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Seher geehrte Herr Neumann,
was Sie hier behauptet haben, ist milder ausgedruckt, eine Verleugnung und üble Nachrede…
:
Ich denke Mal das haben Sie gerade begangen. Und das ist nicht mal milde ausgedrückt.
"„Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Und dass Herr Neumann eine Verleumdung oder üble Nachrede begangen hat, ist nicht erweislich wahr.
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