\"Gebraucht\"-eBook-Verkauf auch in Deutschland illegal ... vorerst

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So schnell kann es gehen. Da haben wir gerade noch von der Entscheidung in den USA berichtet, wonach der Wiederverkauf von MP3-Dateien (und damit vermutlich auch eBooks) von einem Gericht für illegal erklärt wurde, jetzt wurde ein ähnliches Urteil in Deutschland gefällt. "Bei digitalen Dateien gibt es keinen Qualitätsverlust durch Benutzung. Deshalb bräche der Primärmarkt [...]


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SPF30

Technikfan
“Die Entscheidung des Landgerichts Bielefeld liegt nicht zuletzt im Interesse der Leserinnen und Leserâ€


LOL!


das liegt wohl am ehesten im eigenen interesse. wäre doch ein jammer, wenn kunden auch woanders einkaufne könnten.


aber der markt wird sich schon selbst regulieren. hat man auch bei den mp3s gesehen. da haben sich die plattenfirmen alle bis zum ende quergestellt, aber musste in anbetracht der marktmacht der kunden einfach irgendwann nachgeben und mit dem strom schwimmen. das wird beim ebook letzten endes genauso sein. dabei meine ich gar nicht den gebraucht-verkauf, sondern vielmehr diesen ganzen drm- und versteuerungsblödsinn.
 
C

Chocolover

Guest
Ich versteh eh nicht was dieser ganze Mist soll. Durch den digitalen Verkauf haben die Verläge viel weniger Kosten und könnten eine viel breiteren Konsumentenmarkt bedienen. Ein wirkliches kapitalistisches Prinzip ist an dieser Stelle nicht mehr sinnvoll! Ist ähnlich wie bei den Spieleherstellern. Siehe beispielsweise \"Humble Bundle\", welche sehr hohe Einnahmen haben ohne dem Kunden einen festen Preis zusetzen.


Menschen neigen dazu zu viel zu konsumieren! Biete 2 Artikel für die Hälfte des Preises an und die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass ein Mensch beide kauft. Digitaler Handel ermöglicht dies da der Verlag keine höheren Kosten hat. Daher: Wenn man den Kunden das Weiterverkaufen verbietet sollte man die Preise dramatisch senken.
 

SaltatorMortis

New member
interessant find ich den part wo von einer inflation des gedankengutes gesprochen wird.
als wenn schon die einnahmen der unternehmen jetzt auf ein minimum gesunken sind...
raubkopien/weiterverkauf hin oder her das ist irgendwie blödsinn
ich frag mich da wo wir währen wenn wir es wirklich so wäre wie es die Gesetzeshüter vermuten zumal mp3s schon Jahre existieren muhahaha
 
G

Gast

Guest
Dass es bei individuellen digitalen Kopien keinen Qualitätsverlust gibt, muss nicht unbedingt der Fall sein. Es ist durchaus möglich, dass in dem Buch-BLOB auf der Speicherkarte eines Lesers einzelne Bits umkippen, was dann vielleicht einen Buchstaben ändern würde. Da die Veränderung der Datei aufgrund physikalischer Phänomene stattfinden kann, wird man auch nicht von einer absichtlichen Veränderung des Werks sprechen können. Wenn schon zwischen Software und eBooks unterschieden werden soll, kann man ja ruhig mal ein bisschen Haarspalterei betreiben.
 

Altschneider

New member
Es wäre in der That zum ersten Mal ein treffendes Argument, warum E-Bücher preiswerter sein sollten als ihre gedruckten Brüder und Schwestern - weil beim Kauf grundsätzlich ein 100 %iger Wertverlust auftritt, weil es eben keine Wiederverkauf geben darf.


Es ist zudem recht problematisch für die Verlage selbst - sie handeln dann auch mit Lizenzen und nicht mit physischen Gütern, was sowohl rechtlich wie steuerrechtlich einen erheblichen Unterschied machen dürfte. Denn auch hier müsste eine E-Buch Datei wie ein unendlich hoher Lagerbestand gewertet werden.


Ich nehme an, dass der Begriff \"gebraucht\" in diesem Zusammenhang völlig falsch ist - dennoch halte ich das Urteil für ausgesprochen dumm.
 
D

Dimitri

Guest
Ich frage mich wie lange es noch dauert bis es auch bei den eBooks \"Mängel-Exemplare\" gibt.
Wie soll man sonst mehr Kunden gewinnen wenn der Preis (Buchpreisbindung) und die Verfügbarkeit (unendlicher Lagerbestand) sonst gleichbleibend ist?


P.S.: \"Mängel-Exemplar\" bezieht sich in diesem Fall auf den Preis (wie bei den Papierbüchern) und nicht auf das DRM (welches es jetzt schon gibt und bei eBooks zu Mängel führt).
 

Altschneider

New member
Was konkret ist denn "dumm" an dem Urteil?

Siehe in meinem Beitrag, da steht es.
Verlage haben ohnehin schon Probleme, angemessene E-Buch Preise gegen die herrschende Billigbuchmentalität zu erzielen, da ist es doch arg ungeschickt, auch noch den Befürwortern der E-Bücher müssen preiswert sein Fraktion Sachargumente zu liefern.
Und in der Konsequenz des Urteils verkaufen die Verlage ja auch nur Lizenzen. Das wird bei den Lagerbewertungen interessant werden, wenn die Güter keiner Abnutzung mehr unterliegen.
Deutsche Richter haben ja öfter ein, sagen wir mal, bizarres Rechtsverständnis. Und dies Urteil ist wieder einmal der Beweis, dass praktikable Lösungen vermieden werden, wenn es darum geht, einen bequemen status qou aufrechte halten zu wollen.


Das nur zur Erläuterung - war vielleicht etwas knapp formuliert, um es zu verstehen.
 

ebooker

New member
Dann lies dir das mal durch:
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Digital heißt ! nicht !, dass es immer so bleibt wie es ist und sich nicht von alleine ändert.
Ich lese da auch nichts von umfallenden Bits :banghead:


Und von alleine ändert sich da auch nichts.. Physik und so 🙄


Aber klar wenn es den Bits langweilig wird dann gehen Sie spazieren 🙄


Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk 2
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
H

huzt

Guest
das wird sicher wieder durch alle instanzen geklagt und am ende kommt was anderes raus.
 

Dimitri

Member
Es kommt auch darauf an, ob die Händler beim Nutzungsrecht bleiben, oder dazu übergehen echte eBooks zu verkaufen.
 
U

Unregistriert

Guest
Es kommt auch darauf an, ob die Händler beim Nutzungsrecht bleiben, oder dazu übergehen echte eBooks zu verkaufen.

Und darauf, ob das Nutzungsrecht in der engen Form, wie die Händler es gerne einräumen würden, rechtlich Bestand haben wird. Bei Software waren europäische Gerichte da ja letztlich der Meinung, dass die Formulierungen der Hersteller zu weitreichend waren.
 
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