Mir schwirrt da gerade die Idee durch den Kopf, eine Liste mit eBooks zu erstellen, die im Verlauf der aktuellen Steuerperiode gekauft wurden und diese zusammen mit der Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen, da man ja für das Kulturgut Buch den ermäßigten Steuersatz zu zahlen hat und für den kulturträchtigen Inhalt als eBook den vollen Steuersatz zahlen mußte.
Ebenso bei Wahlveranstaltungen der Parteien, oder wenn man die Möglichkeit hat beim regionalen Politiker des eigenen Wahlkreises vorzusprechen.
Wäre sicher interessant und könnte vielleicht bewirken, das die Politik mal darüber nachdenkt, ob unter Kulturgut Buch wie derzeit nur der Papierstapel gemeint ist, auf dem der Inhalt gedruckt ist, oder doch eher der Inhalt selbst, was für eine identische Steuer bei Buchinhalten sprechen würde, unabhängig davon wie sie verbreitet werden.