OLG-Urteil: Gekaufte Inhalte müssen bei Kontoschließung zugänglich bleiben

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All-In-One-Lösungen sind üblicherweise komfortabler als die Nutzung mehrerer einzelner Angebote. So auch im eBook-Sektor: Amazon bietet nicht nur den Kauf von eBooks an, sondern liefert diese auch gleich mit der hauseigenen Kopierschutzlösung aus. Diese sorgt dafür, dass die erste Inbetriebnahme eines Kindle besonders einfach möglich ist. Im Gegensatz dazu ist man bei anderen Anbietern üblicherweise [...]


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Minigini

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Ich dachte eigentlich, dass ebooks bzw. andere digitale Medien sowieso vom Umtausch ausgeschlossen sind (es sei denn, dass sie beschädigt sind). Zumindest glaube ich, dass ich so etwas einmal bei einem Shop gelesen habe. Ist für mich eigentlich auch einleuchtend. Die meisten Händler nehmen ja auch keine geöffneten Cds oder DVDs zurück (außer sie sind beschädigt). Klar kann man auch Papierbücher kopieren und dann zurücksenden, das ist aber weitaus arbeitsaufwändiger und teurer. Außerdem sieht man es einem Buch an, ob es nur ausgepackt und retourniert, oder ob es schon intensiv durchgeblättert wurde.
 

JulesWDD

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Ich dachte eigentlich, dass ebooks bzw. andere digitale Medien sowieso vom Umtausch ausgeschlossen sind (es sei denn, dass sie beschädigt sind). Zumindest glaube ich, dass ich so etwas einmal bei einem Shop gelesen habe. Ist für mich eigentlich auch einleuchtend. Die meisten Händler nehmen ja auch keine geöffneten Cds oder DVDs zurück (außer sie sind beschädigt). Klar kann man auch Papierbücher kopieren und dann zurücksenden, das ist aber weitaus arbeitsaufwändiger und teurer. Außerdem sieht man es einem Buch an, ob es nur ausgepackt und retourniert, oder ob es schon intensiv durchgeblättert wurde.

Mit "Umtausch" von eBooks und anderen digitalen Medien beschäftigt sich das Urteil und auch der Artikel nicht. Es geht mE darum, dass solche digitalen Medien auch dann noch zugänglich sein müssen, wenn das Kundenkonto vom Händler (hier: Amazon) wegen extensiver Nutzung des Rückgabe und Widerrufsrechts gesperrt wurde.
 
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