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ottischwenk
Guest
Da die PRS-T1/2 gerootet werden können, bzw beim T2 auch die Partitions geändert werden können
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Da die PRS-T1/2 gerootet werden können, bzw beim T2 auch die Partitions geändert werden können
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Wenn man es bei Rooten brickt dann nicht aber:Ich würde mich in Fragen der Garantie und/ oder der Gewährleistung oicht auf Verlautbarungen der BLÖD Zeitung oder ihrer Derivate verlassen.
Wenn man es bei Rooten brickt dann nicht aber:
Dass die Gewährleisungsansprüche durch Rooten und Flashen nicht automatisch erlöschen, stellt jetzt noch einmal das juristische Team der Free Software Foundation Europe in einerUm den Link zu sehen, bitte Anmelden oder Registrierenfest. Grundlage ist dieUm den Link zu sehen, bitte Anmelden oder Registrieren, die festlegt, dass weiterhin ein Gewährleistungsanspruch des Nutzers besteht, auch wenn das Gerät durch Rooten oder Verändern der Software verändert wurde.
Gewährleistungsansprüche sind zumindest in Österreich sowieso eher zu vernachlässigen. Wenn der Hersteller bzw. der Servicepartner sich nämlich weigert eine Reparatur auf Garantie durchzuführen, dann zahlt man - Gewährleistung hin oder her. Erst wenn man streiten will, kommt man eventuell zu seinem Recht. Wie das dann bei einem gerooteten Gerät aussieht, steht in den Sternen.
Habe lange im Elektronikhandel gearbeitet und kann zumindest eines sagen: Es kommt auf die Laune, das Wissen und die Arbeitsmoral des Servicemitarbeiters an, ob gerootete oder sonst wie modifizierte Geräte repariert werden.
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