Gutenberg 3.5 eBook-Warez Bericht weiterhin fragwürdig

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Bereits seit mehreren Jahren wird der sogenannte "Gutenberg"-Bericht zur Situation der eBook-Warez-Szene herausgegeben. Besonders im vergangenen Jahr hat das Thema besondere Aufmerksamkeit erfahren, nachdem die inzwischen geschlossene Plattform boox.to durch ihre Öffentlichkeitsarbeit einem breiten Publikum bekannt wurde. In Zuge dessen hat einer der Studienautoren allerdings auch die offiziellen Trafficdaten des Portals in Frage gestellt und [...]


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SPF30

Technikfan
habe ich schon immer gesagt dass hier ein problem durch viel reden generiert wird das eigentlich nicht wirklich schwerwiegend ist. das schätzbeispiel mit den 220 millionen ebooks verdeutlicht das. wer soll die lesen? lesen die buchleser plötzlich doppelt so viele bücher wie früher, oder lesen jetzt auch alle nichtleser vom baby bis zum greis? 😆


würde annehmen dass das verhältnis höchstens im bereich von 1 zu 2 ist. mehr nicht.
 

Harry

New member
\\\"In erster Linie gilt es für den Buchmarkt daher weiterhin gute Angebote für Nutzer zu schaffen, die sie erst gar nicht auf die Idee bringen, sich in illegalen Foren umzusehen.\\\"


Besser kann es kaum ausdrücken!


Und bei solchen Zahlen frage ich mich auch immer, ob man von der Zahl der Downloads auch auf den Konsum schließen kann. Jemand der ein Buch bezahlt, wird es in den meisten Fällen auch lesen oder bei gedruckten Büchern ggf. noch verschenken. Die Mehrheit der Leute wird wohl kaum Geld für etwas ausgeben, was dann nicht gelesen wird.


Bei Warez dagegen greift oft der Sammelreflex. Es kostet nichts. Ich hole es mir, bevor es wieder weg ist. Usw. Das kann man bei allen Dingen beobachten, die vermeintlich kostenlos sind, angefangen bei Proben im Kaufhaus bis hin zu den vollen Taschen, die viele von Messebesuchen mitbringen. Auch die reichlich vorhandenen legalen kostenlosen eBooks dürften wohl zu einem hohem Prozentsatz heruntergeladen aber nicht gelesen werden.


Ich kann nur für mich sprechen: Ich besitze ein Kindle. Hier ist das Angebot an Büchern sicher am größten. Es gibt praktisch kein Buch, was es nicht auch bei Amazon oder bei den wenigen Ausnahmen ansonsten als freies .mobi gibt. Zuvor besaß ich ein Bookeen der ersten Generation. Abgesehen vom katastrophalen technischen Zustand des Gerätes (es war der erste Reader von Bookeen überhaupt, es sei entschuldigt) hatte ich hier immer wieder das Problem, nicht an mein gewünschtes Buch zu kommen, da es sie nicht frei und auch nicht als DRM .mobi gab. Und ePub hätte ein Wechsel der Firmware und den Verlust aller DRM .mobi bedeutet, kam also nicht in Betracht für mich.


In dieser Zeit habe auch ich mir hin und wieder ein Buch illegal als Warez besorgt. Nun war ich so ehrlich und habe in fast allen Fällen dann wenigstens noch die Papierausgabe bzw. die für mich nutzlose ePub-Variante bezahlt. Aber zugegeben, da war ich wahrscheinlich eher die Ausnahme.


Ein vernünftiges Angebot der Verleger hätte mich aber gar nicht erst bei Warez suchen lassen. EBooks in verschiedenen Varianten anzubieten ist heute technisch kein besonderer Aufwand. Nur reifte diese Erkenntnis bei den Verlegern nur sehr, sehr langsam. Lieber regte man sich über die bösen Warez-User auf. Aus unerklärlichen Gründen erscheint das bis heute manchem Verleger doch tatsächlich lukrativer als ein gutes Angebot für die kaufwilligen Kunden.
 

ebooker

New member
Wenn man bedenkt das die Autoren der Studie eine Anti-Piraten-Agentur betreiben ist die Panikmache nicht verwunderlich.


Gesendet mit meinem C64
 
M

Marie

Guest
Man könnte jetzt ganz krass sagen: jedes aus der Bücherei ausgeliehene Buch und jede ausgeliehene CD und Hörbuch entspricht einem illegalem download 😉


Durch Bücherien entstehen dem Handel und den Eigentümer der Urheberrechte sicherlich ein deutlich größerer Verlust als durch illegale Downloads.


Zumal viele wohl einfach zig Sachen herunterladen, die sie niemals lesen/anschauen/hören.
 

JulesWDD

Active member
Zumal viele wohl einfach zig Sachen herunterladen, die sie niemals lesen/anschauen/hören.

Und? Damit könnten Sie genauso den Diebstahl von körperlichen Büchern rechtfertigen ... Hauptsache man klaut soviel, dass man es nie lesen kann, dann ist es nicht mehr strafbar?!
 

ingmar

New member
Die Mehrheit der Leute wird wohl kaum Geld für etwas ausgeben, was dann nicht gelesen wird.

Das kommt darauf an. Ich habe genug Bücher in meinem Regal, die ich noch nicht gelesen habe, vielleicht auch nie lesen werde. Und eine
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bei Steam, der Plattform für Computerspiele, ergab neulich, dass ca. 37% der gekauften Spiele nie (!) gespielt werden. Alles nur eine Frage des Vertriebs: wenn der Preis passt, zB in einem Bundle, kann das durchaus sinnvoll sein.


Die Crux ist der Preis, nach wie vor. Es wundert mich, dass die Verlage das nicht einsehen. Ich bin nicht bereit, für ein Ebook (Konkret: Martin Suter, Allmen und die verschwundene Maria) 17 € zu bezahlen, wenn es das Buch gebraucht (dh 1x gelesen, weil es erst im März veröffentlicht wurde) um ~ 9 € gibt. 2.99? Sofort. 4.99? Darüber ließe sich gerade noch reden.


Aber wenn der Diogenes-Verlag mein Geld nicht will, dann investiere ich eben 1 € in meine Bibliothek, die reserviert das Buch für mich, schickt es in meine Zweigstelle, benachrichtigt mich und hält es 14 Tage vorrätig.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

ingmar

New member
Und? Damit könnten Sie genauso den Diebstahl von körperlichen Büchern rechtfertigen ... Hauptsache man klaut soviel, dass man es nie lesen kann, dann ist es nicht mehr strafbar?!

Ist es wirklich so schwierig, den Unterschied zwischen einem Diebstahl im strafrechtlichen Sinn und einer Urheberrechtsverletzung zu kapieren? Im ersten Fall ist die Sache danach weg, im zweiten Fall kann der Rechteinhaber darüber weiterhin uneingeschränkt verfügen. Schon ein kleiner, aber nicht unentscheidender Unterschied ... (Legale Privatkopien gibt es bei körperlichen Sachen übrigens auch nicht, genausowenig wie Leerkassettenvergütungen. Äpfel, Birnen.)
 

JulesWDD

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Ist es wirklich so schwierig, den Unterschied zwischen einem Diebstahl im strafrechtlichen Sinn und einer Urheberrechtsverletzung zu kapieren?

Da ich weder Ihre intellektuellen, noch Ihre sonstigen Fähigkeiten einzuschätzen vermag, kann ich nicht beurteilen, ob Sie diesen Unterschied kapieren.
 

ingmar

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Da ich weder Ihre intellektuellen, noch Ihre sonstigen Fähigkeiten einzuschätzen vermag, kann ich nicht beurteilen, ob Sie diesen Unterschied kapieren.

Lassen Sie es mich so formulieren: als (österreichischer) Jurist nehme ich für mich in Anspruch, den Unterschied zu kennen, vielleicht besser als manche andere. Wer Unterschiede zwischen körperlichen und unkörperlichen Sachen negiert oder herunterspielt setzt sich, so meine Erfahrung, zumindest dem (Anfangs-)Verdacht intellektueller Unredlichkeit aus -- wenn es sich nicht bloß um fehlende Differenzierungsfähigkeit handelt.
 

JulesWDD

Active member
Lassen Sie es mich so formulieren: als (österreichischer) Jurist nehme ich für mich in Anspruch, den Unterschied zu kennen, vielleicht besser als manche andere. Wer im strafrechtlichen Sinn und einer Urheberrechtsverletzung zu kapierensetzt sich, so meine Erfahrung, zumindest dem (Anfangs-)Verdacht intellektueller Unredlichkeit aus -- wenn es sich nicht bloß um fehlende Differenzierungsfähigkeit handelt.

Dann gehe ich mal zu Ihren Gunsten davon aus, dass Ihnen der Unterschied geläufig ist. Umsoweniger verstehe ich dann Ihre Frage, ob es denn so schwierig sei, den Unterschied zwischen einem Diebstahl im strafrechtlichen Sinn - was gibt es denn noch für Diebstähle? - und einer Urheberrechtsverletzung zu kapieren. Sie selbst kennen angabegemäß den Unterschied, wer denn nicht?
 

ingmar

New member
Ganz offensicht handelte es sich um eine rhetorische Frage. Oder anders gesagt, ich wollte darauf hinweisen, dasss hier ein wesentliche Unterschied besteht. Ihre Aussage


... den Diebstahl von körperlichen Büchern rechtfertigen ... Hauptsache man klaut soviel, dass man es nie lesen kann, dann ist es nicht mehr strafbar?!

... scheint mir nämlich eine Gleichsetzung durchaus zu befürworten. Dass Diebstahl hier niemand befürwortet bedarf wohl keiner näheren Erläuterung oder Begründung; auch aus diesem Grund empfehle ich Ihre Polemik als etws deplatziert.
 

JulesWDD

Active member
Ganz offensicht handelte es sich um eine rhetorische Frage. Oder anders gesagt, ich wollte darauf hinweisen, dasss hier ein wesentliche Unterschied besteht. Ihre Aussage





... scheint mir nämlich eine Gleichsetzung durchaus zu befürworten. Dass Diebstahl hier niemand befürwortet bedarf wohl keiner näheren Erläuterung oder Begründung; auch aus diesem Grund empfehle ich Ihre Polemik als etws deplatziert.

Dann zitieren Sie vollständig:


\"Zitat von Marie Beitrag anzeigen


Zumal viele wohl einfach zig Sachen herunterladen, die sie niemals lesen/anschauen/hören.\"


Hierauf ich:


\"Und? Damit könnten Sie genauso den Diebstahl von körperlichen Büchern rechtfertigen ... Hauptsache man klaut soviel, dass man es nie lesen kann, dann ist es nicht mehr strafbar?! \"


Es mögen ja in Felix Austria manche Dinge anders sein, meinetwegen auch in der Jurisprudenz, aber das müssten Sie mir schon noch erklären, dass ich mit dieser Aussage Diebstahl und Urheberrechtsverletzung gleichsetze. Es geht doch in meinem Beitrag um etwas ganz anderes; nämlich darum, dass - mit eigentlich immer den gleichen Pseudo-Argumenten - der illegale Download bzw der Download von illegalen \"gerechtfertigt wird.


Und da sprechen Sie eine sehr richtiges und wichtiges Thema durchaus an: Niemand heißt Diebstahl gut, aber ganz viele haben kein Problem damit, dass Urheberrechte verletzt werden. Was können Sie mir außer Scheinheiligkeit als Begründung nennen?
 

ingmar

New member
Es geht doch ... darum, dass - mit eigentlich immer den gleichen Pseudo-Argumenten - der illegale Download ... gerechtfertigt wird.


Und da sprechen Sie eine sehr richtiges und wichtiges Thema durchaus an: Niemand heißt Diebstahl gut, aber ganz viele haben kein Problem damit, dass Urheberrechte verletzt werden. Was können Sie mir außer Scheinheiligkeit als Begründung nennen?

Urheberrecht und (A)BGB-Sachenrecht sind eben unterschiedliche Dinge, mit unterschiedlichen Regelungen und unterschiedlichen Rechtsfolgen. Der offensichtlichste Unterschied, und das muss man schon augenfällig nennen, ist der, dass der Inhaber eines Urheberrechts im Gegensatz zum bestohlenen Eigentümer einer Sache nicht entreichert ist. Er hat die Rechte daran weiterhin, es hat sich faktisch und juristisch an seiner Position nichts geändert. Regelmäßig bekommt er von der Sache nicht einmal etwas mit, in jedem Fall aber kann er über die Sache wie zuvor verfügen. Dass Urheberrechtsverletzungen, zumal gewerbliche, trotzdem verboten sind ändert dabei nichts an der Tatsache dass es sich dabei in jedem Fall um bloße Vermögensschäden handeln wird, deren Ausmaß zudem heftig umstritten ist. Wer heute noch die Anzahl der Downloads (wie auch immer bestimmt oder geschätzt) mit der Anzahl der entgangenen Verkäufe gleichsetzt, dem ist wirklich nicht zu helfen.


Dazu kommt noch, dass das Urheberrecht durchaus zulässige Vervielfältigungen (zB zum eigenen und privaten Gebrauch) kennt, auch ohne oder gegen den Willen des Rechteinhabers.


Zusammengefasst: Ja, es sind unterschiedliche Dinge, und eine unterschiedliche Behandlung ist durchaus angezeigt. Mit \"Scheinheiligkeit\" hat das sicherlich nichts zu tun.
 

JulesWDD

Active member
Urheberrecht und (A)BGB-Sachenrecht sind eben unterschiedliche Dinge, mit unterschiedlichen Regelungen und unterschiedlichen Rechtsfolgen. Der offensichtlichste Unterschied, und das muss man schon augenfällig nennen, ist der, dass der Inhaber eines Urheberrechts im Gegensatz zum bestohlenen Eigentümer einer Sache nicht entreichert ist. Er hat die Rechte daran weiterhin, es hat sich faktisch und juristisch an seiner Position nichts geändert. Regelmäßig bekommt er von der Sache nicht einmal etwas mit, in jedem Fall aber kann er über die Sache wie zuvor verfügen. Dass Urheberrechtsverletzungen, zumal gewerbliche, trotzdem verboten sind ändert dabei nichts an der Tatsache dass es sich dabei in jedem Fall um bloße Vermögensschäden handeln wird, deren Ausmaß zudem heftig umstritten ist. Wer heute noch die Anzahl der Downloads (wie auch immer bestimmt oder geschätzt) mit der Anzahl der entgangenen Verkäufe gleichsetzt, dem ist wirklich nicht zu helfen.


Dazu kommt noch, dass das Urheberrecht durchaus zulässige Vervielfältigungen (zB zum eigenen und privaten Gebrauch) kennt, auch ohne oder gegen den Willen des Rechteinhabers.


Zusammengefasst: Ja, es sind unterschiedliche Dinge, und eine unterschiedliche Behandlung ist durchaus angezeigt. Mit \"Scheinheiligkeit\" hat das sicherlich nichts zu tun.

Sie verstehen es tatsächlich nicht. Sie brauchen doch nicht irgendwelchen Erläuterungen zu Sachen abgeben, die völlig außer Diskussion stehen. Versuchen Sie einfach meinen Ausgangspost zu verstehen. Ich habe darauf geantwortet, dass jemand den Download von illegalen Quellen quasi damit rechtfertigt, dass die runtergeladenen Dateien ob ihrer schieren Menge sowieso nicht genutzt werden können. Und hierzu habe ich eben das von mir gebildete Beispiel gebildet.
 

Dirk

New member
Ich habe darauf geantwortet, dass jemand den Download von illegalen Quellen quasi damit rechtfertigt, dass die runtergeladenen Dateien ob ihrer schieren Menge sowieso nicht genutzt werden können.

Und eben das ist so, als Antwort schon nicht korrekt!
Der Bezug in der Aussage von Marie lag auf einem möglichen Verlust, oder nicht Verlust für Handel und Eigentümer. Ihr \"quasi\" heilt Ihre recht irrationale Antwort nicht.


Sie antworten mithin personenbezogen auf imaginäre Diskussionspunkte und fordern des Weiteren korrektes Zitieren,
fangen Sie mal besser bei sich damit an!
 

Der Hansi

New member
Ich finde die Diskussion etwas verwirrend und habe den Eindruck, es wurden hier verschiedene Aspekte nebeneinander diskutiert und dabei vermischt, was zwar auch recht lehrsam war (danke, ich habe auf jeden Fall etwas gelernt - auch ein paar neue Fremdwörter ;)), aber es hat das Ganze nicht unbedingt zu einer gemeinsamen Diskussionsbasis geführt, die man dann differenziert betrachten kann.


Der eine aktuelle Punkt ist der definierte Unterschied zwischen Urheberrecht und Sachdiebstahl, der andere ob der Bruch des Urheberrechts nicht sowieso egal sein kann, da die Leute nur Schnuffeln wollen bzw. langweilig ist oder ihren Sammeltrieb befriedigen wollen, aber ihre illegalen Downloads gar nie kaufen würden, so dass die Verlage deshalb die Verluste nicht 1:1 übernehmen können, richtig oder?


Also ich kann den Verlag schon verstehen, mir würde es auch stinken, wenn die Leute in Massen meine Bücher abseits meiner Kontrolle gratis runterladen und ich nichts davon habe. Selbst wenn das nicht alles gekauft werden würde, es gehen mir dabei mit Sicherheit einige Käufe flöten.
Ich denke die Antwort darauf kann aber nur sein, dass der Rechteinhaber die Käufer belohnt und das Handling des Marktes vereinfacht; Kundenbindung per Bonbon, nicht Peitsche (hat das nicht Amazon bereits bewiesen?). Ich glaube, nur wer die Köpfe und Herzen der Kundschaft erreicht, erhält auch dauerhaft treue Anhänger mit einem Bewusstsein für Recht, Unrecht und Folgen des eigenen Handelns. (Schön poetisch gesagt, oder?
:o
) Also ich bewege mich lieber in legalem Rahmen, als in düsteren Kreisen und vermutlich geht das den meisten Leuten so. Wenn die Rechteinhaber dort zu schrauben anfangen, kommen sie ihrem Ziel näher. Es bleiben zwar vermutlich immer noch \"schwarze Schafe\" übrig, aber die gibts immer und sind idR. die Minderheit.
 
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