflupps

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Der angedrohre Strafschadensersatz war gegenüber einem Lieferanten vereinbart, nicht gegenüber einem Mitarbeiter. Aber der LIeferant hat ja schon freiwillig die Segel gestrichen und die Finger gehoben, vulgo: ist pleite.

... wobei die Mitarbeiter derartiger Unternehmen in der Regel per Arbeitsvertrag verpflichtet werden, eine so genannte \"Geheimhaltungsklausel\" zu unterschreiben. Trotzdem ist die Vorgehensweise vom \"Apfel\" interessant - vgl. hierzu auch aktuell die letzten beiden Ausgaben der Zeitschrift ComputerBild. Die liegen aktuell im Clinch mit Apple (es geht hierbei um den \"Verbiegungstest\" des iPhone 6).
 

JulesWDD

Active member
... wobei die Mitarbeiter derartiger Unternehmen in der Regel per Arbeitsvertrag verpflichtet werden, eine so genannte \"Geheimhaltungsklausel\" zu unterschreiben. Trotzdem ist die Vorgehensweise vom \"Apfel\" interessant - vgl. hierzu auch aktuell die letzten beiden Ausgaben der Zeitschrift ComputerBild. Die liegen aktuell im Clinch mit Apple (es geht hierbei um den \"Verbiegungstest\" des iPhone 6).

Ich persönlich kenne keine der Arbeitsverträge, die Apple mit seinen Mitarbeitern abschließt. Ich kann allerdings verbindlich sagen, dass Geheimhaltungsklauseln und Verschwiegenheitsklauseln in Arbeitsverträgen - auch in Deutschland - üblich sind.


Da ich die Verlaubarungen der sogenannten Springer Presse nicht lese, kann ich auch zur ComputerBLÖD und dem dort angabegemäß abgedruckten Artikel nichts sagen.
 
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