EuGH erlaubt Netzsperren, Büchse der Pandora geöffnet?

alexbloggt

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\\\"Website, mit der Filme ohne Zustimmung der Inhaber eines dem Urheberrecht verwandten Schutzrechts der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden\\\" ließt sich für mich nicht wie nur und ausschließlich diese Kino-Seite mit der to-Domain, sondern ist allgemein verfasst.
Erklärung siehe auch hier:
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Wäre ja etwas dumm von denen gegen eine Seite zu klagen, die es nicht mehr gibt...
Wenn man genau ließt, erkennt man auch, dass nicht unbedingt nur der Streaminganbieter blockiert werden muss, sondern auch Seiten, auf denen dieses Material eingebettet wird (so war es ja auch bei dieser einen Seite der Fall). Betten hier also einige Nutzer urheberrechtlich geschütztes Material ein (sei es von YT oder anderen Quelle) kann der Rechteinhaber eine Blockierung dieser Seite veranlassen. Die Quelldaten könnten aber u.U. sogar noch erreichbar sein.
 

JulesWDD

Active member
\"Website, mit der Filme ohne Zustimmung der Inhaber eines dem Urheberrecht verwandten Schutzrechts der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden\" ließt sich für mich nicht wie nur und ausschließlich diese Kino-Seite mit der to-Domain, sondern ist allgemein verfasst.
Erklärung siehe auch hier:
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Wäre ja etwas dumm von denen gegen eine Seite zu klagen, die es nicht mehr gibt...
Wenn man genau ließt, erkennt man auch, dass nicht unbedingt nur der Streaminganbieter blockiert werden muss, sondern auch Seiten, auf denen dieses Material eingebettet wird (so war es ja auch bei dieser einen Seite der Fall). Betten hier also einige Nutzer urheberrechtlich geschütztes Material ein (sei es von YT oder anderen Quelle) kann der Rechteinhaber eine Blockierung dieser Seite veranlassen. Die Quelldaten könnten aber u.U. sogar noch erreichbar sein.

Wenn Sie das Urteil gelesen hätten, wäre Ihnen aufgefallen, dass nicht gegen Kino.to bzw. deren Betreiber geklagt wurde. Und ja: Natürlich soll das über den Fall Kino.to auch gelten, soweit andere Illegale Download Seiten oder Streaming Seiten betroffen sind.


Zitat - auszugsweise - Anfang:


URTEIL DES GERICHTSHOFS (Vierte Kammer)


27. März 2014(*)


„Vorabentscheidungsersuchen – Rechtsangleichung – Urheberrecht und verwandte Schutzrechte – Informationsgesellschaft – Richtlinie 2001/29/EG – Website, mit der Filme ohne Zustimmung der Inhaber eines dem Urheberrecht verwandten Schutzrechts der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden – Art. 8 Abs. 3 – Begriff ‚Vermittler, deren Dienste von einem Dritten zur Verletzung eines Urheberrechts oder verwandter Schutzrechte genutzt werden‘ – Anbieter von Internetzugangsdiensten – Anordnung gegenüber einem Anbieter von Internetzugangsdiensten, mit der ihm untersagt wird, seinen Kunden Zugang zu einer Website zu gewähren – Grundrechtsabwägung“


In der Rechtssache C‑314/12


betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht vom Obersten Gerichtshof (Österreich) mit Entscheidung vom 11. Mai 2012, beim Gerichtshof eingegangen am 29. Juni 2012, in dem Verfahren


UPC Telekabel Wien GmbH


gegen


Constantin Film Verleih GmbH,


Wega Filmproduktionsgesellschaft mbH


erlässt


DER GERICHTSHOF (Vierte Kammer)


unter Mitwirkung des Kammerpräsidenten L. Bay Larsen, des Vizepräsidenten des Gerichtshofs K. Lenaerts in Wahrnehmung der Aufgaben eines Richters der Vierten Kammer, der Richter M. Safjan und J. Malenovský (Berichterstatter) sowie der Richterin A. Prechal,


.....
.....




Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Vierte Kammer) für Recht erkannt:


1. Art. 8 Abs. 3 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft ist dahin auszulegen, dass eine Person, die ohne Zustimmung des Rechtsinhabers Schutzgegenstände im Sinne von Art. 3 Abs. 2 dieser Richtlinie auf einer Website öffentlich zugänglich macht, die Dienste des als Vermittler im Sinne von Art. 8 Abs. 3 der Richtlinie anzusehenden Anbieters von Internetzugangsdiensten der auf diese Schutzgegenstände zugreifenden Personen nutzt.


2. Die durch das Unionsrecht anerkannten Grundrechte sind dahin auszulegen, dass sie einer gerichtlichen Anordnung nicht entgegenstehen, mit der einem Anbieter von Internetzugangsdiensten verboten wird, seinen Kunden den Zugang zu einer Website zu ermöglichen, auf der ohne Zustimmung der Rechtsinhaber Schutzgegenstände online zugänglich gemacht werden, wenn die Anordnung keine Angaben dazu enthält, welche Maßnahmen dieser Anbieter ergreifen muss, und wenn er Beugestrafen wegen eines Verstoßes gegen die Anordnung durch den Nachweis abwenden kann, dass er alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat; dies setzt allerdings voraus, dass die ergriffenen Maßnahmen zum einen den Internetnutzern nicht unnötig die Möglichkeit vorenthalten, in rechtmäßiger Weise Zugang zu den verfügbaren Informationen zu erlangen, und zum anderen bewirken, dass unerlaubte Zugriffe auf die Schutzgegenstände verhindert oder zumindest erschwert werden und dass die Internetnutzer, die die Dienste des Adressaten der Anordnung in Anspruch nehmen, zuverlässig davon abgehalten werden, auf die ihnen unter Verletzung des Rechts des geistigen Eigentums zugänglich gemachten Schutzgegenstände zuzugreifen, was die nationalen Behörden und Gerichte zu prüfen haben.


Unterschriften


Zitat Ende
 
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alexbloggt

Blogger
Es ging in der Entscheidung nicht um YouTube, nicht um Twitter, nicht um Facebook, nicht um irgendwelche Presseseiten, sondern um Kino.to.

Wenn Sie das Urteil gelesen hätten, wäre Ihnen aufgefallen, dass nicht gegen Kino.to bzw. deren Betreiber geklagt wurde. Und ja: Natürlich soll das über den Fall Kino.to auch gelten, soweit andere Illegale Download Seiten oder Streaming Seiten betroffen sind.

Weshalb macht bitte wer es \"allgemein gültig\"?

Ok, das Urteil ist also nicht allgemein gültig, da nur über kino.**, gleichzeitig aber allgemein gültig für andere derartige Seiten? Dann dürfte ja YT doch wieder gesperrt werden 😆


Wie auch immer: Wer für etwas nicht zahlen will wird auch in Zukunft Mittel und Wege finden, das zu bekommen, was er sucht. Auch wenn das ein Umstand ist, der nicht für alle Beteiligten zufriedenstellend ist, lässt er sich kaum vermeiden. Der Abwanderung zu illegalen Alternativen kann m.M.n. nur durch Bereitstellen fairer, legaler Alternativen beigekommen werden.
just my 2 cents
 

Altschneider

New member
Aber zum Glück gibt es noch genug Menschen, für die das Internet nicht zum reinen Konsum dient, sondern zum freien und ungehinderten Informationsaustausch - so wie es erdacht war.

Ääh - war das Internet nicht ursprünglich vom Militär gefördert - zum freien Informationsaustausch? Wohl kaum. Aber versteh´schon: Ich mach mir dir Welt, wie sie mir gefällt.
Und dann ist auch die Zwangsenteignung von Urhebern und der massenhafte Konsum, der freilich nix kosten soll, plötzlich nicht \"reiner Konsum\", sondern \"ungehinderter Informationsaustausch\". Gut, heute ist 1. April. Und ich trete jetzt mal in den nicht so freien, weil bezahlten, Informationsaustausch mit Brat Pit oder so.
Oh Man!
 

JulesWDD

Active member
Wie auch immer: Wer für etwas nicht zahlen will wird auch in Zukunft Mittel und Wege finden, das zu bekommen, was er sucht.



Das mag so sein, aber als Argument für was soll das dann bitte dienen? Soll die Gemeinschaft resignieren vor den Personen, welche sich partout nicht an die Gesetze halten wollen, die für alle gelten, soll das alles ungestraft passieren dürfen? Wer so eine Meinung vertritt, der möge dann aber bitte auch so konsequent sein und dies auch auf sämtliche anderen Lebensbereiche übertragen. Dann möge man sich auch nicht mehr beschweren, wenn die Wohnung durch den Einbrecher leer geräumt wird, wenn sich die Taschendiebe an der Geldbörse bedienen, wenn der Autodieb sich mit dem schönen Wagen davon macht etc etc. Wer will bitte ernsthaft solche Zustände?
 
U

Unregistriert

Guest
Das mag so sein, aber als Argument für was soll das dann bitte dienen? Soll die Gemeinschaft resignieren vor den Personen, welche sich partout nicht an die Gesetze halten wollen, die für alle gelten, soll das alles ungestraft passieren dürfen? Wer so eine Meinung vertritt, der möge dann aber bitte auch so konsequent sein und dies auch auf sämtliche anderen Lebensbereiche übertragen. Dann möge man sich auch nicht mehr beschweren, wenn die Wohnung durch den Einbrecher leer geräumt wird, wenn sich die Taschendiebe an der Geldbörse bedienen, wenn der Autodieb sich mit dem schönen Wagen davon macht etc etc. Wer will bitte ernsthaft solche Zustände?

Skurrile Kritik! Nur zwei Sätze später gibt axelbloggt doch die logische und argumentative Fortsetzung der sachlich richtigen (wenn auch beklagenswerten) Aussage: \"Der Abwanderung zu illegalen Alternativen kann m.M.n. nur durch Bereitstellen fairer, legaler Alternativen beigekommen werden.\"


Damit folgt der obigen Sachaussage eine Forderung. Aus einer Tatsache eine Forderung ableiten nennt man gemeinhin eine Argumentationsform!
Also: Nicht den Boten der Wirklichkeit angreifen, sondern sich mit seinen Argumenten auseinandersetzen...wenn man den welche (oder sogar bessere?) hat.


P.S.: Was nicht heißt, dass ich den weiteren Ausführungen von axelbloggt zustimme, nur das JulesWDD derjenige ist, der unsachlich schwadroniert, weil er die Moral auf seiner Seite glaubt.
 

ebooker

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Und Büchereien? Das ist völliger Unfug. Die CDs sind zur Ausleihe, dürfen aber nicht kopiert werden 😉

Doch das dürfen sie. Zumindest in Deutschland ist das mit dem Recht auf Privatkopie gedeckt. Ein Kopierschutz wird bei CDs auch nicht umgangen. Alles Roger. Nicht umsonst zahlt man auf Festplatten und CDs eine
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.


Bei der Privatkopie dagegen muss als Vorlage kein eigenes Werkstück verwendet werden. Das heißt, man darf zum Beispiel Fernseh- oder Radiosendungen zu privaten Zwecken aufnehmen, Dateien aus dem Internet herunterladen oder sich für den privaten Gebrauch Kopien von ausgeliehenen CDs und Videos machen, egal ob diese von Freunden oder aus der Videothek stammen. Dabei gibt es aber Ausnahmen.


Die Privatkopie ermöglicht die meisten Handlungen im privaten Umfeld, ohne dass der Nutzer hierfür Genehmigungen einholen müsste. Zum Ausgleich für diese Freiheit werden auf Kopiermedien – wie CD-Rohlinge, MP3-Player oder Videokassetten – und Kopiergeräte – wie CD-Brenner, Festplatten oder Videorekorder – Abgaben erhoben, die bereits im Kaufpreis enthalten sind.

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JulesWDD

Active member
Skurrile Kritik! Nur zwei Sätze später gibt axelbloggt doch die logische und argumentative Fortsetzung der sachlich richtigen (wenn auch beklagenswerten) Aussage: \"Der Abwanderung zu illegalen Alternativen kann m.M.n. nur durch Bereitstellen fairer, legaler Alternativen beigekommen werden.\"


Damit folgt der obigen Sachaussage eine Forderung. Aus einer Tatsache eine Forderung ableiten nennt man gemeinhin eine Argumentationsform!
Also: Nicht den Boten der Wirklichkeit angreifen, sondern sich mit seinen Argumenten auseinandersetzen...wenn man den welche (oder sogar bessere?) hat.


P.S.: Was nicht heißt, dass ich den weiteren Ausführungen von axelbloggt zustimme, nur das JulesWDD derjenige ist, der unsachlich schwadroniert, weil er die Moral auf seiner Seite glaubt.

Der Bote der Wirklichkeit - wie witzig. Sie dürfen sich ja gerne mit dem permanenten Rechtsbruch anfreunden, aber überlassen Sie es doch bitte mir, wie ich mich dazu verhalte.
 

Altschneider

New member
Doch das dürfen sie. Zumindest in Deutschland ist das mit dem Recht auf Privatkopie gedeckt. Ein Kopierschutz wird bei CDs auch nicht umgangen. Alles Roger. Nicht umsonst zahlt man auf Festplatten und CDs eine
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O. K. ich bin davon ausgegangen, dass die CDs kopiergeschützt sind. Aber da hier die Firmen dazugelernt haben, hast du wohl recht.
Interessant, dann werden also Kopien von CDs durch eine allgemein Umlage finanziert.
 
H

Helmut H.

Guest
So viel Naivität bereitet schon fast körperliche Schmerzen.


Offensichtlich haben einige noch immer nicht kapiert, wie die NWO Weltregierung durchgesetzt wird: mit Salamitaktik.


Zwei Schritte vor, einer zurück, Beruhigungspillen für das Stimmvieh.


Daß der EuGH überhaupt Netzsperren für zulässig erklärt ist ein Tabubruch erster Güte. Die Post ist auch nicht zu belangen, wenn ich mit der Post Waffen verschicke!


Es ist völlig klar, was dahintersteckt: so wie hinter der Kinderpornosache. Kinderpornoproduzenten wurden noch keine eingesackt, aber dafür jede Menge Oppositionalle und Dissidenten. Die BRD hat mehr politische Gefangene als die DDR je hatte.
Inzwischen werden jedes Jahr zehntausende Bürger wegen unliebsamer Meinungsäußerungen, die vom GG ausdrücklich erlaubt sind, mit Strafbefehlen mundtot gemacht.


Jeder der nicht völlig auf den Kopf gefallen ist erkennt, was hinter dieser Entwicklung steht: der NWO und ihren Lügnern von den Mainstreammedien ist mit dem Internet das zweihundertjährige Nachrichtenmonpol abhanden gekommen. Seit 9/11 sind die Leute mißtrauisch geworden und immer mehr hören genauer hin und benutzen das Netz, wenn ihnen was spanisch vorkommt, um Infos zu suchen. Und siehe da, ihre Lügen zerplatzen eine nach der anderen.


Dieses Urteil ist nur der Tabubruch, der Anfang.
In einigen Monaten oder Jahren, wird, wenn den Tabubruch alle vergessen haben, die nächste Salamischeibe abgeschnitten werden.
Dann werden Internetseiten die \\\"Terroristen\\\" unterstützen vom \\\"mündigen Bürger\\\" ferngehalten werden. Und dann Seiten die angeblich \\\"Hasspropaganda\\\" verbreiten. Und schon ist man, wo man WIRKLICH hin will:
Den Widerstand gegen die Zerstörung der europäischen Kultur und ihrer Völker mittels Maulorb für den Widerstand gegen Minderheitendiktatur, Schwulenehe, Völkermord durch Masseneinwanderung, Gentechnikdreck, Bankenherrschaft, ESM.


Viele Menschen wagen es heute schon nicht mehr, ihre Meinung offen zu sagen. Das ist gewünscht und durch den immer massiveren Meinungsterror und die entsprechenden legistischen Maßnahmen diesen zu unterstützen, wird der ohnehin feige Durchschnittsbürger so dermaßen eingeschüchtert, daß er zwar formell \\\"Meinungsfreiheit\\\" genießt, aber wenn er sie wahrnimmt Angst um seine Existenz haben muß.


Die absurde Rechtsprechung, die Post quasi für den Inhalt von Briefne und Pakten die sie transportiert verantwortlich zu machen, ist nur der erste Schritt.


\\\"Die Weltregierung wird kommen. Entweder durch Übereinkunft oder Unterwerfung\\\" wie es anläßlich der Gründung der UNO offen zugegeben wurde.
 

JulesWDD

Active member
So viel Naivität bereitet schon fast körperliche Schmerzen.


Offensichtlich haben einige noch immer nicht kapiert, wie die NWO Weltregierung durchgesetzt wird: mit Salamitaktik.


Zwei Schritte vor, einer zurück, Beruhigungspillen für das Stimmvieh.


Daß der EuGH überhaupt Netzsperren für zulässig erklärt ist ein Tabubruch erster Güte. Die Post ist auch nicht zu belangen, wenn ich mit der Post Waffen verschicke!


Es ist völlig klar, was dahintersteckt: so wie hinter der Kinderpornosache. Kinderpornoproduzenten wurden noch keine eingesackt, aber dafür jede Menge Oppositionalle und Dissidenten. Die BRD hat mehr politische Gefangene als die DDR je hatte.
Inzwischen werden jedes Jahr zehntausende Bürger wegen unliebsamer Meinungsäußerungen, die vom GG ausdrücklich erlaubt sind, mit Strafbefehlen mundtot gemacht.


Jeder der nicht völlig auf den Kopf gefallen ist erkennt, was hinter dieser Entwicklung steht: der NWO und ihren Lügnern von den Mainstreammedien ist mit dem Internet das zweihundertjährige Nachrichtenmonpol abhanden gekommen. Seit 9/11 sind die Leute mißtrauisch geworden und immer mehr hören genauer hin und benutzen das Netz, wenn ihnen was spanisch vorkommt, um Infos zu suchen. Und siehe da, ihre Lügen zerplatzen eine nach der anderen.


Dieses Urteil ist nur der Tabubruch, der Anfang.
In einigen Monaten oder Jahren, wird, wenn den Tabubruch alle vergessen haben, die nächste Salamischeibe abgeschnitten werden.
Dann werden Internetseiten die \"Terroristen\" unterstützen vom \"mündigen Bürger\" ferngehalten werden. Und dann Seiten die angeblich \"Hasspropaganda\" verbreiten. Und schon ist man, wo man WIRKLICH hin will:
Den Widerstand gegen die Zerstörung der europäischen Kultur und ihrer Völker mittels Maulorb für den Widerstand gegen Minderheitendiktatur, Schwulenehe, Völkermord durch Masseneinwanderung, Gentechnikdreck, Bankenherrschaft, ESM.


Viele Menschen wagen es heute schon nicht mehr, ihre Meinung offen zu sagen. Das ist gewünscht und durch den immer massiveren Meinungsterror und die entsprechenden legistischen Maßnahmen diesen zu unterstützen, wird der ohnehin feige Durchschnittsbürger so dermaßen eingeschüchtert, daß er zwar formell \"Meinungsfreiheit\" genießt, aber wenn er sie wahrnimmt Angst um seine Existenz haben muß.


Die absurde Rechtsprechung, die Post quasi für den Inhalt von Briefne und Pakten die sie transportiert verantwortlich zu machen, ist nur der erste Schritt.


\"Die Weltregierung wird kommen. Entweder durch Übereinkunft oder Unterwerfung\" wie es anläßlich der Gründung der UNO offen zugegeben wurde.



Ein Urteil ist ein Urteil ist ein Urteil ... nicht weniger, nicht mehr ... man kann natürlich aus jedem Furz den Beginn der großen Weltverschwörung herauslesen bzw heraushören bzw herausriechen ...
:cool:
 

omolongmo

New member
Und was haben solche Kalendersprüche mit dem Thema, nämlich der Bekämpfung von Urheberrechtskriminalität zu tun?
Dass \"Kriminalität\" immer von einer gewissen Ansicht abhängig ist.
Das nächste Mal könnte Kritik an Regierenden oder Vebot von Petitionen gesetzlich verankert und somit als kriminell angesehen werden.
 

JulesWDD

Active member
Dass \"Kriminalität\" immer von einer gewissen Ansicht abhängig ist.
Das nächste Mal könnte Kritik an Regierenden oder Vebot von Petitionen gesetzlich verankert und somit als kriminell angesehen werden.

Was kriminell ist, steht in den Gesetzen, und wer kriminell ist, stellt rechtskräftig ein Gericht fest. Ernstliche Zweifel daran, dass die Betreiber von Kino.to Kriminelle sind bzw waren, bestehen nirgendwo. Diese gewerbsmäßig Kriminellen haben weder Kritik an Regierenden geübt, noch irgendwelche Petitionen verfasst, sondern schlicht Straftaten begangen und sich auf Kosten anderer Personen bereichert. Eine \"Freiheit\", sich auf Kosten anderer zu bereichern, zu stehlen, zu betrügen, Rechte anderer zu verletzen gibt es nicht!
 
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alexbloggt

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Alben-Cover / Grafiken sind i.d.R. auch urheberrechtlich geschützt... Aber klar, das ist natürlich wieder gaaanz was anderes 🙄
Worin besteht rechtlich also genau der Unterschied zwischen einer Homepage, die u.a. urheberrechtlich geschützte, aber nicht lizensierte Grafiken eingebunden hat (so wie dieses Forum dank deines Avatars) und einer Seite, die urheberrechtlich geschützte Musik oder Videos (so wie im Falle der Seite des Urteils)? Gibt es da Klassifizierungen von Urheberrechtsansprüchen? Dinge, die etwas illegal sind, aber nicht verfolgt werden, weil es \"nur\" Grafiken oder Fotos sind und Dinge, die mehr verfolgt werden, weil sie \"bessere Urheberrechtsansprüche\" haben, wie Filme, Musik etc?
Ich glaube nicht, dass hier so unterschieden werden kann und nach geltendem Recht unterschieden werden darf. Mag sein, dass die Musik- und Filmindustrie eine größere und besser arbeitende Lobby hat, objektiv betrachtet darf und sollte hier nicht differenziert werden.


P.S.: Ich bin in mehreren Foren aktiv und bei einem wurden kürzlich alle Avatare gelöscht, die von Nutzern hochgeladen wurden, da der Admin eine Abmahnung wg. einer Urheberrechtsverletzung erhalten hat. Mit sowas sollte man also auch in der Praxis vorsichtig sein.
 

JulesWDD

Active member
Alben-Cover / Grafiken sind i.d.R. auch urheberrechtlich geschützt... Aber klar, das ist natürlich wieder gaaanz was anderes 🙄
Worin besteht rechtlich also genau der Unterschied zwischen einer Homepage, die u.a. urheberrechtlich geschützte, aber nicht lizensierte Grafiken eingebunden hat (so wie dieses Forum dank deines Avatars) und einer Seite, die urheberrechtlich geschützte Musik oder Videos (so wie im Falle der Seite des Urteils)? Gibt es da Klassifizierungen von Urheberrechtsansprüchen? Dinge, die etwas illegal sind, aber nicht verfolgt werden, weil es \"nur\" Grafiken oder Fotos sind und Dinge, die mehr verfolgt werden, weil sie \"bessere Urheberrechtsansprüche\" haben, wie Filme, Musik etc?
Ich glaube nicht, dass hier so unterschieden werden kann und nach geltendem Recht unterschieden werden darf. Mag sein, dass die Musik- und Filmindustrie eine größere und besser arbeitende Lobby hat, objektiv betrachtet darf und sollte hier nicht differenziert werden.


P.S.: Ich bin in mehreren Foren aktiv und bei einem wurden kürzlich alle Avatare gelöscht, die von Nutzern hochgeladen wurden, da der Admin eine Abmahnung wg. einer Urheberrechtsverletzung erhalten hat. Mit sowas sollte man also auch in der Praxis vorsichtig sein.

Keine Ahnung, ob Cover und Grafiken etwas anderes sind ... ich jedenfalls habe eine solche Behauptung nicht aufgestellt. Wenn Sie spezielle Fragen im Bereich des Urheberrechts haben, dann wenden Sie sich am Besten an einen Anwalt, der sich auf dieses Thema spezialisiert hat.


Nach meinem Verständnis geht es in dem hier besprochenen Urteil des EuGH darum, ob ein bestimmter Provider hätte per einstweiligem Rechtsschutz hätte verpflichtet werden müssen/ können, den Zugang für seine Kunden zu der Seite Kino.to zu sperren, weil dort widerrechtlich urheberrechtlich geschütztes Material zum streaming angeboten wird. Und da sagt der EuGH eben \"ja\". Und das finde ich richtig, warum sollten denn Kriminelle sich im Schutz des Internets eine fette Nase auf Kosten anderer verdienen dürfen. Ob das im Einzelfall überhaupt sinnvoll funktioniert, ist doch ein ganz anderes Thema.


Mir stößt es eben regelmäßig auf, dass sich - in diesem Forum und in anderen Foren auch - manche bemüssigt fühlen, sich quasi schützend vor das kriminelle Treiben mancher Personen zu stellen und dies dann recht verschwurbelt mit Freiheit und Zensurverbot etc verbrämen. Das ist bestenfalls scheinheilig!


Ich beabsichtige jedenfalls durch die Verwendung des Droodles in meinem Avatar nicht, Geld zu verdienen, schon gar nicht auf Kosten von Herrn FZ, den ich persönlich sehr schätze, oder auf Kosten seiner Witwe. Ich verstecke mich ja auch nicht in einem Land, in dem - deutsches - Recht nur schwer oder gar nicht durchsetzbar ist. Gleichwohl nehme ich Ihren Beitrag zum Anlass, sowohl das Schiff als auch die Hexe von meinem Avatar zu entfernen.
 

omolongmo

New member
Zum Sinn des Urteils: was hat das alles gekostet.
Eine neue .to Domain kostet € 60 / Jahr und diese war bekannt, bevor UPC geklagt worden ist.


Effektivität = 0 (in Worten Null)
 
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