Großbritannien will eBook-Steuern nicht senken

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Während sich die große Koalition in Deutschland vor Kurzem darauf geeinigt hat die eBook Steuern senken zu wollen, sieht es in anderen Teilen Europas nicht so gut aus. Wie The Bookseller berichtet, hat eine parlamentarische Anfrage in Großbritannien ergeben, dass aufgrund der aktuellen EU-Bestimmungen zur Klassifizierung der eBooks als elektronische Dienstleistung, vom britischen Steuerminister noch [...]


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Johnny W.

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Das ist natürlich Schade, aber letztendlich muss man bei einer Situation in der das physische Buch steuerfrei verkauft wird, ein gewisses Verständnis dafür haben, dass man beim neuen Medium zögert.
 

ingmar

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Ich finde nicht, dass man hier \"Verständnis haben muss\" (warum?); alles andere als eine Gleichstellung von ebooks und \"herkömmlichen\" Büchern wird sich auf Dauer nicht argumentieren lassen. Dass man das \"Kulturgut Buch\" mit einem niedrigeren Steuersatz belegt (oder steuerfrei vekauft) ist mE durchaus sachgerecht, aber wieso soll das plötzlich nicht mehr gelten, nur weil das Buch digital statt gedruckt ist?
 
U

Unregistriert

Guest
Wird dann interessant sein, zu sehen, ob nach dem Bestimmungslandprinzip dann britische ebooks auch hierzulande wie Dienstleistungen zu versteuern sein werden und wie es umgekehrt britischen Kunden ergehen wird, die ihre ebooks nicht bei sich einkaufen.
 

Der Hansi

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Die einzige Argumentation gegen eine Senkung von Steuern auf eBooks würde sein, dass ausschließlich das gedruckte Buch subventioniert werden soll und nicht das digitale. Das genaue Warum dahinter bleibt man uns allerdings noch schuldig!
:confused:
 

Johnny W.

New member
Es gäbe auch die Alternative einen Steuersatz für Bücher zu erheben, dann wäre Fairness hergestellt. Ich denke aber damit wären die meisten dann auch nicht einverstanden. UK war immer mein Buchimportland der Wahl, bei dem ich viel Geld gespart habe. Da bin ich ein bisschen nachsichtiger.
 

Andy

New member
Die Senkung des Mehrwertsteuersatzes für Hörbücher (auf Datenträger) auf 7 % wurde jetzt vom deutschen Bundestag zum 1. Januar 2015 beschlossen.
Für Downloads (Hörbuch-Downloads, E-Books,...) gelten vorerst weiter die 19 % Mwst. Da will man im Gegensatz zu Frankreich und Luxemburg keinen Alleingang gegen das EU-Recht wagen, sondern eine Änderung der Regelung auf EU-Ebene erreichen, um auch für Downloads den Steuersatz senken zu können.


Quelle:
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