Illegale eBook-Plattform mit 800.000 Downloads im Monat

Polo

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Polo wer hat dir denn den Unsinn erzählt? Kaugummi war Leiter der Stasi-Unterlagen-Behörde das ist etwas anderes..


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Vordergründig natürlich. Aber alle Leute, die nach dem DDR Untergang aus der DDR im Westen bezw. in der neuen BRD was zu sagen hatten/haben (z.B. der Vollspast de Maziere) sind aus der Stasi "League". Ich habe 2 Verwandte, die auch aus diesem Pool kommen. Diese Seilschaft hat es mit der Unterstützung der Kriminellen Kohl, Genscher und Seitenschneider (den kennt wohl ausser einigen Eingeweihten kein Mensch) geschafft, die ehemalige West-BRD zu unterwandern. Unglaublich, dass eine FDJ Schlampe Bundeskanzlerin geworden ist. Und dazu noch eine, die 1953 aus der BRD in die DDR "geflüchtet" ist. Wäre das Leben normal, wäre so eine Frau nie in das höchste Amt der BRD "gewählt" worden. Eine Kommunistin! Und was den Gauckler (
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) angeht, so wissen sehr viele, was er in der DDR gemacht hat!
 
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Chalid

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So, ich denke es reicht. Beleidigungen sind unerwünscht, ebenso wie massives Off-Topic. Es ist kein Problem, wenn eine Diskussion themenrelevant ein bisschen abgleitet, aber das hier geht zu weit. Also Back to Topic.


Für's Off-Topic gibt's
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.
 

Polo

New member
So, ich denke es reicht. Beleidigungen sind unerwünscht, ebenso wie massives Off-Topic. Es ist kein Problem, wenn eine Diskussion themenrelevant ein bisschen abgleitet, aber das hier geht zu weit. Also Back to Topic.


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Ich habe eh' fertig. Allerdings sind Infos das Leben. Und durch die BRD-Medien bekommt man sie nicht.


Zum Thema: Ich benutze keine illegalen ebook Platformen. Ich kaufe mir die Bücher, bzw. scanne sie selbst von meinen gekauften Hardcopies. Allerdings habe ich jetzt von einem Freund eine Kopie eines Buches, was er sich gekauft hat, geschenkt bekommen. Ist das illegal?
 

Polo

New member
Allerdings wirst du bei den meisten Ebooks vorher das DRM umgehen müssen.
Ich habe bisher noch kein e-book mit DRM gehabt. Ich kaufe keine Bücher bei Amazon, sondern nur bei
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.


Vor einiger Zeit habe ich von einem Freund eine Datei zugeschickt bekommen, in der 140 Autoren mit rund 1.000 ebooks sind. Er hat sie widerum von einem Verwandten. Ich muß gestehen, daß ich schon einige Bücher gelesen habe. Zum Beispiel die Amnion Quintologie von Stephen R. Donaldson. Aber auch hier muß ich wiederholen, daß ich mir die Bücher nicht gekauft hätte. Aber illegal ist es wohl auf jeden Fall. Hilfe, ich bin ein Krimineller.
:mad:
 

ebooker

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. Hilfe, ich bin ein Krimineller.
:mad:

Sehe ich nicht so. Was hast du denn gemacht? Raubüberall? Mord? Totschlag? Erpressung.
Und wenn man meint die Autoren und Verlag verdienen dabei nichts: Bisher hab ich mir alle Bücher aus Papier gebraucht gekauft, da hat auch weder der Autor noch der Verlag was von gehabt...
 

Polo

New member
Sehe ich nicht so. Was hast du denn gemacht? Raubüberall? Mord? Totschlag? Erpressung.
Nein!


Und wenn man meint die Autoren und Verlag verdienen dabei nichts: Bisher hab ich mir alle Bücher aus Papier gebraucht gekauft, da hat auch weder der Autor noch der Verlag was von gehabt...
Das stimmt natürlich auch (um nicht wiederum, bzw wIderum zu benutzen;)). Und ich würde mir einige Bücher nie kaufen (z.B. den Amnion Zyklus). Bekomme ich sie geschenkt, lese ich sie natürlich. Aber ich denke, dem Verlag, bzw. dem Autor entsteht dadurch kein Schaden. So ging es mir mit Stieg Larson. Hätte ich die Bücher (hardcover) nicht von einer Freundin geschenkt bekommen, hätte ich sie nie gelesen. Im Nachhinein wäre das ein Verlust gewesen, da sie m.E. nach sehr gut sind. Das gilt bei hardcover auch für Der Schwarm von Frank Schätzing oder Dresden Pennsylvania von Mitchener, wobei das mir nicht so gut gefallen hat. Mitchener ist nicht so mein Autor.


Also bin ich nicht kriminell! Danke für die Absolution.:D


Ich denke, dass ich mir nie wieder ein gedrucktes Buch kaufen werde, da ich e-books unschlagbar finde.
 
G

Gast

Guest
Liebe Ebookergemeinde,


ob ein anderer Nutzer dieses Forums einem Nutzungsverhalten "Absolution" erteilt oder nicht, ist nicht wirklich relevant.


Es gibt aber ein paar klar abgegrenzte Sachverhalte und eine ganze Reihe von Grauzonen.


Den besten Überblick bietet wohl:
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von der Bundeszentrale für politische Bildung.


Zwar werden hier noch keine Ebooks erwähnt, man kann aber mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass diese anolog zu "Musik- und Filmangeboten" gesehen werden müssen und nicht wie "Software oder Spiele".


Ungefähr gilt:
Das Entfernen von DRM ist nicht legal, eventuell ist es aber nicht strafbar, wenn es ausschließlich zur Herstellung einer eigenen Sicherungskopie und / oder zur privaten Nutzbarmachung der legal erworbenen Datei dient (dies würde, nach MEINER Interpretation bedeuten, dass es wahrscheinlich (!!) nicht verboten ist, ein Kindle-Ebook von dem DRM zu befreien, um es auf seinem Sony Reader lesen zu können. Etwaige EULAs, die dies verbieten, wären dann laut UrhG § § 69g nichtig.


Nicht kopiergeschütze Werke können zum privaten Gebrauch kopiert werden und im (sehr engen) privaten Bereich (Verwandte, NAHE Freunde etc.) verschenkt werden, jede kommerzielle Nutzung (z. B. durch eine Aufwandsentschädigung) oder Weitergabe an Dritte bzw. sogar allgemeines Zur-Verfügung-Stellen ist aber strafbar.


Zum Download von eventuell illegalen Angeboten einfach mal ein Zitat dieser Broschüre (nochmals: die ist von der bpb!):


"Wichtig ist vor allem Folgendes: Da das Gesetz auf die „offensichtlich rechtswidrige“ Herstellung der Kopiervorlage abzielt, werden dem Nutzer keine Prüfungspflichten auferlegt. Er muss also nicht etwa einen Rechtsanwalt aufsuchen, um sich zu informieren oder ähnliches. „Offensichtlich rechtswidrig“ bedeutet vielmehr, dass die Rechtswidrigkeit der Kopiervorlage quasi ins Auge sticht,
für jedermann ohne Weiteres erkennbar ist.
Bei Musik gibt es noch weniger Anhaltspunkte für den Nutzer, ob die Vorlage „offensichtlich rechtswidrig“ hergestellt wurde oder nicht. Zwar wird mitunter vertreten, dass jedes Stück, das in Filesharing-Börsen angeboten wird, unter den Generalverdacht fällt, rechtswidrig hergestellt worden zu sein. Die herrschende Ansicht meint jedoch zu Recht, dass der Nutzer im Regelfall nicht erkennen könne, unter welchen (rechtlichen) Voraussetzungen die Kopiervorlage hergestellt wurde. So ist zum Beispiel auch möglich, dass derjenige, der die Kopiervorlage hergestellt hat, in einem Land lebt, in dem jede Vervielfältigung rechtmäßig ist, in dem es vielleicht gar kein Urheberrechtsgesetz gibt. Bestehen solche Unsicherheiten, ist es eben gerade nicht „offensichtlich“, dass die Kopiervorlage rechtswidrig hergestellt wurde.
Daher sind nach der herrschenden Ansicht die meisten Downloads zulässig. Das wird sich demnächst jedoch ändern. Der deutsche Gesetzgeber hat im September 2007 das „Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“ verabschiedet, das auch als „Zweiter Korb“ bekannt ist. Es ist Anfang 2008 in Kraft getreten. In Bezug auf die Privatkopieregelung gibt es eine wesentliche Änderung.
In Zukunft sollen Kopien zu privaten Zwecken nur noch angefertigt werden dürfen, „soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.“ Im Klartext heißt das, dass
auch solche Dateien nicht heruntergeladen werden dürfen, die für jedermann erkennbar rechtswidrig online gestellt wurden. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass jeder weiß oder wissen muss, dass zum Beispiel die Film- oder Musikindustrie keine Dateien in Tauschbörsen einstellen würde. Trifft das zu, sind Downloads solcher Dateien nicht erlaubt.
Trotz dieser Gesetzesänderung wird es auch in Zukunft noch häufig fraglich sein, ob die Kopiervorlage im Internet „offensichtlich rechtswidrig“ online gestellt wurde."


Also nochmal: Dies ist nicht die Stellungnahme irgendeines "Internet-Experten", irgendeines "Anwalts", sondern der Bundeszentrale für politische Bildung.


Einfach übersetzt könnte man sagen: Ein Kläger muss beweisen, das der Downloader erkannt hat, dass es sich um einen "offensichtlich rechtswidrigen" Download handelte und nicht andersherum.
Die Musik und Ebook Industrie behauptet also ständig fälschlicherweise, dass es hier eine Beweislastumkehr gebe.


P.S.: Dies ist weder ein Aufruf zum "illegalen Download" noch zu anderen juristisch (oder auch moralisch) zweifelhaften Verhalten, sondern geht nur weg von etwas kindischen Vorstellungen wie: Ich habe ja nichts gestohlen, da ich es mir sowieso nicht gekauft hätte. Dies mag stimmen, ist aber juristisch völlig irrelevant.


P.P.S.: Polo, dass Dein "Freund" Dir "rund 1000 Ebooks" schenkt, lässt jeden Anwalt frohlocken, denn dass er Ebooks im Wert von geschätzen 5.000 - 10.000 € legal erworben hat, um sie Dir dann zu schenken, glaubt auch der Staatsanwalt nicht, ergo: offensichtlich rechtswidrig erworben.
 

ebooker

New member
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P.P.S.: Polo, dass Dein "Freund" Dir "rund 1000 Ebooks" schenkt, lässt jeden Anwalt frohlocken, denn dass er Ebooks im Wert von geschätzen 5.000 - 10.000 € legal erworben hat, um sie Dir dann zu schenken, glaubt auch der Staatsanwalt nicht, ergo: offensichtlich rechtswidrig erworben.

Bis auf dieses Zitat war dein Beitrag sehr sachlich. Es wird kein Anwalt frohlocken weil kein Anwalt etwas davon erfahren wird. Selbst wenn der Anwalt in PC durchsuchen würde was er nicht darf, erfährt er davon in der Regel nicht die Quelle und weiß auch nicht ob es legal oder illegal ist.


Was der Anwalt glaubt ist völlig irrelevant. Solange er keine illegale Handlungen beweisen kann.. Kann er sich das in die Haare schmieren... Selbst was der Staatsanwalt (was auch immer der damit zu tun hat) glaubt ist völlig irrelevant. Zumal mir kein Urteil bekannt ist in dem ein Downloader wegen Verletzung des Urheberrechts strafrechtlich verurteilt wurde. Wenn dann geht es um Zivilrecht (Schadensersatz) und selbst da kann man aus dem bloßen Besitz gar nichts beweisen... Nebenbei bermerkt: Ist der Freund eine "offensichtlich rechtswidrige" Quelle?


Also bin ich nicht kriminell! Danke für die Absolution.:D

Ich bin Protestant und glaube nicht an solche Dinge wie Absolution. Da musst du zum Papst gehen 😄


P.S.: Dies ist weder ein Aufruf zum "illegalen Download" noch zu anderen juristisch (oder auch moralisch) zweifelhaften Verhalten, sondern geht nur weg von etwas kindischen Vorstellungen wie: Ich habe ja nichts gestohlen, da ich es mir sowieso nicht gekauft hätte. Dies mag stimmen, ist aber juristisch völlig irrelevant.

Stehlen und Kopieren sind zwei verschiedene paar Schuhe. Egal ob man etwas gekauft hätte oder nicht, wenn man es kopiert, dann kopiert man es und stiehlt es nicht. Es gehört zu den Axiomen des Diebstahls, dass wenn etwas gestohlen wird, dass es der andere nicht mehr hat. Wenn ich etwas kopiere haben wir mehr Exemplare, aber niemand hat weniger...


Also nochmal: Dies ist nicht die Stellungnahme irgendeines "Internet-Experten", irgendeines "Anwalts", sondern der Bundeszentrale für politische Bildung.



Der Autor wird aber (hoffentlich) Jurist sein. Und vor Gericht nützt dir "Im Artikel der BZpB steht aber" auch nichts...


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Polo

New member
Was der Anwalt glaubt ist völlig irrelevant. Solange er keine illegale Handlungen beweisen kann.. Kann er sich das in die Haare schmieren.
Alle meine Daten, die auf meinem PC zuhaus sind, sind Mittels
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verschlüsselt. Die Platte C ist nur 45 GB groß. Der Rest sind externe Laufwerke, die teilweise gar nicht im Dateimanager erscheinen. Also, selbst falls ich illegale Bücher hätte, bemerkte das kein Mensch. Ein Anwalt(?) (ich denke er meinte Staatsanwalt) käme gar nicht in mein Arbeitszimmer.
 

Dimitri

Member
Die legale Weitergabe von eBooks ist sowieso nicht möglich, denn man erwirbt kein eBook in dem Sinne sondern nur ein Nutzungsrecht.


Man macht sich aber nicht strafbar wenn man etwas bekommt.
Dann müssten ja alle EMPFÄNGER von Briefbomben und Giftpäckchen verurteilt werden.


Um den "Freund" zu belangen müsste jemand diesen anzeigen (der zu Schaden gekommen ist) und es müssen Beweise gesammelt werden.
Außerdem muss die Identität bekannt sein.
Daher in diesem Fall, wo kein Kläger, da kein Richter.
 

ebooker

New member
.
Um den "Freund" zu belangen müsste jemand diesen anzeigen (der zu Schaden gekommen ist) und es müssen Beweise gesammelt werden.
Außerdem muss die Identität bekannt sein.
Daher in diesem Fall, wo kein Kläger, da kein Richter.

Eben. Und nur der Freund könnte belangt werden, wenn ihm etwas nachgewiesen werden könnte. Dem der etwas von einem Freund bekommt kann man nichts. Sonst müsste alles was vom Freund kommt generell als "offensichtlich rechtswidrig" sein. Und das geht wohl gar nicht.
 

JulesWDD

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Liebe Ebookergemeinde,


ob ein anderer Nutzer dieses Forums einem Nutzungsverhalten "Absolution" erteilt oder nicht, ist nicht wirklich relevant.


Es gibt aber ein paar klar abgegrenzte Sachverhalte und eine ganze Reihe von Grauzonen.


Den besten Überblick bietet wohl:
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von der Bundeszentrale für politische Bildung.

Danke für den informativen und sachlichen Beitrag, der sich auch erfreulich von dem Schlaumeier-Geschwätz manch anderer User abhebt.
 

Dimitri

Member
Sonst müsste alles was vom Freund kommt generell als "offensichtlich rechtswidrig" sein. Und das geht wohl gar nicht.

Es geht mehr darum, dass man nicht für etwas belangt werden kann was man nicht aktiv macht. (Jedenfalls in dem Fall)
Man kann sich nicht aussuchen was ein dritter zu einem weitergibt oder per E-Mail sendet. Also ist der Erhalt nicht rechtswidrig.
Dann kommt erst die Frage wie offensichtlich illegal die Dateien sind. Für MP3s wurde schon entschieden, dass der Empfänger nicht in der Verantwortung steht nachzuprüfen und zu kontrollieren ob der Verkäufer diese legal erworben hat oder, bei privat, gebraucht Verkauf, ob er diese wirklich nach der Transaktion gelöscht hat.


Aber, ich bin KEIN Jurist.
Meistens kommt es NUR darauf an wie das jeweilige Gericht entscheiden wird.
Gerade bei diesem Thema herrscht keine Rechtssicherheit. Es könnte ein unerwartetes Urteil geben.
Ein Münzwurf ist genauso treffend von der Prognose her.
 

ebooker

New member
. Es könnte ein unerwartetes Urteil geben.
Ein Münzwurf ist genauso treffend von der Prognose her.

Das ist richtig. Alles glaube ich kaum dass es zum Prozess kommt wenn man nicht gerade aktiv in einer Tauschbörse hochlädt. Und selbst da muss das vorher irgendwie überwacht worden sein.




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oberlehrer

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Liebe Ebooker,


ich habe mich jetzt doch entschieden, mich hier anzumelden, um nicht als anonymes Gespenst etwas zu verbreiten (ich bin der "Gast", der schon einmal einen Strauß mit JulesWDD gefochten hat und der nun von diesem gelobt wurde).


Ich vermute, die vielen unterschiedlichen Positionen, die hier (und zu anderen Themen) - zum Teil auch völlig unnötig aggressiv - vertreten werden, kommen dadurch zustande, dass nicht sauber zwischen der privaten Vorstellung von Legitimität und der juristischen Definition von Legalität unterschieden wird. Einfacher ausgedrückt: Eine Meinung ist kein sachliches Argument, solange es nicht angemessen untermauert wird.
Also: Polo, ich wollte Dich in keiner Weise angreifen, sondern Dich nur ein wenig warnen, etwas vorsichtiger mit Selbstäußerungen auf einer öffentlichen Plattform zu sein.
Wenn Du in einem Forum einen Buchtitel benennst, den Du "geschenkt" bekommen hast, dann liest das mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch der Rechteinhaber dieses Buchtitels (zumeist der Verlag). Dieser könnte nun einen Anwalt (wenn ich Anwalt meine, schreibe ich auch Anwalt) beauftragen, bei der Staatsanwaltschaft (wenn ich Staatsanwaltschaft schreibe, meine ich auch Staatsanwaltschaft) einen Antrag auf Herausgabe Deiner I.P. zu stellen, da ein Anfangsverdacht gegen Dich besteht, gegen das Urheberrecht (UrhG) verstoßen zu haben.
Sollte dem der Staatsanwalt zustimmen, was zugegengebenermaßen zur Zeit eher unwahrscheinlich ist (vgl. mein ausführliches Zitat), kann Deine Identität und Adresse herausgefunden werden.
Der Rest dürfte bekannt sein: Abmahnbescheid mit Unterlassungserklärung (Kosten sehr unterschiedlich, nach der letzten Gesetzesnovelle aber deutlich "gedeckelt").
Dies alles ist bei der augenblicklichen Gesetzeslage möglich, wenn auch nicht wahrscheinlich.


Zu der Idee, dass man als Empfänger eines von einem 3. illegal erworbenen Gutes nicht strafbar gemacht werden kann: Es gibt den Strafttatbestand der Hehlerei, der, wenn ein Eventualvorsatz besteht, genauso hart bestraft wird die der Diebstahl (deshalb meine Anmerkung zu den 1000 geschenkten ebooks, hier nimmt dann jeder Richter einen Eventualvorsatz an).


Zur Bundeszentrale für politische Bildung: Dieses ist die Organisation, die uns kostenloses Lehrmaterial zur Verfügung stellt, mit dem wir unterrichten. Die dort publizierten Rechtsbelehrungen werden mehrfach überprüft und können fast gleichwertig zu Gesetzeskommentaren gelesen werden.


Zu Dimitri: Ja, die EULAs der Ebookverkäufer verkaufen nur ein Nutzungsrecht, hier ist aber die Rechtslage genauso unklar, wie auf der Käuferseite. Ist ist z.Z. absolut umstritten, ob die EULAs beim Ebookauf eine unzumutbare Einschränkung darstellen und damt nichtig sind oder nicht (bezüglich des Empfangs von Hehlergut siehe oben).


Wichtig in diesem Zusammenhang ist also Folgendes:
1) Eine persönliche Einschätzung zu einem Sachverhalten (z. B. Kopieren ist kein geistiger Diebstahl) ist eine Aussage zur Legitimität, aber nicht zur Legalität einer Handlung.
2) Wenn sich jemand im Graubereich der Legalität befindet, sollte er nicht auf öffentlichen Foren darüber bereitwillig Auskunft geben, zumindest nicht noch Roß und Reiter (hier: Autor und Titel eines Buches) nennen.


Aber nochmal: Es geht mir nicht um Kritik oder gar Angriff, sondern um eventuelle juristische Implikationen.
 
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Polo

New member
Also: Polo, ich wollte Dich in keiner Weise angreifen, sondern Dich nur ein wenig warnen, etwas vorsichtiger mit Selbstäußerungen auf einer öffentlichen Plattform zu sein.
Stimmt, da wir uns nicht in einem freien Land befinden, kann man schon auflaufen. DDR V. 2.0

Zu der Idee, dass man als Empfänger eines von einem 3. illegal erworbenen Gutes nicht strafbar gemacht werden kann: Es gibt den Strafttatbestand der Hehlerei, der, wenn ein Eventualvorsatz besteht, genauso hart bestraft wird die der Diebstahl (deshalb meine Anmerkung zu den 1000 geschenkten ebooks, hier nimmt dann jeder Richter einen Eventualvorsatz an).
Hehlerei ist nur dann Hehlerei, wenn man die "Sore" weiterverkauft. Wenn man sie nur selbst benutzt ja eigentlich nicht.

Wikipedia.org schrieb:
Unter Hehlerei versteht man die Straftat des Handels mit Sachen, die gestohlen oder unterschlagen wurden und sich nicht im Eigentum der Handelnden befinden.



Aber mit BRD "Recht" will ich mich eh' nicht beschäftigen. Es gibt Meinungen, dass seit der letzten Bereinigungsgesetze in der BRD ein völlig rechtsfreier Raum herrscht. Aber ist wohl nur eine VT.;)
 

oberlehrer

New member
Lieber Polo,


lies mal den ganzen Text bei Wikipedia: Hier wird dann genauer definiert, um was es bei "Verschaffungshehlerei" geht.


Der Quatsch mit den Verschwörungstheorien (DDR V. 2.0) und der sinnfreien Aussage "Es gibt Meinungen" braucht eigentlich nicht ernsthaft diskutiert zu werden. Zumal hier wirklich gefährlich nah am braunen Sumpf diskutiert wird (BRD sei nach dem "Bereinigungsgesetz" ein "rechtsfreier Raum").
Was bedeutet VT? Kenne ich nur im Zusammenhang mit intransiven Verben, aber die sind hier wohl nicht gemeint.
 
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