Hallo Forum
Es wird immer verworrener. Ich hatte beim Diogenes Verlag angefragt warum ebook de ihre Bücher nicht nach frankreich liefern darf. Heute kam folgende Antwort.
Danke für Ihre E-Mail. Wahrscheinlich hat dies mit der neuen EU-Regelung zu tun, dass seit Anfang 2015 die MwSt. in dem Land abgeführt werden muss, wo der Verkauf stattgefunden hat. Bis dahin war der Firmensitz relevant. Lassen Sie mich bitte bei buch.de erst erkundigen. Sie erhalten dann von mir umgehend Bescheid.
Gibt es hier im Forum niemandem der sich mit dem ganzen Juristenkram auskennt und uns mal schlau machen kann?
Mein Eindruck, der Diogenes Verlag versteht auch nicht was da los ist. Das würde auch der Aussage von ebook de widersprechen dass die Sperre vom Verlag kommt.
bis denne
Bpaspet
Ich nehme mal an, der Diogenes-Verlag meint das hier:
Auf Unternehmen, die elektronische Dienstleistungen an Privatpersonen in der EU erbringen, kommen zum 1. Januar 2015 massive Änderungen zu. Die Umsätze mit digitalen Gütern („auf elektronischem Weg erbrachte Leistungen“) an Privatpersonen in der EU unterliegen dann in deren Wohnsitzstaat der Umsatzsteuer. {...}
Bisher galten derartige Leistungen als dort erbracht, wo das anbietende Unternehmen seinen Sitz hat. Ein deutscher Unternehmer, der elektronische Dienstleistungen an private Verbraucher in anderen EU-Ländern erbrachte, musste diese Umsätze in seiner deutschen Umsatzsteuer-Voranmeldung bzw. seiner Umsatzsteuererklärung deklarieren. Künftig gilt jedoch der Wohnsitz des privaten Leistungsempfängers als Leistungsort.
Daher müsste sich jeder deutsche Unternehmer, der elektronische Dienstleistungen an private Verbraucher in EU-Ländern erbringt, in jedem einzelnen Mitgliedsland umsatzsteuerrechtlich registrieren lassen und dort seine jeweiligen Umsätze deklarieren. Um den erheblichen Verwaltungsaufwand, der durch diese Änderung auf die Unternehmen zukommt, zu begrenzen, hat der Unternehmer die Möglichkeit, die steuerlichen Erklärungspflichten zentral in seinem Ansässigkeitsstaat zu erfüllen (sog. mini onestop shop – MOSS). Das registrierte Unternehmen kann dann auf elektronischem Weg für jedes Quartal eine Umsatzsteuererklärung mit Angaben zu den elektronischen Dienstleistungen an Verbraucher in anderen Mitgliedsstaaten abgeben. Die Erklärung muss bis zum 20. Tag nach Quartalsende an die zuständige nationale Behörde – in Deutschland das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – übermittelt werden. Auch die Zahlung erfolgt im Ansässigkeitsstaat. Das BZSt übernimmt die Verteilung auf die einzelnen Staaten.
So wie ich das verstehe, war es bislang für den eBook-Verkäufer sehr einfach: Er hat die Steuern für die verkauften eBooks einfach in dem (und nach den Regeln des) Land(es) abgeführt in dem er seinen Sitz hat, egal wohin die Bücher verkauft wurden.
Jetzt dagegen richten sich die Steuern danach, wo der Käufer seinen Wohnsitz hat (jedenfalls sofern der Käufer Privatperson ist).
Das ist für den verkaufenden Shop natürlich deutlich* mehr Aufwand (*oder zumindest etwas mehr, wenn er dieses MOSS-System nutzt). Und anscheinend denken sich manche Shops, dass dieser Zusatzaufwand sich nicht lohnt und verkaufen deshalb ab jetzt einfach nur noch an Personen mit Wohnsitz in Deutschland. Andere Shops dagegen sind vielleicht der Meinung ihre Kunden sind ihnen den Aufwand wert und verkaufen weiterhin auch an Leute die außerhalb Deutschlands wohnen (oder diese Shops haben die neue Regelung einfach noch nicht umgesetzt oder ignorieren sie...was ich bei größeren Shops allerdings eher nicht annehme).
Diese Erklärung würde dann auch besser passen als die mit den Lizenzen und der Erlaubnis vom Verlag, denn das wäre schon sehr komisch, wenn das von Shop zu Shop unterschiedlich wäre.
Und auch dass das Problem mit der Lieferung an im Ausland wohnende Personen erst seit kurzem besteht, würde passen.
Das einzige was nicht so passt, ist, dass ebiblio ja gesagt hat, dass ihr/sein(?) Hauptwohnsitz in Deutschland ist und es trotzdem nicht ging ...?? Vielleicht sind da irgendwelche sonstigen Sperren/Kontrollmaßnahmen eingebaut, um zu verhindern, dass jemand den deutschen Wohnsitz nur vorgibt?? Keine Ahnung.