TEST: Kindle Paperwhite 2

einBaum

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DRM entfernen kommt einer \"Raubkopie\" gleich und ist illegal



Das entfernen von DRM mit einer \"raubkopie\" gleichzusetzen ist natürlich blödsinn.
Ich würde sogar bahaupten, das sogar ein runterladen aus dubioser quellen legal ist,
wenn man das original im Regal stehen hat.
Auch wenn das Verlage und Anbieter gern anders sehen, mit meiner gekaufter datei kann ich machen was ich will.
 
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einBaum

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=JulesWDD;16875]Lesen Sie beser die Nutzungsbedingungen, bevor Sie so etwas behaupten.

Nutzungsbedienungen sind aber keine Gesetze.
Noch Leben wir in einem Land in dem die AGB\'S privater unternehmen nicht über dem Gesetz stehen.


Das Entfernen von DRM dürfte aber gegen § 95a UrhG verstossen.

§ 108b UrhG erlaubt aber eindeutig das entfernen von schutzmaßnahmen im Privaten bereich.


Leider haben sie aber keine Datei gekauft sondern eine Lizenz zum Lesen des Buches auf 6 Endgeräten.

Das behauptet Amazon vielleicht. Ich behaupte, das ich die datei gekauft habe...
 
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JulesWDD

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Nutzungsbedienungen sind aber keine Gesetze.
Noch Leben wir in einem Land in dem die AGB\'S privater unternehmen nicht über dem Gesetz stehen.





§ 108b UrhG erlaubt aber eindeutig das entfernen von schutzmaßnahmen im Privaten bereich.





Das behauptet Amazon vieleicht. Ich behaupte, das ich die datei gekauft habe...

1. Ich habe nicht behauptet, dass Nutzungsbedingungen Gesetze seien.
2. Ihre Auslegung von § 108a UrhG ist interessant; allerdings eher abwegig. Aber egal, von mir aus dürfen Sie das gerne so glauben.
3. Dann klären Sie das doch mit Amazon und geben das Ergebnis der Klärung bekannt - ich bin gespannt.
 

einBaum

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Ich habe nicht behauptet, dass Nutzungsbedingungen Gesetze seien.

Das haben Sie nicht behauptet, aber Sie und viele andere User verhalten sich so, als ob es \"Gesetze\" wären.


Ihre Auslegung von § 108a UrhG ist interessant; allerdings eher abwegig. Aber egal, von mir aus dürfen Sie das gerne so glauben.

\"wenn die Tat NICHT ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.\"
Was ist da dran unmissverständlich?


Dann klären Sie das doch mit Amazon und geben das Ergebnis der Klärung bekannt - ich bin gespannt.

Amazon als ein Privatwirtschaftliches unternehmen kann erstmal froh sein mich als Kunden zu haben, Ich könnte ja auch einen Sony oder Kobo kaufen.
 

JulesWDD

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Amazon als ein Privatwirtschaftliches unternehmen kann erstmal froh sein mich als Kunden zu haben, Ich könnte ja auch einen Sony oder Kobo kaufen.

Ja, da wird Amazon auch sehr froh darüber sein und täglich darum beten, dass das so bleibt ...
:cool:
 

Krimimimi

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Ich würde sogar bahaupten, das sogar ein runterladen aus dubioser quellen legal ist,
wenn man das original im Regal stehen hat.
Wenn du das Buch als Papierbuch im Regal stehen hast, dann darfst du es einscannen und ein Ebook draus machen. Das würde ich als Privatkopie ansehen, aber nicht das Herunterladen von einer illegalen Plattform (auch wenn du es als Papierbuch hast)
 
R

Robinho

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1. Ich habe nicht behauptet, dass Nutzungsbedingungen Gesetze seien.
2. Ihre Auslegung von § 108a UrhG ist interessant; allerdings eher abwegig. Aber egal, von mir aus dürfen Sie das gerne so glauben.
3. Dann klären Sie das doch mit Amazon und geben das Ergebnis der Klärung bekannt - ich bin gespannt.

Der User einBaum hat mit der Erwähnung und der Auslegung der Norm vollkommen recht. Das lässt sich so auch in zig Kommentaren nachlesen. Ferner entspricht dies auch der Rpsr. Eine Strafbarkeit ist somit nach § 108b Abs. 1 UrhG ausgeschlossen. Fairerweise muss man aber erwähnen, dass dies jeoch zivilrechtliche Ansprüche des Rechteinhabers nicht ausschießt. Unterlassungen und damit verbunden ein Abmahnverfahren sind dennoch möglich. Ferner muss mit überraschenden Klauseln nicht gere3chnet werden, weshalb AGB-Klauseln, die überraschend sind, unwirksam sind...


Nicht recht hat er bzgl. der Datei. Nicht die Datei wird erworben, sondern ausschließlich die Lizenz zum Lesen (i.d.R. auf mehreren Geräten möglich).
 

JulesWDD

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Das haben Sie nicht behauptet, aber Sie und viele andere User verhalten sich so, als ob es \"Gesetze\" wären.





\"wenn die Tat NICHT ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.\"
Was ist da dran unmissverständlich?





Amazon als ein Privatwirtschaftliches unternehmen kann erstmal froh sein mich als Kunden zu haben, Ich könnte ja auch einen Sony oder Kobo kaufen.

Mir geht es nicht prmär um die Frage einer Strafbarkeit, sondern darum, ob es im Rahmen der Nutzungsbedingungen und urheberrechtlich gestattet ist.
 
\"wenn die Tat NICHT ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.\"
Was ist da dran unmissverständlich?

Ich denke, dass dies Straffreiheit bedeutet wenn die Nutzung/Verbreitung im angegebenen Nutzerkreis geschieht. Es bedeutet nicht, dass hier keine Urheberrechtsverletzung passiert.
Man sollte außerdem mit den Rechteinhabern konforme Ansichten haben was die \'persönlich verbundenen Personen\' sind...
Und man haftet dafür, dass die Personen nichts weitergeben! Wenn ich da an meine Kinder denke, fühle ich ein leichtes Unbehagen
:eek:
 

ebooker

New member
Ich denke, dass dies Straffreiheit bedeutet wenn die Nutzung/Verbreitung im angegebenen Nutzerkreis geschieht. Es bedeutet nicht, dass hier keine Urheberrechtsverletzung passiert.
Man sollte außerdem mit den Rechteinhabern konforme Ansichten haben was die \'persönlich verbundenen Personen\' sind...
Und man haftet dafür, dass die Personen nichts weitergeben! Wenn ich da an meine Kinder denke, fühle ich ein leichtes Unbehagen
:eek:

Und was machst du mit Ebooks die es mit digitalem Wasserzeichen aber ohne DRM gibt? Amazon hat soviel weiß kein Wasserzeichen. Das heißt selbst wenn ich die Ebook im Internet hochladen würde, könnte man anhand der Dateien garnicht wissen wem sie gehören. Und hochladen macht man mit tor-browser und man ist ziemlich sicher. Ich könnte wetten dass sich bei den Ebooks bei tor**x und Co jede Menge mit Wasserzeichen befinden. Noch hat keiner Versucht da was dagegen zu machen. Und schließlich kann man seinen Reader verlieren, verleihen, einen stick verlieren, zur Not war auch ein Trojaner am PC....


Zumal das ganze schon sehr paradox ist. Der ehrliche Käufer soll auf seine Ebooks aufpassen um nicht für irgenwas zu haften. Derjenige der sich gleich bei t**box bedient, hat das nichts zu fürchten. Kein Wunder, dass immer mehr den bereit sind die ehrlichen Dummen zu sein und lieber grauzonig aber ohne Risiko unterwegs sind.
 
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K

Kendo

Guest
§ 53 abs.1 Satz 1 UrhG
Einzelne Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern sind zulässig, sofern sie nicht zu Erwerbszwecken genutzt werden und die Vorlage rechtmäßig erworben wurde.


§ 95a abs.1 Satz 1 UrhG
Die Umgehung einer technischen Schutzmaßnahme(DRM) ist rechtswidrig wenn dadurch anderen der Zugang oder die Nutzung ermöglicht wird.


Fazit:
Prinzipiell sind Kopien für den eigenen Gebrauch erlaubt - etwas schwieriger wird es beim entfernen des DRM.
Da aber nur durch die Entfernung des DRM´s überhaupt die Möglichkeit besteht sich Kopien für andere Träger zu erstellen, ist meines Erachtens die Entfernung des DRM´s als zulässig zu werten.
 
M

MrMarple

Guest
Sehr schade, bei nicht-Amazon würde ich das Teil glatt kaufen. So warte ich darauf, dass ein vernünftigeres Unternehmen nachholt. Wie Amazon wohl eInk dazu bekommen hat, als erster und fast exklusiv die Carta-Technik zu bekommen?
 
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