Buchpiraten Boox.to sperren zu

ebooker

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Können Sie mir mal Ihre Motivation erläutern, so einen ausgemachten Blödsinn zu schreiben?! Das tut ja fast schon weh!

Wenn sie schreiben dass das Urheberrecht dardruch verletzt würde, das Ebooks kostenlos angeboten werden - und das haben sie getan - dann trifft das auch auf Amazon zu.
 

JulesWDD

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Wenn sie schreiben dass das Urheberrecht dardruch verletzt würde, das Ebook kostenlos angeboten werden - und das haben sie getan - dann trifft das auch auf Amazon zu.

Wenn ich etwas kaufe und es dann verschenke, dann ist das in Ordnung. Wenn ich dagegen etwas klaue, um es zu \"verschenken\", dann ist es eben nicht in Ordnung. Ist eigentlich nicht so furchtbar schwer zu verstehen. Es geht doch darum, dass Amazon in Ihrem geschilderten Fall dazu berechtigt war, etwas kostenlos anzubieten, nämlich weil Amazon dem Rechtinhaber das vereinbarte Entgelt bezahlt hat.
 

Chalid

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Wie andere das handhaben, ist deren Sache. Ich achte aber darauf, dass weder Adressen noch Namen der Plattformen genannt werden. Das hat neben moralischen auch rechtliche Gründe (in Österreich). Daher bitte ich auf solche Nennungen zu verzichten.
 

ebooker

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@Jules
Ob Amazon das eine macht oder andere das lassen weißt weder du noch ich. Interessiert mich auch nicht.


Zitat eines Forums:

Obwohl unser Forum legal ist, loggen wir keine IPs (= dein Namenschild im Internet), führen keine Mitgliederlisten und zeigen keine Boardstatistiken. Dabei ist der Tausch von Ebooks im kleinen Rahmen nicht einmal illegal (Stichwort: Privatkopie - keine öffentlichen Links).
 
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JulesWDD

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@Jules
Ob Amazon das eine macht oder andere das lassen weißt weder du noch ich. Interessiert mich auch nicht.


Zitat eines Forums:

Mich interessiert ganz offen gesagt Ihr seltsames Gebrabbel schon lange nicht mehr. Und das Gelalle von der Privatkopie streuen Sie dankenswerterweise auch an jeder unpassenden Stelle ein.
 
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ebooker

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Sie interessiert nicht wirklich die Gesetzeslage. Denn dann könnte sie entdecken dass Dingel legal sind die sie gerne illegal hätten. Sie machen es wie die drei Affen: Nichts hören, nichts sehen und sprechen tun sie ja durchaus...
 

Chalid

Administrator
Teammitglied
Leute, ruhig Blut ☺


Es soll hier über die Entwicklung diskutiert, nicht sich gegenseitig schon wieder mit den ewig gleichen Floskeln angegriffen werden. Inzwischen sollte allen klar sein, dass es hier sehr unterschiedliche Standpunkte gibt.


Btw. Boox.To wird nur in Klartext genannt, weil es dort nichts mehr gibt.
 

Krimimimi

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Bei Amazon werden auch Ebooks verschenkt. Das verstößt dann wohl auch gegen Urheberrecht wie?
:cool:
Nicht nur bei Amazon, sondern in fast jedem Ebook- Shop werden gelegentlich Ebooks verschenkt Aber ich gehe davon aus, dass die Shops für die verschenkten Ebooks bezahlen, wenn es sich nicht um eine Aktion des Verlages oder des Autors handelt.
In dem ***.to gibt es kein einziges Ebook, das zum regulären Preis verkauft wird. Das verstösst gegen die Buchpreisbindung und gegen das Urheberrecht. Keine Bedingung für eine Privatkopie nach §53 UrhG erfüllt dieser Laden.
Wenn du von einer illegalen Vorlage eine Kopie ziehst, dann verstößt du gegen das Urheberrecht und begehst eine Straftat.
 
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Harry

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Falsch. Ich begehe dann keine Straftat.

Doch, falls man von einem offensichtlich illegalen Angebot etwas herunterlädt, begeht man nach deutschem Recht eine Straftat. Das ein solches bisher nicht verfolgt wird geschweige denn in der Praxis überhaupt die Möglichkeit besteht, den Downloader zu identifizieren, ist jetzt mal dahingestellt.
 

ebooker

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Nein keine Straftat, allenfalls eine Ordnungswidrigkeit, die zudem gar nicht verfolgt wird. Eine Straftat heißt man ist vorbestraft es kommt ins polizeiliche Führungszeugnis etc. Und das auch nur wenn es eine offensichtlich rechtwidrig erstellte/veröffentliche Quelle war. Sonst gilt es als Privatkopie. In Österreich und der Schweiz, gilt jeder Download als Privatkopie. Und ich hab noch nicht gehört dass da die Internetwelt zusammengebrochen ist
:cool:



Selbst Leute die Dateien über Filesharing-Börsen verteilt haben wurden bisher nur zivilrechtlich belangt. Anders sieht es auch wenn man das gewerblich macht, aber auch da gibt es wenige Fälle z.B. kino.to
 
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Andy

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Die im Ausland bekanntlich nicht gilt.

Heißt das, Amazon muss sich nicht an die deutsche Buchpreisbindung halten, da sie ja von Luxemburg aus an deutsche Kunden verkaufen? Oder gilt die Buchpreisbindung nicht vielmehr für jeden, der nach Deutschland liefert? Würde mich mal interessieren, auch, ob die Rabattgeschichte von Thalia in Österreich auch in Deutschland möglich wäre.
 

ebooker

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Heißt das, Amazon muss sich nicht an die deutsche Buchpreisbindung halten, da sie ja von Luxemburg aus an deutsche Kunden verkaufen? Oder gilt die Buchpreisbindung nicht vielmehr für jeden, der nach Deutschland liefert? Würde mich mal interessieren, auch, ob die Rabattgeschichte von Thalia in Österreich auch in Deutschland möglich wäre.



So viel ich weiß gibt es diese Lücke die es in Österreich gibt in Deutschland nicht. Jeder der in Deutschland Bücher oder Ebooks verkauft muss sich an die Preisbindung halten.
 

Harry

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Nein keine Straftat, allenfalls eine Ordnungswidrigkeit.

Hmm, da steht in § 106 I UrhG aber etwas anders. Das Herunterladen aus offensichtlich illegalen Quellen ist nicht durch die Privatkopie nach § 53 UrhG gedeckt. Damit ist dies eine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit. Zivilrechtliche Ansprüche kommen ggf. noch hinzu.


Richtig ist aber auch, dass es in der Praxis irrelevant ist, weil Downloader nicht strafrechtlich verfolgt werden. Jedenfalls bis jetzt noch nicht. Zivilrechtlich drohen aber Abmahnungen.
 

Harry

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Heißt das, Amazon muss sich nicht an die deutsche Buchpreisbindung halten, da sie ja von Luxemburg aus an deutsche Kunden verkaufen? Oder gilt die Buchpreisbindung nicht vielmehr für jeden, der nach Deutschland liefert? Würde mich mal interessieren, auch, ob die Rabattgeschichte von Thalia in Österreich auch in Deutschland möglich wäre.

Also zwischen Österreich und Deutschland gibt es meines Wissens irgendwelche Abmachungen. Politiker klüngeln ja für ihr Leben gern.


Beim Versand aus dem Ausland nach Deutschland gilt definitiv keine deutsche Buchpreisbindung, Reimporte mal ausgenommen. Da aber Amazon, auch wenn es rechtlich eine luxemburgische Gesellschaft ist, seine Warenlager in Deutschland hat und der Versand innerhalb Deutschlands erfolgt, greif die Buchpreisbindung wieder. Jedoch könnte Amazon leicht alle Buchsendungen aus dem nahen Grenzgebiet abwickeln und so deutsche Buchpreise spielend unterbieten. Bisher hat Amazon noch darauf verzichtet. Aber was nicht ist, kann bald so sein.
 

Andy

New member
Da aber Amazon [...] seine Warenlager in Deutschland hat und der Versand innerhalb Deutschlands erfolgt, ...

In dem Thema geht es um eBooks, deshalb hatte ich das nicht mehr explizit hingeschrieben. Und die werden von Amazon von Luxemburg aus geliefert. Ich sehe da zumindest keinen Unterschied zwischen einem Server in Luxemburg oder Tonga, beide beliefern Kunden in Deutschland mit preisgebundenen Inhalten und haben sich daher an die deutsche Buchpreisbindung zu halten.
 
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