mr.flt: Ja, ob die neue Kindle Flatrate einen Verleih (wie bei Amazon Prime) oder eine \"Flatrate\" darstellt ist mir noch nicht ganz klar, habe ich da was übersehen?
Die Audible Flatrate bezieht sich aber nicht auf einen Verleih, man behält sein jeweiliges Audiobook für nur 10 EUR (+/-) im Monat, hatte es selbst mal getestet (aber übrigens mit dem heftigen Audible-Kopierschutz, also keine MP3s sondern spezielle Audible Dateien, die nur von spezieller Software und Hardware gelesen werden kann), obwohl einzelne Audiobooks idR. deutlich teurer sind.
Das neue Kindle-Flat-Angebot ist ja nicht nur auf Kindle Bücher bezogen, sondern man darf auch alternativ bei Audible kucken.
Wie bereits gesagt, ist das jetzt ein Verleih oder eine Erwerbsflat? Für eine neue Erwerberbsflat spricht auch noch, dass eBooks seitens des Gestztes noch nicht von den Subventionen von gedruckten Büchern profitieren, also noch nicht als Bücher gelten. - Für mich sind Audiobooks und eBooks zwar genauso Bücher wie gedruckte Werke, aber per Gesetz ist das noch anders entschieden. Hoffentlich ändert sich das noch, es gibt ja bereits viele Stimmen dagegen.
Eine Nutzungslizenz erwirbt man generell bei digitalen Produkten, die man problemlos vervielfältigen könnte, sogar bei Nutzersoftware (zB. Betriebssystem) auf CD, die CD erwirbt man zwar, aber für die Software darauf erhält man nur eine Nutzerlizenz, wer mehr will, muss deutlich tiefer in die Tasche greifen. Und wenn ich mich nicht irre, gilt das auch bei nomalen eBook Downloads. Selbst bei Kauf von gedruckten Büchern hat man nicht automatisch das Recht damit alles zu machen, es gehört einem zwar das Material, aber mehr als ne \"Nutzerlizenz\" hat man an dem Inhalt des Papierbuches dann auch nicht, es bleibt das geistige Eigentum des Autors und das Vervielfältigungsrecht obliegt weiterhin dem Verlag, es sei denn es wird vertraglich etwas anderes vereinbart.
Kommt für mich so ziemlich auf\'s Gleiche raus, oder was meinst Du?