Amazon kommt der Informationspflicht nicht nach

Lillian

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\"Außerdem gehe ich davon aus, dass Amazon, wenn sie nach Deutschland verkaufen, auch deutsche Gesetze einhalten muss.\"


Hm, da bin ich mir gar nicht so sicher. Da Amazon in Luxemburg sitzt, gilt für sie ja beispielsweise auch das dortige Steuerrecht: auch wenn sie an deutsche Kunden verkaufen, entfallen nur 3% Ust auf Ebooks. (Ich weiß, das gilt dank EU-Verordnung nur noch bis Jahresende, dann greift die Ust-Regelung des Landes, in dem der Kunde wohnt.)
 

Krimimimi

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Das mit der Steuerregelung wird sich ab dem neuen Jahr auch ändern. Dann muss Amazon den Steuersatz zahlen, der in dem Land gilt, in das die Ware verkauft wurde.
Wie ich eben angefügt habe, handelt es sich bei dem Verbraucherrecht um eine EU- Richtlinie.
 
R

Radfahrer

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Deswegen heißen die Dinger ja auch \"Richtlinie\" und nicht \"Gesetz\".
 

Krimimimi

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Okay, ich bin nur ein juristischer Laie.
Ihr seid der Meinung Amazon muss sich nicht an deutsche Verbraucherrechte halten, weil sie den Firmensitz in Luxemburg haben?
 

JulesWDD

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Deswegen heißen die Dinger ja auch \"Richtlinie\" und nicht \"Gesetz\".

Wow, da outet sich der Fachmann ... 🙄 . Wobei \"Richtlinie\" mE schon auch mal \"Gesetz\" im Sinne des Gesetzes sein kann. Oder etwa nicht ...
:cool:
... ?!
 

Krimimimi

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Die EU Richtlinien regeln aber immer nur die Mindeststandards. In Frankreich zB hat der Verbrauche meines Wissens nur 1 Woche Widerrufsmöglichkeit, in Deutschland 2 Wochen.

Und ich dachte, dieses Verbraucherrecht hätte den Sinn, es europaweit zu vereinheitlichen. Das habe ich so derSeite, zu der ich zuletzt verlinkt hatte, entnommen.
 

JulesWDD

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Und ich dachte, dieses Verbraucherrecht hätte den Sinn, es europaweit zu vereinheitlichen. Das habe ich so derSeite, zu der ich zuletzt verlinkt hatte, entnommen.

Ich habs gerade nachgelesen. Durch die letzte Richtlinie wurde das in der Tat \"hamonisiert\". Das Widerrufsrecht beträgt also jetzt wohl überall - mindestens - 14 Tage. Grds ist aber schon immer noch so, dass es dem nationalen Gesetzgeber unbenommen bleibt auch für den Verbraucher bessere Regelungen zu verabschieden, wenn diese Möglichkeit in der EU Richtlinie vorgesehen ist.
 
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Chalid

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Ja, die Antwort ist falsch.
Gemeinfreie Ebooks sind bei Amazon kopierschutzfrei (das weiß ich noch von der Zeit, wo ich noch keinen Alf benutzt habe, diese Ebooks aber dennoch konvertieren konnte).
Chalid führt in den Kindle- Charts ja auch DRM- freie Ebooks auf. Woher bekommst du denn die Information, Chalid?

Die DRM-freien Titel sind mit einem Zusatz versehen. Und zwar steht bei den Detailinformationen \"Gleichzeitige Verwendung von Geräten: Keine Einschränkung\". Wenn das nicht dort steht, ist der Titel DRM-geschützt.
 

JulesWDD

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Die DRM-freien Titel sind mit einem Zusatz versehen. Und zwar steht bei den Detailinformationen \"Gleichzeitige Verwendung von Geräten: Keine Einschränkung\". Wenn das nicht dort steht, ist der Titel DRM-geschützt.

Also als \"Information\" im Sinne der EU Richtlinie würde ich so etwas nicht bezeichnen.
 

Rys

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Die DRM-freien Titel sind mit einem Zusatz versehen. Und zwar steht bei den Detailinformationen \"Gleichzeitige Verwendung von Geräten: Keine Einschränkung\". Wenn das nicht dort steht, ist der Titel DRM-geschützt.
Kleine Einschränkung: Gelegentlich ist das auch anders angegeben.


Bei den Büchern vom Tor.com-Verlag steht unter Produktinformation nichts von \"Gleichzeitige Verwendung von Geräten: Keine Einschränkung\".
Dafür findet man jedoch bei der Kurzbeschreibung die Angabe \"At the publisher\'s request, this title is being sold without Digital Rights Management software (DRM) applied.\"


(und mein Tor.com-Buch von Amazon war dann auch tatsächlich ohne Kopierschutz)
 

Krimimimi

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Die DRM-freien Titel sind mit einem Zusatz versehen. Und zwar steht bei den Detailinformationen \"Gleichzeitige Verwendung von Geräten: Keine Einschränkung\". Wenn das nicht dort steht, ist der Titel DRM-geschützt.

Das ist keine deutliche Auszeichnung, wie die Richtlinie es verlangt, sondern ein Hinweis, der nur Insidern bekannt ist.


Und wie bereits bemerkt wurde, ist das auch kein Hinweis, der immer korrekt ist. Bei einigen Ebooks von Susanne Gerdom fehlt der Hinweis, obwohl die Autorin selber gesagt hat (lesen.net), dass sie ihre Ebooks kopierschutzfrei bei Amazon anbietet. Der neue Sebastian Fitzek soll nach Angabe eines Kunden doch kopierschutzfrei sein (ließ sich in Calibre ohne Verwendung von den gewissen Plugins öffnen). Auch beim Fitzek fehlt der Hinweis (überprüfen, ob er wirklich kopierschutzfrei ist, kann ich selber nicht, da ich das Ebook woanders gekauft habe)
 
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