EuGH: Reduzierter Mehrwertsteuersatz auf eBooks verstößt gegen EU-Recht ... überrasch

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Wie heißt es so schön? Die Mühlen der Justiz mahlen langsam. Das trifft auch in diesem Fall zu: Anfang 2012 hat Frankreich den Steuersatz auf eBooks von regulär 19,6 Prozent auf 7 Prozent gesenkt. Auch Luxemburg ist diesen Weg gegangen und hat den Steuersatz der Digitalbücher auf 3 Prozent gesenkt. Kurz nachdem die Steuervergünstigungen in [...]


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Martina Schein

Freizeit-Nerd-Grufti
Die Begründung ist meiner Ansicht nach so etwas von unsinnig. Haben sich die betreffenden Richter überhaupt mit der Materie vertraut gemacht? Ich wage hier doch, diesbezüglich meine Zweifel anzumelden.
 

feivel

New member
Man sollte das umdrehen....Die Buchpreisbindung verstößt doch sicher auch gegen EU-Recht, oder ist das etwa kein Alleingang Deutschlands?


Abgesehen davon.....Bücher sind doch Bücher..es geht doch ums Wissen und Inhalt und nicht ums Papier..daher verstehe ich diese Einstufung einfach nicht.


Als Service würde ich das sehen, wenn mir jemand die Bücher vorliest 😉
 

JulesWDD

Active member
Ob auf mein gekauftes eBook 7 % oder 19 % Umsatsteuer abgeführt werden, ist mir als Verbraucher sehr egal. Wer glaubt denn ernsthaft, dass dies als Preisreduktion an den Verbraucher weiter gegeben wird bzw. würde? Man denke nur an die von der EFDEPEE initiierte Reduzierung des USt Satzes bei Hoteldienstleisungen. Es wurde kein einziger Fall bekannt, wonach die Übernachtungspreise danach gesunken wären. Richtig und konsequent wäre es aus meiner Sicht, den Unsinn der unterschiedlichen Umsatzbesteuerung insgesamt zu beenden - ein Umsatzsteuersatz und gut ist es ... !!




Nachtrag:


Wieso sollte die Buchpreisbindung, die es meines Wissens übrigens nicht nur in Deutschland gibt, gegen EU-Recht verstossen? Geht das etwas konkreter?
 

feivel

New member
Bereits 2001 gab es Vorstöße gegen die Buchpreisbindung seitens der EU.


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ja..mir ist es klar, dass bis heute nichts dagegen durchgesetzt wurde, im Grunde ist die Buchpreisbindung aber nichts anderes als legalisierte Preisabsprachen.
Und im Zuge der TTIP wird sich zwar zugunsten der Buchpreisbindung geäußert, dass das ganze aber überhaupt immer wieder ein Thema ist, und die Diskussionen nicht abebnen, würde ich persönlich damit erklären, dass das ganze auch nicht ganz so sinnvoll ist.
Für mich hat das ganze eben nichts mit Marktwirtschaft zu tun, und die Rechtfertigung, dass das die Buchpreisbindung die Vielfalt erhält, würde ich heutzutage als obsolote ansehen.


Abschließend bleibt zu sagen, solange kein Gesetzt die Regelung für nicht erklärt, verstößt sie natürlich nicht gegen EU Recht, aber imho sollte sie das eben.
 

Krimimimi

New member
Mit der Buchpreisbindung soll Kulturgut gefördert werden


Der Richterspruch folgt in der Argumentation der bisherigen Linie, wonach eBooks keine Güter sondern Dienstleistungen sind und deshalb der reguläre Mehrwertsteuersatz anzuwenden sei.

Wieso ist ein Ebook zwar kein Gut, aber ein Kulturgut?
 

SPF30

Technikfan
Wieso ist ein Ebook zwar kein Gut, aber ein Kulturgut?

ich glaube das muss man nicht verstehen.


This-is-highly.jpg
 

Krimimimi

New member
Nein, ich hatte vor 30 Jahren nur mal Rechtskunde in der Schule, aber auch nur mit mäßigem Erfolg.


Ich war schon immer der Meinung, dass es nicht zusammenpasst, an der Buchpreisbindung festzuhalten und gleichzeitig mit 19% zu versteuern, weil ein Ebook kein Buch ist.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Sonyfan

New member
Wenn eBooks kein Kulturgut sind, sondern eine Dienstleistung, sollte die Rechtssprechung wenigstens so konsequent sein und die Buchpreisbindung für eBooks aufheben (wie bei Hörbüchern).
Ich würde den höheren Mehrwertsteuersatz schon eher einsehen, wenn eBooks generell wesentlich billiger als gedruckte Bücher wären. Schließlich kann man ein eBook nicht weiterverkaufen, ausleihen usw. Man erwirbt nur das eigene Leserecht und selbst das ist auf Grund von DRM nicht einmal sicher.
 

JulesWDD

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Die Buchpreisbindung hat doch mit dem Umsatzsteuersatz nichts zu tun. Die Buchpreisbindung hat auch mit dem tatsächlichen Preis eines Buches oder eBooks nur insoweit etwas zu tun, als der Preis festzulegen ist und dann eben gilt. Den Verlagen ist es auch nach den Regularien der Buchpreisbindung völlig unbenommen, beispielsweise für das Hardcover 20 EURO, für das Paperback 15,00 EURO und für das eBook 5,00 EURO als Verkaufspreis festzusetzen. Sorry, da wird wieder mal einiges durcheinander gewürfelt und es werden bestenfalls Halbrichtigkeiten weiter verbreitet. Die Unterscheidung nach EU Recht, was Güter und was Dienstleistungen sind, ist doch wirklich völlig verschieden von der Frage, ob eBooks den gleichen Schutz als Kulturgut geniessen - sollen - wie gedruckte Bücher. Es ist auch insoweit wenig zielführend Äpfel mit Birnen bzw. EU-Umsatzsteuerrichtlinien mit Buchpreisbindungsgesetz zu vergleichen.
 

JulesWDD

Active member
Wenn eBooks kein Kulturgut sind, sondern eine Dienstleistung, sollte die Rechtssprechung wenigstens so konsequent sein und die Buchpreisbindung für eBooks aufheben (wie bei Hörbüchern).
Ich würde den höheren Mehrwertsteuersatz schon eher einsehen, wenn eBooks generell wesentlich billiger als gedruckte Bücher wären. Schließlich kann man ein eBook nicht weiterverkaufen, ausleihen usw. Man erwirbt nur das eigene Leserecht und selbst das ist auf Grund von DRM nicht einmal sicher.

Du sagst es doch selbst: Du erwirbst ein Leserecht; und das ist etwas, was mit dem Regelsteuersatz umsatzbesteuert wird. Es liegt doch am Verlag, den Preis für das eBook festzulegen. Das legt weder die EU oder deren Umsatzsteuerrichtlinien fest, noch das Buchpreisbindungsgesetz. Ich verstehe offen gesagt überhaupt nicht, warum über den Umsatzsteuersatz diskutiert wird. Soweit ich Verbraucher bin, interessiert mich doch ausschließlich der Endpreis.
 

feivel

New member
Ich seh das wie Krimimi. Das seperat zu betrachten ist mir irgendwie auch zu eindimensional. Und klar interessierts mich, wie sich die Preisgestaltung eines Produktes zusammensetzt. Der Endpreis an sich ist zwar das wichtigste, aber dennoch möchte ich wissen, wie der entsteht.
Das nennt sich dann Neugierde.


Und es heisst doch so schön, wer A sagt muss auch B sagen.


Ich bin gespannt was da noch kommt. Aber solche Definitionen sollten eben auch für alle Bereiche dann gelten.
Sonst müsste man das ganze ja wieder anfechten können.
 

ekelpaket

New member
Der Richterspruch folgt in der Argumentation der bisherigen Linie, wonach eBooks keine Güter sondern Dienstleistungen sind und deshalb der reguläre Mehrwertsteuersatz anzuwenden sei. Das ist auch der Grund, weshalb eBooks seit jeher höher besteuert werden als gedruckte Bücher aus Papier.

Für mich völlig unverständlich warum ein eBook eine Dienstleistung sein soll. Man kann es lesen genauso wie ein Papierbuch. Wenn ich mir ein Papierbuch zusenden lasse ist das also auch eine Dienstleistung und müsste in dem Fall höher versteuert werden? Und dann, ein Hörbuch ist keine Dienstleistung? Alles sehr unverständlich
:confused:

Die spinnen, die Römer, oder...
 
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