Ebay-Verkäufer zu Entschädigung verurteilt

Ebay als Verkaufsplattform nutzen:


Wenn dem Verkäufer die Gebote zu niedrig sind, bricht er die Auktion einfach ab. Der BGH hat nun ein Grundsatzurteil gesprochen: Ersteigert ist ersteigert - selbst wenn der Kaufpreis lächerlich erscheinen mag.
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Für den Normalverbraucher wird es juristisch zu kompliziert etwas auf Ebay zu verkaufen, an was man alles denken und was man beachten muss ...
 

Krimimimi

New member
Für den Normalverbraucher wird es juristisch zu kompliziert etwas auf Ebay zu verkaufen, an was man alles denken und was man beachten muss ...

Nein das sehe ich nicht so.
Man muss sich nur klar darüber sein, dass wenn man einen niedrigen Startpreis festlegt, z.B. 1 €, es passieren kann, dass man für einen geringen Preis verkaufen muss.
Es gibt Möglichkeiten zu verhindern, dass die Ware nicht für wenig Geld ersteigert wird. Entweder man setzt den Startpreis höher oder man setzt einen Mindestpreis, der für Bieter nicht sichtbar ist, fest. Aber erstens kostet beides eine Gebühr und zweitens kann es passieren, dass man gar nicht verkauft.
 

JulesWDD

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Ebay als Verkaufsplattform nutzen:




Für den Normalverbraucher wird es juristisch zu kompliziert etwas auf Ebay zu verkaufen, an was man alles denken und was man beachten muss ...

Das ist juristisch nichts kompliziert. Da hat sich jemand die eBay Gebühren für ein höheres Mindestgebot sparen wollen und hat jetzt einfach Pech gehabt. Wenn ich etwas für 1 EUR anbiete, muss ich damit rechnen, dass dieses Angebot angenommen wird. UNd so war es hier ja wohl auch.
 

passionelibro

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Nein das sehe ich nicht so.
Man muss sich nur klar darüber sein, dass wenn man einen niedrigen Startpreis festlegt, z.B. 1 €, es passieren kann, dass man für einen geringen Preis verkaufen muss.
Es gibt Möglichkeiten zu verhindern, dass die Ware nicht für wenig Geld ersteigert wird. Entweder man setzt den Startpreis höher oder man setzt einen Mindestpreis, der für Bieter nicht sichtbar ist, fest. Aber erstens kostet beides eine Gebühr und zweitens kann es passieren, dass man gar nicht verkauft.

Jeder normale Mensch wird sich ja vorher über die verschiedenen Möglichkeiten informieren - vielleicht nicht, wenn er einen Gegenstand verkaufen will, der etwa 10/20 Euro wert ist, aber sehr wohl doch bei teureren Sachen 🙄
 

Chalid

Administrator
Teammitglied
Finde es schon gut, dass man für sein Mindestgebot haften muss, aber finde die Strafe schon relativ hoch, weil (soweit ich das verstanden habe) die Auktion ja offenbar noch gar nicht zu Ende war, sondern der Abbruch zeitnah vorgenommen wurde. Es ist daher gar nicht gesagt (und auch relativ unwahrscheinlich), dass es bei dem Maximalgebot von 500 Euro geblieben bzw. der Bieter als Gewinner ausgestiegen wäre.


Das ist deshalb wichtig zu bedenken, weil der Anbieter nun die Differenz zwischen dem Maximalgebot und dem Marktwert bezahlen muss.


Ich würde Einspruch gegen das Urteil erheben.
 

JulesWDD

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Ebay als Verkaufsplattform nutzen:




Für den Normalverbraucher wird es juristisch zu kompliziert etwas auf Ebay zu verkaufen, an was man alles denken und was man beachten muss ...

Der BGH hat das ja interessanterweise am § 138 BGB festgemacht, also an der Frage, ob das Geschäft wegen des sehr niedrigen Preises sittenwidrig sei. Und kommt eben zu dem Ergebnis: Nein, ist es nicht.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

JulesWDD

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Finde es schon gut, dass man für sein Mindestgebot haften muss, aber finde die Strafe schon relativ hoch, weil (soweit ich das verstanden habe) die Auktion ja offenbar noch gar nicht zu Ende war, sondern der Abbruch zeitnah vorgenommen wurde. Es ist daher gar nicht gesagt (und auch relativ unwahrscheinlich), dass es bei dem Maximalgebot von 500 Euro geblieben bzw. der Bieter als Gewinner ausgestiegen wäre.


Das ist deshalb wichtig zu bedenken, weil der Anbieter nun die Differenz zwischen dem Maximalgebot und dem Marktwert bezahlen muss.


Ich würde Einspruch gegen das Urteil erheben.

Nachdem es der Bundesgerichtshof entschieden hat, gibt es kein Rechtmittel mehr dagegen. Das in Zivil- und Strsafsachen in Deutschland die oberste Instanz. Ee ist im Übrigen keine \"Strafe\", sondern der Ersatz des dem Bieter entstandenen Schadens.
 

Chalid

Administrator
Teammitglied
Ah, verstehe. Da habe ich nicht genau genug gelesen. ☺


Aber ich bleibe bei der Einschätzung, dass die Schadenswiedergutmachung zu hoch ist, da nicht klar ist, ob das Auto zu dem Preis an den Bieter gegangen wäre (der ja nur maximal 550 Euro oder so geboten hat).


Da fände ich es passender, wenn dem Bieter sein Maximalgebot (maximal der Warenwert), im Falle eines Abbruchs zu ersetzen wäre.
 

JulesWDD

Active member
Ah, verstehe. Da habe ich nicht genau genug gelesen. ☺


Aber ich bleibe bei der Einschätzung, dass die Schadenswiedergutmachung zu hoch ist, da nicht klar ist, ob das Auto zu dem Preis an den Bieter gegangen wäre (der ja nur maximal 550 Euro oder so geboten hat).


Da fände ich es passender, wenn dem Bieter sein Maximalgebot (maximal der Warenwert), im Falle eines Abbruchs zu ersetzen wäre.

Der Käufer hatte ein wirksames Angebot über EURO 1 (EINS) abgegeben. Sein Schadensersatzanspruch - da das Auto ja anderweitig verkauft wurde, der Verkäufer also nicht mehr erfüllen konnte - beläuft sich auf den Wert des Fahrzeuges abzüglich dessen, was er geboten hatte.
 
Selber schuld.


Einseitig, also dass nur der Käufer an sein Gebot gebunden ist, geht\'s nicht. Und das ist richtig so.
Sicher ist er selber schuld und lernt daraus, ist ihm ja teuer genug gekommen, aber es gibt durchaus Menschen, die weniger Intelligent sind oder sich mit AGBs nicht herumschlagen können. Somit wäre es hilfreich, wenn AGBs sehr knapp und in einfacher Sprache gehalten werden - was vermutlich niemals eintreffen wird.
Auf der anderen Seite, gibt es Menschen, die auf der Suche nach so etwas sind, damit sie daraus Kapital schlagen.
 

JulesWDD

Active member
Sicher ist er selber schuld und lernt daraus, ist ihm ja teuer genug gekommen, aber es gibt durchaus Menschen, die weniger Intelligent sind oder sich mit AGBs nicht herumschlagen können. Somit wäre es hilfreich, wenn AGBs sehr knapp und in einfacher Sprache gehalten werden - was vermutlich niemals eintreffen wird.
Auf der anderen Seite, gibt es Menschen, die auf der Suche nach so etwas sind, damit sie daraus Kapital schlagen.

Das hat weniger mit AGB, sondern mit BGB Allgemeiner Teil zu tun ... 🙄 ... wer nicht weiß, was ein Kaufvertrag ist und wie dieser zustande kommt, sollte eben besser die Finger von solchen Dingen lassen. Mein Mitleid hält sich sehr in Grenzen.
 
Das hat weniger mit AGB, sondern mit BGB Allgemeiner Teil zu tun ... 🙄 ... wer nicht weiß, was ein Kaufvertrag ist und wie dieser zustande kommt, sollte eben besser die Finger von solchen Dingen lassen. Mein Mitleid hält sich sehr in Grenzen.

Mitleid habe ich auch nicht, weil ich Ebay nicht nutze. Ich befürchte, einigen ist nicht mal klar, dass da ein echter/richtiger Kaufvertrag zustande kommt 😉🙄 Viele Menschen tun Dinge oder nehmen daran teil, die vieles nicht wissen
:cool:
 

passionelibro

New member
Gut, gegen Ignoranz kann man leider nicht viel unternehmen, aber wie JulesWDD richtig sagt, es kommt ein Kaufvertrag zustande, da muss man vorsichtig sein
:cool:
 

Krimimimi

New member
Sicher ist er selber schuld und lernt daraus, ist ihm ja teuer genug gekommen, aber es gibt durchaus Menschen, die weniger Intelligent sind oder sich mit AGBs nicht herumschlagen können. Somit wäre es hilfreich, wenn AGBs sehr knapp und in einfacher Sprache gehalten werden - was vermutlich niemals eintreffen wird.
Auf der anderen Seite, gibt es Menschen, die auf der Suche nach so etwas sind, damit sie daraus Kapital schlagen.

Unter \"Hilfe\" gibt es bei Ebay einen Bereich \"Verkaufen\"
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vorzeitig beenden&st=6&optionId=0
Ist das jetzt schwer zu verstehen?
Wenn der Verkäufer das gelesen hätte, hätte er gewusst, dass der die Auktion nicht abbrechen darf, weil er seine Ware anderweitig verkaufen möchte.
 
Das hat weniger mit AGB, sondern mit BGB Allgemeiner Teil zu tun ... 🙄 ... wer nicht weiß, was ein Kaufvertrag ist und wie dieser zustande kommt, sollte eben besser die Finger von solchen Dingen lassen. Mein Mitleid hält sich sehr in Grenzen.

Unter \"Hilfe\" gibt es bei Ebay einen Bereich \"Verkaufen\"
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Ist das jetzt schwer zu verstehen?
Wenn der Verkäufer das gelesen hätte, hätte er gewusst, dass der die Auktion nicht abbrechen darf, weil er seine Ware anderweitig verkaufen möchte.

Nein für mich ist das nicht schwer zu verstehen
:cool:
, aber scheinbar ist alles nicht immer so einfach. Vermutlich hat der besagte User, das nicht gelesen :p
 

merja

New member
Da fragt man sich jedoch dennoch welcher Schaden einem Bieter entstanden ist, der ja offenbar noch nicht mal den Zuschlag erhalten hatte? Solange ich nur ein Bieter bin und noch nicht die Auktion gewonnen habe, kann mir doch auch kein Schaden entstehen. Ansonsten könnte ich im Gegenzug ja auch alle diejenigen verklagen, die mich später überbieten.
 

passionelibro

New member
Manche denken aber auch ganz einfach dreist und meinen, sie können das einfach machen wie es ihnen passt und es wird sich schon keiner beschweren - und in diesem Fall - vor das Gericht ziehen ...
 
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