Amazon kommt der Informationspflicht nicht nach

Krimimimi

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Am 13. Juni wurde das Verbraucherrecht geändert.
Unter anderem müssen Ebooks- Shop seitdem darüber informieren, ob technische Schutzmaßnahmen (Kopierschutz) eingesetzt werden und auf welchen Geräten die Ebooks verwendet werden können
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Siehe unter \"Erweiterte Informationspflicht\"
Wieso kann sich der Kindle- Shop darüber hinwegsetzen? Jedenfalls finde ich dort keine eindeutige Information über den Kopierschutz .
 
Hast du \"einfach\" mal bei Amazon oder sogar bei einem Verbraucherschutz deswegen nachgefragt?
Ich fände es auch besser, wenn genau mitgeteilt wird, ob und welcher Kopierschutz vorhanden ist.
 

JulesWDD

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Am 13. Juni wurde das Verbraucherrecht geändert.
Unter anderem müssen Ebooks- Shop seitdem darüber informieren, ob technische Schutzmaßnahmen (Kopierschutz) eingesetzt werden und auf welchen Geräten die Ebooks verwendet werden können
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Siehe unter \"Erweiterte Informationspflicht\"
Wieso kann sich der Kindle- Shop darüber hinwegsetzen? Jedenfalls finde ich dort keine eindeutige Information über den Kopierschutz .

Die Informationspflichten erfüllt Amazon bei der Bestellbestätigung. Ich meine mich jedenfalls zu erinnern, dass ich das dort gelesen hätte. Ich müsste nochmals in den Amazon Emails nachblättern.
 

Krimimimi

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Hast du \"einfach\" mal bei Amazon oder sogar bei einem Verbraucherschutz deswegen nachgefragt?
Ich habe vorhin eine Email an Amazon geschickt




Die Informationspflichten erfüllt Amazon bei der Bestellbestätigung. Ich meine mich jedenfalls zu erinnern, dass ich das dort gelesen hätte. Ich müsste nochmals in den Amazon Emails nachblättern.
Das bedeutet: Ich erfahre erst nach dem Kauf, ob eine Ebook Kopierschutz hat oder nicht.
Kann mal jemand überprüfen, ob dieses Information auch wirklich gegeben wird, nach dem Kauf.
 

JulesWDD

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Ich habe vorhin eine Email an Amazon geschickt





Das bedeutet: Ich erfahre erst nach dem Kauf, ob eine Ebook Kopierschutz hat oder nicht.
Kann mal jemand überprüfen, ob dieses Information auch wirklich gegeben wird, nach dem Kauf.

Ich habe gerade nachgesehen. Ich habe in den letztemn Monaten nur kostenlose Bücher gekauft, also ich meine gemeinfreie Werke. Die sind ohne DRM. Da war auch kein Hinweis auf DRM drin. Aber ein Hinweis auf das Rückgaberecht


Zitat Anfang


\"Sie können diese Bestellung innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt des Kaufes stornieren und eine Erstattung erhalten. Sie können die Stornierung veranlassen, indem Sie die Mein Kindle-Seite besuchen oder uns kontaktieren. Bitte klicken Sie auf den Produktlink wenn Sie diese Informationen ansehen oder drucken möchten.
Bitte beachten Sie: Dies ist eine automatisch versendete E-Mail. Bitte antworten Sie nicht auf dieses Schreiben, da die E-Mail-Adresse nur zum Versenden, nicht aber zum Empfang von E-Mails eingerichtet wurde.\"


Zitat Ende
 

JulesWDD

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Ich muss mich korrigieren. Auch bei der Bestätigungsmail für kostenpflichtige Emails ist kein Hinweis auf das DRM enthalten.
 

Krimimimi

New member
Die Antwort von Amazon kam schnell, ist aber falsch:


Guten Tag Frau Krimimimi,
vielen Dank für Ihr Schreiben an Amazon.de.


Es tut mir sehr leid, dass Sie die benötigten Daten zum Kopierschutz unserer E-Books nicht gefunden haben.


Gerne habe ich für Sie Recherchiert und kann Ihnen mitteilen, dass alle über Amazon.de erhältlichen E-Books und Kindle-Inhalte kopiergeschützt sind und daher nicht dupliziert werden können.


Sie haben natürlich die Möglichkeit die bereits gekauften E-Books auf insgesamt 6 im Kundenkonto angemeldete Kindle-Geräte herunterzuladen.


Bei weiteren Fragen können Sie uns telefonisch (direkt und von vielen Ländern aus gebührenfrei) kontaktieren. Klicken Sie einfach auf einen der folgenden Links und Sie erreichen uns
 
Die Antwort von Amazon kam schnell, ist aber falsch:
Die schicken garantiert bei der ersten Anfrage nur Textbausteine 🙄
:eek:

Aber seltsam, dass man im Netz dazu noch nichts findest ... sonst kommt doch immer flott ein Artikel.
 

JulesWDD

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Die Antwort von Amazon kam schnell, ist aber falsch:


Guten Tag Frau Krimimimi,
vielen Dank für Ihr Schreiben an Amazon.de.


Es tut mir sehr leid, dass Sie die benötigten Daten zum Kopierschutz unserer E-Books nicht gefunden haben.


Gerne habe ich für Sie Recherchiert und kann Ihnen mitteilen, dass alle über Amazon.de erhältlichen E-Books und Kindle-Inhalte kopiergeschützt sind und daher nicht dupliziert werden können.


Sie haben natürlich die Möglichkeit die bereits gekauften E-Books auf insgesamt 6 im Kundenkonto angemeldete Kindle-Geräte herunterzuladen.


Bei weiteren Fragen können Sie uns telefonisch (direkt und von vielen Ländern aus gebührenfrei) kontaktieren. Klicken Sie einfach auf einen der folgenden Links und Sie erreichen uns

Das ist in der Tat eine selten dämliche Antwort. Und im Übrigen ist sie inhaltlich auch noch falsch. Ich habe einiges von Amazon als ungeschütztes Mobi.
 

Krimimimi

New member
Ja, die Antwort ist falsch.
Gemeinfreie Ebooks sind bei Amazon kopierschutzfrei (das weiß ich noch von der Zeit, wo ich noch keinen Alf benutzt habe, diese Ebooks aber dennoch konvertieren konnte).
Chalid führt in den Kindle- Charts ja auch DRM- freie Ebooks auf. Woher bekommst du denn die Information, Chalid?
 

Dirk

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Ja, die Antwort ist falsch.
Diese Antwort ist nicht nur falsch, diese Antwort, würde ich als eine Beleidigung empfinden und ich denke auch nicht, das im Amazonsupport Flachpfeifen sitzen, dahinter stecken Firmenrichtlinien! Von mir bekommen sie jedenfalls wöchentliche, freundliche und sachgerechte Anfragen ( mit Klarnamen, Adresse und Telefonnummer).
Diese Firma kotzt mich nur noch an, wenn sie meinen den Verbraucher spitzfindig verarschen zu müssen, so sollen sie das machen!




Chalid führt in den Kindle- Charts ja auch DRM- freie Ebooks auf. Woher bekommst du denn die Information, Chalid?
Die Amazon-Chards kann man ohnehin vergessen, das ist pure Trommelschlägerei zu 90% Werbezwecken und den \"geheimen\" Algorithmus, mit dem sie ihre Chards zusammenbasteln, können sie sich gerne in ihre scheinheilig-kundenfreundliche bakside stecken!
 

slocum

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Das können andere noch dreister.


Als ich mich neulich im Playstore nach einer kostenpflichtigen App umgetan habe wurde mir vor dem Kauf \"angeboten\", auf irgendwelche Rechte zu verzichten. Den Kauf habe ich dann auch prompt unterlassen.
Ich habe das so verstanden, daß Google auf seiner viertelstündigen Rückgabefrist besteht.


Ich habe vor kurzem erstmalig am Ende einer Leseprobe vom Kindle aus den Kauf durchgeführt. Da wurde mir nicht nur das DRM verschwiegen, sondern auch gleich der Kaufpreis
:cool:



Also ich sehe da auch Amazon auf einem abschüssigen Weg.
 

Krimimimi

New member
Man kann bei Amazon die Antworten des Kundenservice bewerten. Das habe ich natürlich auch getan und begründet, warum die Antwort falsch sein muss.


Was mich überrascht ist einfach, dass Verbraucherrechte geändert wurden (am 13.06.14) und Amazon mehr als 3 Monate später diese nicht umsetzt und damit durchkommt. Alle anderen Shops, die ich nutze, deklarieren inzwischen deutlich. Bei Kobo sehe ich allerdings auch Mängel
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

JulesWDD

Active member
Das können andere noch dreister.


Als ich mich neulich im Playstore nach einer kostenpflichtigen App umgetan habe wurde mir vor dem Kauf \"angeboten\", auf irgendwelche Rechte zu verzichten. Den Kauf habe ich dann auch prompt unterlassen.
Ich habe das so verstanden, daß Google auf seiner viertelstündigen Rückgabefrist besteht.

Es ging wohl um die Frage, auf das gesetzliche Widerrufsrecht zu verzichten. Denn dieses gilt mittlerweile auch beim Kauf von Software und Ähnlichem. Es ist gesetzlich ausdrücklich vorgesehen, dass der Käufer darauf verzichten kann. Da finde ich nichts Schlimmes daran.
 

Krimimimi

New member
Ich bin der Meinung, dass diese Verbraucherrechte mehr beinhalten als nur das Widerrufsrecht. Es geht mir nicht um Widerruf.
Ich lese etwas von Informationspflicht. Du bist der Meinung, das ist lediglich eine Kann- Bestimmung?


Ich fasse, den Absatz in dem obengenannten Link nicht so auf.
Hier nochmal der Auszug daraus
\"Erweiterte Informationspflichten


Eine weitere Neuerung betrifft die Informationspflichten der Anbieter digitaler Inhalte, sozusagen die digitale Packungsbeilage. Ab morgen müssen sie klar und verständlich darüber informieren, wie die digitalen Inhalte funktionieren und welche Systemvoraussetzungen sie haben.


Darunter fallen Informationen darüber, ob technische Kopierschutzmaßnahmen (wie etwa DRM – „Digital Rights Management“) eingesetzt werden oder auf welchen Geräten, mit welchen Betriebssystemen oder mit welchen Web-Browsern die Programme, Spiele, E-Books, Musik oder Filme verwendet werden können.\"



Ich sehe jedenfalls nicht, dass Amazon klar und verständlich über technische Kopierschutzmaßnahmen informiert.
 

Krimimimi

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Ich habe mal das entsprechende Gesetz herausgesucht


BGB §312d (2)
(2) Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen ist der Unternehmer abweichend von Absatz 1 verpflichtet, den Verbraucher nach Maßgabe des Artikels 246b des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche zu informieren.

Quelle:
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Hier der Wortlaut des genannten Artikel 246 b des Einführungsgesetzes zum BGB
(1) Der Unternehmer ist, sofern sich diese Informationen nicht aus den Umständen ergeben, nach § 312a Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verpflichtet, dem Verbraucher vor Abgabe von dessen Vertragserklärung folgende Informationen in klarer und verständlicher Weise zur Verfügung zu stellen:
7. gegebenenfalls die Funktionsweise digitaler Inhalte, einschließlich anwendbarer technischer Schutzmaßnahmen für solche Inhalte, und
8. gegebenenfalls, soweit wesentlich, Beschränkungen der Interoperabilität und der Kompatibilität digitaler Inhalte mit Hard- und Software, soweit diese Beschränkungen dem Unternehmer bekannt sind oder bekannt sein müssen.

Quelle:
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ekelpaket

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Vielleicht gibt es in Luxemburg diesbezüglich andere Bestimmungen. Soweit ich weiß läuft Amazon doch über Luxemburg?
 

Krimimimi

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Vielleicht gibt es in Luxemburg diesbezüglich andere Bestimmungen. Soweit ich weiß läuft Amazon doch über Luxemburg?
Ja, Amazon hat seinen Sitz in Luxemburg. Dieses neue Verbraucherrecht soll meines Wissens nach aber eine EU- Verordnung sein. Außerdem gehe ich davon aus, dass Amazon, wenn sie nach Deutschland verkaufen, auch deutsche Gesetze einhalten muss.


Edit: Ich habe es jetzt gefunden. Die neuen Verbraucherrechte ist eine EU- Richtlinie.
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