Christoph Neumann
Sammler
Wir haben ja bereits vor einiger Zeit gelernt, dass ein Ebook gar kein Buch ist. (Schon wegen der Mehrwertsteuer.) Daraus resultieren aber noch ganz andere Dinge...
Bei eBooks handelt es sich rechtlich nicht um Bücher, sondern um Telemedien, für die der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag gilt. Und in diesem wird nicht nur eine “freiwillige Selbstkontrolle†zwingend vorgeschrieben, er beinhaltet auch auch Vorschriften für die zeitliche Bereitstellung von Erwachsenen-Inhalten. Eine Folge davon ist, dass in Online-Mediatheken bestimmte Inhalte nur Nachts abrufbar sind.....
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