Tablet- und eBook Reader-Verwendung schon bald von Start bis Landung?

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Jedem, der schon einmal mit einem Flugzeug geflogen ist, wird der Satz wohl bekannt sein: "Wir bitten Sie, alle elektronischen Geräte auszuschalten, bis die Anschnallzeichen erloschen sind". Dann gilt es Mobilfunkgeräte, Laptops, aber auch Tablets und eBook Reader zu deaktivieren - können diese doch angeblich störende Interferenzen mit der Flugzeugelektronik verursachen. Dass dies tatsächlich so [...]


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Also wenn wir keine anderen Sorgen haben, geht\'s uns anscheinend ziemlich gut...
 

Altschneider

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\"Lesen im Flugzeug – nicht gerade das Kerneinsatzgebiet der meisten eBook Reader und Tablets,\"


Gerade da: es ist ja sinnvoll, Gepäckgewicht zu sparen, indem man keine Bücher mehr im Flieger mitschleppt und auch beim Boading einfacher, den Reader in der Jackentasche statt des Buches im Handgepäck.
Ich hatte allerdings auch noch niemals Probleme, im Flugzeug zu readern, sobald ich dem Personal gezeigt habe, dass W-LAN abgeschaltet ist. Das gilt allerdings bisher nur für die E-Inks, bei Tablets und Handy sag es bisher anders aus.
 

Oliver

ALLESebook.de | CME.AT
Ah ok, ich wurde eigentlich immer aufgefordert den eBook Reader weg zu packen. Man darf ja z.b. auch keine Kopfhörer verwenden...


Mit Kerneinsatzgebiet meinte ich eigentlich die Netto-Einsatzdauer im Flieger 😉 Aber da hier auch über die Verwendung von eBook Readern am Strand diskutiert wird, vielleicht für den ein oder anderen eine brauchbare Information.
 
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Gast

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Ist man heutzutage wirkllich nicht mehr in der Lage, die paar Minuten während des Start- oder Landevorganges darauf zu verzichten, mal auf irgendein Display zu schauen?


Sind wir mittlerweile alles \"Notärzte in Bereitschaft\", die sekündlich damit rechnen müssen, zu einem schwerwiegenden Problem hinzugezogen zu werden?


Traurige Welt, in der vermeintlich begabte Menschen nicht mehr in der Lage sind, sich einmal 30 Minuten mit sich selber beschäftigen zu können!


Warum noch Essen auf Tellern servieren, verteilt doch Essen in Tuben, damit man beim Essen noch eine Hand frei hat, um irgendein Touchdisplay bedienen zu können.
 
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Gast

Guest
Wenn ich da lese, dass angeblich mit einem eReader Gewicht gespart wird...und um wieviel einfacher ein Reader im Vergleich zu einem Buch ist.


Wie lange dauert denn ein normaler Flug, dass ich unzählige Bücher mit ins Handgepäck packen muss?


Sorry, aber die meisten Passagiere schleppen soviel Übergewicht mit sich herum (vom überflüssigen Plunder im Gepäck mal abgesehen), dass man statt dessen kistenweise Bücher in die Kabine stapeln könnte.


Damals war es ja auch eine Quälerei, wenn man ein Taschenbuch mit in die Kabine mitnehmen wollte. Könnt ich euch noch daran erinnern?
Der Aufwand, die Blicke, das Gewicht und sperrige transportieren...
 

JulesWDD

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Ist man heutzutage wirkllich nicht mehr in der Lage, die paar Minuten während des Start- oder Landevorganges darauf zu verzichten, mal auf irgendein Display zu schauen?


Sind wir mittlerweile alles "Notärzte in Bereitschaft", die sekündlich damit rechnen müssen, zu einem schwerwiegenden Problem hinzugezogen zu werden?


Traurige Welt, in der vermeintlich begabte Menschen nicht mehr in der Lage sind, sich einmal 30 Minuten mit sich selber beschäftigen zu können!


Warum noch Essen auf Tellern servieren, verteilt doch Essen in Tuben, damit man beim Essen noch eine Hand frei hat, um irgendein Touchdisplay bedienen zu können.



Sie haben es vielleicht nicht verstanden: Es geht nicht um Notarzt oder Erreichbarkeit oder Essen in Tuben, es geht darum, ob man als Fluggast auf einem eBook Reader auch in der Start- und Landephase des Flugzeuges lesen darf.
 
G

Gast

Guest
Ist man heutzutage wirkllich nicht mehr in der Lage, die paar Minuten während des Start- oder Landevorganges darauf zu verzichten, mal auf irgendein Display zu schauen?


Sind wir mittlerweile alles "Notärzte in Bereitschaft", die sekündlich damit rechnen müssen, zu einem schwerwiegenden Problem hinzugezogen zu werden?


Traurige Welt, in der vermeintlich begabte Menschen nicht mehr in der Lage sind, sich einmal 30 Minuten mit sich selber beschäftigen zu können!


Warum noch Essen auf Tellern servieren, verteilt doch Essen in Tuben, damit man beim Essen noch eine Hand frei hat, um irgendein Touchdisplay bedienen zu können.

Was sind das denn für Aussagen?? E-Reader-Hasser?? Neuerungen-Ablehner??


Leider gibt es viel zu viele Menschen Deines Schlages, die offenbar jede noch so dumme Regelung sogar immer noch dann widerspruchslos befolgen wollen, wenn sich ihre Nutzlosigkeit schon unter Beweis gestellt hat (sh. die mittlerweile gängige Verwendung des iPads von Piloten im Cockpit). Und dies dann auch noch so darstellen zu wollen, als seien die anderen, die diese nicht einsichtige Regelung nicht mehr haben wollen, die nur "vermeintlich begabten" Menschen, hat schon etwas von großer Dreistigkeit.


Merke: nicht allein Deine Meinung zählt! Du kannst selbstverständlich Deine eigene haben, aber das berechtigt Dich nicht, die Meinung anderer verächtlich zu machen!
 

Altschneider

New member
Traurige Welt, in der vermeintlich begabte Menschen nicht mehr in der Lage sind, sich einmal 30 Minuten mit sich selber beschäftigen zu können!


Wie lange dauert denn ein normaler Flug, dass ich unzählige Bücher mit ins Handgepäck packen muss?

Na ja, ob es wirklich ein Zeichen von Begabung ist, wenn man sich mit sich selbst beschäftigt, wage ich zu bezweifeln. Ich kann das zwar nur bewundern - Menschen, die sich selbst genug sind, glücklich, im eigenen Saft zu schmoren. Davon abgesehen ziehen sich manchmal Start- aber vor allem Landephase doch ziemlich hin, wenn z. B. das Flugzeug noch in Warteposition steht. Und wer sagt denn, dass ich mich nicht mit mir selbst beschäftige, wenn ich lese.


Es geht ja beim Reisen nicht nur um das Bordgepäck, sondern um das Gepäckgewicht im Allgemeinen. Und ich werde, außer einem Notbuch im Reisegepäck, sicher nicht auch noch ein gedrucktes Buch mit an Bord nehmen, nur damit man mich für begabt hält. Über so etwas bin ich schon lange hinweg.


Natürlich kann lesen, genauso wie alle jeder andere Medienkonsum, wenn er überhand nimmt, auch schädlich sein - es ist letztlich egal, ob ich keine 30 Minuten verbringen kann, ohne ein Buch aufzuschlagen oder auf ein E-Reader Display zu schauen. Die Kritik, wenn es denn eine ist, trifft auch diejenigen, die während der Start- und Landephase Bücher oder Zeitung lesen. Ist also nicht ungewöhnlich, dieses Verhalten. Manche unterhalten sich auch in dieser Zeit, was ich persönlich schlimmer und störender finde.
 

SPF30

Technikfan
finde ich gut. dabei gehts mir gar nicht darum dass man die geräte für ein paar minuten nicht nutzen kann, sondern eher darum, dass man das was man gerade macht unnötigerweise unterbrechen muss. ist doch eine feine sache wenn man sich während des starts und der landung so ablenken kann.
 
G

Gast

Guest
wusste schon immer, dass es völlig unnötig ist die geräte abzuschalten. wozu auch? störungen durch funkübertragung? is ja nicht so als ob fernseh, radio, handy und sonstige signale nicht sowieso in den himmel strahlen.
 

JulesWDD

Active member
wusste schon immer, dass es völlig unnötig ist die geräte abzuschalten. wozu auch? störungen durch funkübertragung? is ja nicht so als ob fernseh, radio, handy und sonstige signale nicht sowieso in den himmel strahlen.

Ja das ist meistens so, dass es jemand "schon immer" gewusst hat ...
:cool:
... !!
 
J

Jojo

Guest
Hallo zusammen,
ich bin frisch aus dem Osterurlaub zurück (Flugreise) und fand es interessant, diese Diskussion vorzufinden.
Ich hatte mir über dieses Thema vorher keine Gedanken gemacht und auf meinem Flug folgendes erlebt:
Auf dem Hinflug wurde ich von der Stewardess explizit darum gebeten, meinen e-Reader für die Landung auszuschalten.
Auf dem Rückflug wollte ich dies dann unaufgefordert tun, da sagte mir die Stewardess, dass ein e-Reader als Buch gilt
und daher weiter selbstverständlich verwendet werden kann.
Es hängt derzeit wohl also davon ab, an wen man im Flieger gerät, daher finde ich einheitliche, gesetzliche Regelungen sinnvoll.
 

JulesWDD

Active member
Hallo zusammen,
ich bin frisch aus dem Osterurlaub zurück (Flugreise) und fand es interessant, diese Diskussion vorzufinden.
Ich hatte mir über dieses Thema vorher keine Gedanken gemacht und auf meinem Flug folgendes erlebt:
Auf dem Hinflug wurde ich von der Stewardess explizit darum gebeten, meinen e-Reader für die Landung auszuschalten.
Auf dem Rückflug wollte ich dies dann unaufgefordert tun, da sagte mir die Stewardess, dass ein e-Reader als Buch gilt
und daher weiter selbstverständlich verwendet werden kann.
Es hängt derzeit wohl also davon ab, an wen man im Flieger gerät, daher finde ich einheitliche, gesetzliche Regelungen sinnvoll.

Das ist heute schon recht klar geregelt; und zwar im Luftverkehrsgesetz. Ausnahmen hiervon regelt die LuftEBV. Das gilt natürlich nur für Deutschland, wie das in A und CH geregelt ist, kann ich nicht sagen.


§ 27 Luftverkehrsgesetz
(3) Der Betrieb von elektronischen Geräten, die nicht als Luftfahrtgerät zugelassen sind und Störungen
der Bordelektronik verursachen können, ist in Luftfahrzeugen nicht zulässig. Ausnahmen können durch
Rechtsverordnung nach § 32 Abs. 1 Nr. 7a zugelassen werden, wenn und soweit für den Betrieb von
elektronischen Geräten ein besonderes Bedürfnis besteht und dies mit dem Schutz der Sicherheit des
Luftverkehrs vereinbar ist; in der Rechtsverordnung kann auch bestimmt werden, dass der verantwortliche
Luftfahrzeugführer oder der Luftfahrzeughalter allgemein oder für den Einzelfall Ausnahmen zulassen kann.


_______________


LuftEBV
§ 1 Verbotsausnahmen gemäß Â§ 27 Abs. 3 des Luftverkehrsgesetzes
(1) Ausgenommen von dem Verbot des Betriebs elektronischer Geräte in Luftfahrzeugen gemäß Â§ 27 Abs. 3 Satz 1 des Luftverkehrsgesetzes sind


1.
elektronische Geräte aus dem Bereich der Medizintechnik, deren Betrieb zur Aufrechterhaltung, Unterstützung oder Überwachung von Körperfunktionen erforderlich ist,
2.
elektronische Geräte, die ausschließlich durch geräteeigene Solarzellen oder Knopfzellen mit Energie versorgt werden und nicht über eine Sendefunktion verfügen,
3.
tragbare satellitengestützte Navigations- und Aufzeichnungsgeräte,
4.
sonstige elektronische Geräte ohne Sendefunktion wie tragbare Computer, elektronische Informations- und Unterhaltungsgeräte, Geräte zur Foto- und Videoaufzeichnung, soweit sie nicht während des Rollens, des Starts, des Endanflugs und der Landung betrieben werden, und
5.
elektronische Geräte mit Sendefunktion, solange das Luftfahrzeug an einer Parkposition steht und die Triebwerke nicht in Betrieb sind.


(2) Elektronisches Gerät im Sinne dieser Verordnung ist ein transportables Gerät, das elektronische Schaltkreise enthält und mittels eigener Energieversorgung betrieben oder aus einer Bordsteckdose versorgt wird. Betrieb eines elektronischen Geräts bedeutet die Versorgung der Schaltkreise eines derartigen Geräts mit elektrischer Energie; hierzu gehören auch jene Betriebsarten, die ein internes Weiterarbeiten des Geräts zulassen (z. B. Stumm- oder Bereitschaftsschaltungen), nicht jedoch solche Betriebsarten, die lediglich Einschaltvorgänge vorbereiten, steuern oder der Erhaltung gespeicherter Daten dienen. Sendefunktion bedeutet die beabsichtigte Ausstrahlung von elektromagnetischen Wellen im Frequenzbereich bis 300 Gigahertz; die Ausstrahlung von Licht oder Wärme wie etwa bei einer Infrarotschnittstelle ist darin nicht eingeschlossen.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 2 Weitergehende Freistellungen
(1) Der Luftfahrzeughalter kann von den Beschränkungen des § 1 Abs. 1 Nr. 4 zweiter Halbsatz Befreiungen erteilen sowie den Betrieb von elektronischen Geräten mit Sendefunktion allgemein oder im Einzelfall über § 1 Abs. 1 Nr. 5 hinausgehend zulassen, wenn der Luftfahrzeughersteller oder ein Entwicklungsbetrieb dem Luftfahrzeughalter die Verträglichkeit der unter § 1 Abs. 1 Nr. 4 und 5 genannten Geräte mit der Bordelektronik unter Berücksichtigung der verwendeten Frequenzen und Sendeleistungen nachgewiesen hat. Der Luftfahrzeughalter hat den verantwortlichen Luftfahrzeugführer vor Antritt des Fluges über Inhalt und Umfang der Befreiung oder Zulassung zu unterrichten.
(2) Bei Luftfahrzeugen mit weniger als 5,7 Tonnen Höchstabflugmasse, die nicht in einem Luftfahrtunternehmen betrieben werden, kann auch der verantwortliche Luftfahrzeugführer von den Beschränkungen des § 1 Abs. 1 Nr. 4 zweiter Halbsatz Befreiungen erteilen sowie den Betrieb von Geräten mit Sendefunktion im Einzelfall über § 1 Abs. 1 Nr. 5 hinausgehend zulassen, wenn in mindestens einem Bodenversuch nachgewiesen worden ist, dass in dem eingesetzten Luftfahrzeug eine Störung der Bordelektronik durch den Betrieb des betreffenden Geräts nicht auftritt. Als derartige Störung ist jede Beeinflussung anzusehen, die zu Verfälschungen oder Ausfällen von Anzeigen, Kommunikationseinrichtungen, Kontroll- oder Steuersignalen des Luftfahrzeuges führt.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 3 Befugnisse des verantwortlichen Luftfahrzeugführers
Die Befugnisse des verantwortlichen Luftfahrzeugführers gemäß Â§ 12 des Luftsicherheitsgesetzes bleiben unberührt.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 4 Hinweispflicht
Spätestens vor dem Anlassen der Triebwerke, während des Abrollens zum Start und vor Beginn des Endanflugs sind die Fluggäste vom Luftfahrzeughalter oder von der Luftfahrzeugbesatzung in geeigneter Weise über die für elektronische Geräte geltenden Betriebseinschränkungen und Verbote zu unterrichten.


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