[Erledigt] Nagelneues PB Sense zurücksenden

Jolin

New member
Ups, ich hatte wohl die falsche Rubrik erwischt.


Ok, dann nochmal.


Letzte Woche hatte ich mir das PB Sense gekauft, komme aber mit dem Tolino wesentlich besser zurecht.


Der Sense wurde am 19.04.2016 gekauft, hat also noch volle Garantie.
Gekostet hat er 138,99€ .


Jetzt will ich ihn möglichst schnell wieder los werden.


Wer Interesse hat meldet sich bitte per PN bei mir.


Gruss Jolin ( Monika )


Nachtrag: Die Hülle die ich dazu gekauft habe, gibt es kostenlos von mir dazu.
 
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Blondi

Bökerworm
Hast du kein Rückgaberecht? Wo hast du den Sense zu diesem stolzen Preis gekauft? Ich habe ihn schon für unter 100 Euro, z.b. bei "Conrad" gesehen.
 

Jolin

New member
Nein, ich kann ihn nicht zurück geben. Schliesslich hatte ich ihn etwa 2 Std. in Gebrauch.
Gekauft habe ich das Teil bei Otto-Versand.


Ich hatte an einen Verkaufsbetrag so zwischen 95 bis 85 € gedacht.
Und wie schon gesagt, das Case gibts gratis dazu. ( Kostet normalerweise auch 20€ )
Der Reader ist gerade mal 7 Tage alt.
Also denke ich, dass der von mir angesetzte Preis nicht zuviel ist.
 

Blondi

Bökerworm
Nein, ich kann ihn nicht zurück geben. Schliesslich hatte ich ihn etwa 2 Std. in Gebrauch.
2 Std. !? Diese Zeit gebraucht man schon um ein Gerät auf Tauglichkeit zu überprüfen.

Sinn und Zweck dieses weitreichenden Rückgaberechts ist, dass Sie sich bei online bestellen Waren vor dem Kauf kein richtiges Bild machen können, anders als im Geschäft also insbesondere nicht anfassen oder ausprobieren können. Das alles dürfen Sie ausdrücklich während dieser 14 Tage! Nur der Wert der Ware darf nicht gemindert werden, sonst kann Ihnen der Verkäufer diese Wertminderung bei der Rückzahlung abziehen. Als Wertminderung gilt – abgesehen von versiegelten Datenträgern mit Musik, Videos und Software – ausdrücklich nicht das Öffnen der Originalverpackung. Ausprobieren eines Tablets, PCs oder Handys ist ebenfalls auf jeden Fall erlaubt.
 

Jolin

New member
Blondi,


ich hab das Gerät so eingestellt, dass ich mit dem Calibre Ebooks rüber schieben kann.
Das dauert sicher keine zwei Stunden.
Danach habe ich nur gelesen....sonst nichts.


Irgendwie hab ich den Eindruck, dass du ständig was zu beanstanden hast und in Frage stellst.
Du kannst ja mal bei Otto-Versand anrufen und fragen, ob du ein Gerät, das ausgepackt und in Betrieb war, zurück geben darfst.
Wenn du alles soviel besser weisst als es mich die Erfahrung gelehrt hat, dann mach das doch bitte mal und gibt mir Bescheid was dabei raus gekommen ist.
 
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Blondi

Bökerworm
Blondi,


Irgendwie hab ich den Eindruck, dass du ständig was zu beanstanden hast und in Frage stellst.
Hä, wo bitte habe ich etwas beanstandet oder in Frage gestellt? Oben habe ich doch nur das Online-Rückgaberecht kommentarlos zitiert.
 
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Chalid

Administrator
Teammitglied
Wenn du das Gerät im Online-Versandhandel gekauft hast, dann gilt eine gesetzliche Rückgabefrist von 14 Tagen. Ob du das Ding nur 5 Minuten oder 50 Stunden ausprobiert hast, ist unerheblich, solange du es nicht beschädigst bzw. keine Abnutzung ersichtlich ist. Du kannst es ohne Angabe von Gründen retournieren, da brauchst du keine Rücksprache mit dem Service zu halten und bist weder auf deren Freigabe noch auf irgendeine Kulanzregelung angewiesen. Die Geräte werden üblicherweise ohnehin als Rückläufer gehandelt, egal wie lange du es benutzt hast.


Zurücksenden und gut ist - außer du willst die ~50 Euro unbedingt als Wertverlust verschenken.
 

melast80

Member
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Blondi liegt da total richtig, meiner Meinung nach.


Hier die AGB von Otto. Ich sehe da nichts, dass die Ware nur unausgepackt zurückgegeben werden darf. Man darf ja auch Klamotten anprobieren und bei Nichtgefallen zurückschicken.
Wenn du den Sense auf Werkseinstellungen zurücksetzt und in der Originalverpackung zurückschickst, dürfte da eigentlich nichts passieren.


Nur so als Tipp, damit du nicht unnötig Geld verlierst.


Edit: Chalid war schneller. ☺
 

Blondi

Bökerworm
Wenn du das Gerät im Online-Versandhandel gekauft hast, dann gilt eine gesetzliche Rückgabefrist von 14 Tagen. Ob du das Ding nur 5 Minuten oder 50 Stunden ausprobiert hast, ist unerheblich, solange du es nicht beschädigst bzw. keine Abnutzung ersichtlich ist. Du kannst es ohne Angabe von Gründen retournieren, da brauchst du keine Rücksprache mit dem Service zu halten und bist weder auf deren Freigabe noch auf irgendeine Kulanzregelung angewiesen. Die Geräte werden üblicherweise ohnehin als Rückläufer gehandelt, egal wie lange du es benutzt hast.


Zurücksenden und gut ist - außer du willst die ~50 Euro unbedingt als Wertverlust verschenken.
Danke Chalid! Danke melast80! Schon seltsam von Jolin, man will nur helfen und wird angemeckert!
 

Jolin

New member
Ich hatte bei Otto angerufen und nachgefragt.
Allerdings hat man mir gesagt, dass ich ohne Originalverpackung das Teil nicht zurück schicken könne.


Jetzt hat Blondi mich aber mit der Nase drauf gestossen und ich hab nochmal Rücksprache mit Otto-Versand gehalten.


Und siehe da...es geht auch ohne Originalverpackung anstandslos. Der Mitarbeiter meinte,er wüsste nicht, weshalb mir sein Kollege eine falsche Auskunft gegeben hat.
Ich weiss es auch nicht.
Auf jeden Fall ist das Teil mittlerweile samt einem Schreiben und Retourenschein verpackt und wird am Mittwoch abgeholt.


Danke für eure Tipps.


@ Blondi, sorry dass ich ein wenig überempfindlich war. Das Geld ist für mich keine Pappenstiel und ich war entsprechend aufgeregt.
Ich hoffe, du kannst mir das verzeihen ... BITTE
 

cleo

Active member
Friede ,Freude Eierkuchen.


Gehört halt dazu sich ein ganz klein wenig anzublaffe,aber jetzt ist ja auch alles wieder gut.
Und so wie ich Blondi über das Board kenne,ist sie ,so glaube ich,nicht nachtragend.
 

Krimimimi

New member
Die Sache ist ja jetzt erledigt, trotzdem noch einen Nachtrag von mir.


Du hast geschrieben, dass dir der Otto- Versand anfangs mitgeteilt hat, dass du das Gerät nicht ohne Originalverpackung zurückschicken kannst. Vielleicht war da eine Missverständnis entstanden. Meintest du mit "keine Originalverpackung", dass du das Siegel aufgebrochen hast, um das Gerät zu entnehmen? Oder meintest du, dass du die Verpackung weggeworfen hast?


Das Siegel aufbrechen muss man, weil man sonst ein Gerät nicht ausprobieren kann. Das Rückgaberecht hat den Sinn, dass man die Möglichkeit bekommt ein Gerät auszuprobieren , weil das vorherige Ausprobieren, was man im Laden machen könnte, bei Online- Kauf wegfällt.
Ausprobieren ist also gestattet (und natürlich auch das Auspacken).


Vielleicht hat der Kundendienstler gedacht, du hättest die Verpackung weggeworfen (das hatte ich erst auch so verstanden). Davon würde ich aber unbedingt abraten, wenn man ggf. etwas zurückschicken möchte. Ich könnte mir vorstellen, dass sich die Shops da wirklich quer stellen. Eine Verpackung also frühestens dann entsorgen, wenn die Rückgabefrist abgelaufen ist.
 

Jolin

New member
Knirsch...das ist es ja...ich hab die Verpackung weg geworfen.


Ich denke mal, der erste Mitarbeiter hat das schon richtig verstanden und mir auch die entsprechende Auskunft gegeben.


Der Zweite, dem ich es genauer erklärt habe, meinte, es sei kein Problem den Reader auch völlig OHNE zurück zu schicken.


Ich bin gespannt ob das Gerät SO angenommen wird. Ich hatte zwar noch die Packung ( das aussen herum ) aber das Innenleben ( da wo der Reader festgeklemmt war ) nicht mehr.
 

frostschutz

Linux-User
*kopfkratz*


Warum wirfst du sowas auch weg?
:confused:



Bei mir klemmt in der Spalte zwischen Schrank und Zimmerwand so ein ganzer Stapel Originalverpackungen...


Eben weil man die - falls der Garantiefall eintreten sollte, oder auch einfach nur wenn man den alten Krempel später irgendwann mal als Museumsstück auf Ebay anbieten will - eben doch wieder braucht.


(Und in Zukunft auch mal bei geizhals.de schauen was das Zeug woanders so kostet. Es muss ja nicht immer der billigste Laden sein aber 50€ Preisunterschied ist schon extrem.
:eek:
)
 

Gerhard Böse

Well-known member
Du kannst ja mal bei Otto-Versand anrufen und fragen, ob du ein Gerät, das ausgepackt und in Betrieb war, zurück geben darfst.
Du darfst - es gibt da ein Gesetz, an das sich auch OTTO zu halten hat
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14 Tage Rückgaberecht


Anders ist die Sache bei Onlinekäufen. Wer im Internet oder beim Versandhändler bestellt, hat ein gesetzlich verbrieftes Widerrufsrecht. 14 Tage lang. Ohne Angabe von Gründen. Die Frist beginnt mit dem Erhalt der Ware und der Widerrufsbelehrung. Fehlt die Widerrufsbelehrung oder ist sie falsch formuliert, beginnt die Frist nicht. Folge: Der Kunde kann den Kaufvertrag nun auch später noch widerrufen. Widerruf bedeutet: Der Kauf wird storniert. Der Kunde schickt die Ware zurück und bekommt im Austausch den Kaufpreis erstattet.


Nicht richtig benutzen


Das Widerrufsrecht soll Onlinekäufer vor Enttäuschungen bewahren. Schließlich lässt sich die Ware im Internet oder im Katalog weder anfassen noch ausprobieren. Das kann der Onlinekäufer nun zuhause nachholen. Ausprobieren heißt aber nicht alltäglich benutzen. Als Faustregel gilt: Machen Sie mit der Ware nicht mehr, als Sie damit vor dem Kauf im Laden machen würden. Sonst kann der Onlinehändler einen Nutzungsersatz verlangen. Software und DVDs sind für gewöhnlich versiegelt. Hier gilt: Wer das Siegel öffnet, besiegelt den Kauf.
 
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Jolin

New member
@ frostschutz ....hmpf...ich weiss ich hätte die Verpackung nicht gleich entsorgen sollen.
Aber ich war sooo sicher dass ich keine Probleme mit dem PB haben würde,dass ich mir darüber keine Gedanken gemacht habe.


@ Gerhard, zum Glück hat sich das ja jetzt erledigt.
Der erste Mitarbeiter hatte mir eine falsche Auskunft gegeben. Jetzt geht das Teil auch ohne Verpackung zurück...na ja, zumindest fast ohne.
 
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