E-Books
Aus gegebenem Anlass: E-Books unterliegen ebenfalls der Preisbindung. Schließlich gilt der feste Ladenpreis laut Buchpreisbindungsgesetz auch für Produkte, die Bücher „reproduzieren oder substituieren“ (Paragraf 2 Abs. 1 Ziff. 3).
Ausnahmen bestätigen allerdings auch hier die Regel. Von der Preisbindung ausgenommen sind:
Fremdsprachige E-Books
E-Books, auf welche der Zugriff im Rahmen wissenschaftlicher Datenbanken und aufgrund von Pauschalverträgen gestattet wird
Einzelne Kapitel oder Ausschnitte von Büchern
Texte, denen die Anmutung eines Buches fehlt (also ohne Cover, Titelei, Inhaltsverzeichnis etc.)
E-Books mit Multimedia-Applikationen (mit audio- bzw. audiovisuellen Funktionen, sofern sie die für die Textnutzung von Bedeutung sind).
Die Spielräume für Verlage
Das Buchpreisbindungsgesetz verpflichtet Verlage zur Preisfestsetzung, lässt ihnen bei der Preisgestaltung aber genügend Flexibilität. So können Verlage Sonderpreise wie Subskriptions-, Mengen- oder Serienpreise festlegen, die ihrerseits gebundene Ladenpreise sind.
Erscheint ein Titel in unterschiedlichen Ausgaben, etwa als Hardcover, als Taschenbuch, als E-Book, dürfen die Preise zwischen den einzelnen Formaten variieren. Läuft der Absatz eines Buches nicht so gut wie erwartet, haben Verlage die Möglichkeit, den Ladenpreis zu reduzieren.