sento das ist ziemlich unwarhscheinlich, dass alle Geräte die gleichen Anforderungen erfüllen müssen.
Die gemeinsame Anforderung ist die Barrierefreiheit. Natürlich führen mehrere Wege nach Rom, aber das Ziel ist klar definiert.
Die Spracheingabe war ein Vorschlag, den ich für eine gute Lösung hielt, wie ich schrieb. Das bedeutet nicht, dass ich eine Umsetzung als Pflicht ansehe. Für einen blinden Menschen dürfte es einfacher sein, per Sprache ein Buch zu öffnen und durch das Menü zu navigieren.
Es lässt sich auch ohne lösen.
Kaufen Blinde wirklich einen 140 Euro teuren E-Ink-Reader (ein 10 Euro Aufschlag für die barriere freie version mal eingerechnet), oder greifen eher zum 100 Euro Smartphone oder 150 Euro Tablet? Ich würde meinen, dass die letzten beiden Geräteklassen mehr für Blinde Menschen bieten, als es der E-Ink-Reader tut.
Für diese Geräteklassen wollen die Hersteller auch keine Ausnahme vom Gesetz.
Ich bezweifle daher den plötzlichen Massenansturm von Blinden auf einen E-Ink-Reader, selbst wenn er mit einigen entsprechenden Funktionen ausgestattet wird.
Support kostet es selbst wenn die Software umsonst ist. Der Kunde, der nicht damit zurechtkommt, muss trotzdem von Servicemitarbeitern betreut werden. Diese müssen entsprechend geschult werden. Es sind auch nicht nur Blinde, die anrufen. Normale Kunden die mit den Funktionen herumspielen und nachfragen. Selbst die Rücksendequote könnte leicht ansteigen. Mehr Funktionen, mehr das kaputt gehen kann, oder nicht entsprechend den Vorstellungen funktioniert.
Apple und Samsung verkaufen übrigens keine E-Ink-Reader, um die es hier geht. Tablets und Smatphones will keiner der Antragssteller vom Gesetz ausnehmen. Tablets von Amazon werden daher diesem Gesetz unterliegen wie auch Smartphones von Sony.
Chalid
Wir reden nicht von einem Aufschub sondern von der Ausnahme. Sie wollen nicht mehr Zeit. Sie wollen gar nicht.
Gut, wenn der Markt derart lukrativ wäre, warum hat Amazon dann nicht schon längst gehandelt? Jetzt hätten sie noch den Vorteil der Einzigste zu sein. Wird jeder E-ink Hersteller dazu verdonnert, haben sie sofort zig Konkurrenten. Diese Punkten nebenbei mit einem offeneren System. Da müsste man sich einmal die Ausschreibungskriterien genau ansehen. Wenn sie es vorher nicht lukrativ genug fanden, eine entsprechende Entwicklung einzuleiten, dann wird es durch solch ein Gesetz durch den entstehenden Konkurrenzdruck noch viel unlukrativer, wenn Bildungseinrichtungen zu den wichtigsten Abnehmer gehören.