"Art 5 GG
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich
aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der
Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen
Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre."
Übersetzt bedeuetet dies, auch wenn Sie der Ansicht sind, jemand sei ein Idiot, dürfen Sie ihn unter Berufung auf die Meinungsfreiheit dennoch nicht einen solchen nennen. Eigentlich ist das so schwer ja nicht zu verstehen.
naja, aber, wenn man jemanden schlecht behandelt und man den dann als Reaktion als Idioten bezeichnet, dann ist das doch eine Art der Verteidigung und sollte zulässig sein.
Man bezeichnet ja niemanden aus Jux als Idioten. ..Dann ist schon verständlich, dass das nicht ok ist.
Wenn man mich schlägt, darf, muss ich sogar zurückschlagen, vor allem dann, wenn er nicht mehr damit aufhört.
Wenn man mich beschimpft, dann darf ich auch zurückschimpfen.
man kann nicht verlangen, dass man immer alles einsteckt.
Viele Leute verstehen es sehr gut jemanden als Idioten zu bezeichnen ohne das Wort zu gebrauchen. Das sollte man auch einmal miteinbeziehen in die sonst falsche und damit eigentlich unzulässige Darstellung.
Und ich finde trotzdem, dass ich der Meinung sein darf, dass jemand ein Idiot ist. Wenn mich jemand nach meiner Meinung fragt, und ich sage, ich finde der ist ein Idiot, dann finde ich, ist das einfach meine Meinung.
Du meinst der könnte mich jetzt in dem Fall verklagen?