Illegale eBook-Plattform mit 800.000 Downloads im Monat

K

klar

Guest
Ich finde diese ganze Aufregung ein wenig heuchlerisch. In den meisten deutschen Haushalten gibt es illegal heruntergeladenes Material. Man sollte sich endlich überlegen, wie man das Urheberrecht sinnvoll ändern kann.
 
I

itsme

Guest
Ich finde diese ganze Aufregung ein wenig heuchlerisch. In den meisten deutschen Haushalten gibt es illegal heruntergeladenes Material. Man sollte sich endlich überlegen, wie man das Urheberrecht sinnvoll ändern kann.

Das ist genau das, was ich mit fehlendem Unrechtsbewußtsein meinte. Nur weil es viele machen, heißt dies noch lange nicht, daß es in Ordnung ist.
 

ebooker

New member
Das ist kein fehlendes Unrechtsbewusstsein sondern ein fehlendes Urheberrechtsbewusstsein. Und genau das Urheberrecht gehört reformiert. Die Schweiz und Österreich machen es richtig in dem Downloads generell legal sind


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Dirk

Guest
Das ist genau das, was ich mit fehlendem Unrechtsbewußtsein meinte. Nur weil es viele machen, heißt dies noch lange nicht, daß es in Ordnung ist.

Ob das in "in Ordnung" ist, oder nicht, spielt schon längst keine Rolle mehr!
Dieses "fehlende Unrechtsbewußtsein" ist auch nicht vom Himmel gefallen, es hat seine Wurzeln mitten in unseren sozialen und wirtschaftlichen Strukturen.


Angesichts der definitiv weiterbestehenden alternativen Verfügbarkeit digitale Inhalte (im unteren kb-Bereich 😉 ) ist das Jammern uber Werteverfall bzw. entgangene Gewinne, der moralische Zeigefinger und das Festhalten an Geschäftsmodellen aus analogen Zeiten nur ein Ausdruck von Anachronismus.
 

Dimitri

Member
Warum fehlendes Bewusstsein? Auch wenn es einem Bewusst ist, kann man es ignorieren.


Fakt ist, das jetzige Modell hat keine Zukunft.
 
D

Dirk

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...ist das Jammern über Werteverfall bzw. entgangene Gewinne, der moralische Zeigefinger und das Festhalten an Geschäftsmodellen aus analogen Zeiten nur ein Ausdruck von Anachronismus.

ps:
Geschlossenen Systeme (z.B.Amazon) stellen m.E. die asozialste Variante dieses Anachronismus.
 

JulesWDD

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Das ist kein fehlendes Unrechtsbewusstsein sondern ein fehlendes Urheberrechtsbewusstsein. Und genau das Urheberrecht gehört reformiert. Die Schweiz und Österreich machen es richtig in dem Downloads generell legal sind


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Würden Sie denn auch so argumentieren, wenn Sie als Urheber vom VErkauf Ihres Werkes leben wollten und müssten? Würden Sieces dann auch für richtig befinden, dass ein Teil Ihrer Kunden/ Ihrer Leser/ Ihrer Hörer etc zwar das geschaffenen Werk nutzen, aber nichts dafür bezahlen?


Was konkret soll denn am Urheberrecht aus Ihrer Sicht reformiert werden?
 

ebooker

New member
Da Urheberrecht stammt noch aus analogen Zeiten. In der digitalen Welt und besonders im Internet lässt sich das einfach nicht mehr durchsetzen. Punkt. Es müssen neue Möglichkeiten gefunden werden Urheber zu entlohnen. Doch das schimpfen auf die achso bösen "Raubkopierer" bringt uns nicht weiter. Ich lob mir die "Piraten" denn die zwingen dazu diese neue Realität anzuerkennen.


Es gibt schon einige Künstler die ihre Ebooks zwar bei Amazon verkaufen, sie aber unter Creative-Commens-Lizenz (CCS) stellen und dass "Raubkopieren" regelrecht erlauben! Die haben kapiert wie der Hase läuft...
 
M

Markus

Guest
Ein Link zu jenem Forum und den Beitrag dazu waere hilfreich gewesen fuer weitere Infos.




Ich liebe diese Plattformen wie *** usw.Fast alle Leser hier nutzen sie ja auch.
Auch interessant ist es mal bei Ebooks nach den beliebtestesten Downloads zu schauen.


Hier faellt eindeutig auf das die Mehrheit der Nutzer weiblich zu sein scheint.


Diese Ebook Plattformen die auch andere Medien auf fremden Seiten zum Download anbieten sind sehr wichtig fuer uns Ebook Reader Nutzer. Gaebe es sie nicht haette ich meinen Kindle nie gekauft.


Schuld daran sind die Verlage die vollkommen ueberteuerte eingeschraenkte Nutzungsrechte verkaufen an Ebooks.Jene Rechte koennen ohne Vorankuendigung ploetzlich widerrrufen werden und der Kaeufer hat nichts mehr zu lesen.Habe Betroffene Kunden von LIBRI kennen gelernt.Jene Firma hat sich nur im Web umbenannt, aber am Haus steht noch immer LIBRI dran.


LIBRI sagte den Kunden man muesse die Buecher halt noch einmal kaufen........


Als Nuzer jener Ebook Plattformen kenne ich solche Probleme nicht. Erst letzte Woche habe ich mir ein Paket von ca. 220 Science-Fiction Romanen aus den 70er und 80er Jahren runter geladen. Gibt es im Handel weder als gedrucktes Buch noch als Ebook zu kaufen.


Ich, ja wir muessen uns bei vielen Menschen bedanken die stundenlang alte, vergriffene Buecher einscannen und muehevoll am PC nachbearbeiten.


Diese Plattformen sind eine Art kostenlose Bibliothek fuer jedermann und jeder kann sie nutzen.Auch Nutzer von Linux,Android usw.und Adobe Digital Verweigerer.


Eine Kritik an den Plattformen lasse ich aber gelten. Neuerscheinungen auf dem Markt sollten nicht am selben Tag gratis auf den Plattformen verfuegbar sein.Hier sollte man eine freiwillige Selbstverpflichtung einfuehren von z.B. einer Wartezeit von 6 Monaten.


Die Verlage und Autoren muessen Geld verdienen um auch in Zukunft weitere Ebooks produzieren zu koennen.Ich weiss das dies auch schon einige Anbieter bzw. Spender so tun.


Wollen die Verlage mehr legale Downloads haben und mehr Geld verdienen so muss DRM weg.Auch die VK Preise sollten viel gerringer sein als bisher.Dazu sollten Kaeufer der Ebooks ein lebenslanges Leserecht erhalten.So lange die Verlage dies nicht aendern ist der ehrliche Kunde der Dumme.
 

JulesWDD

Active member
Da Urheberrecht stammt noch aus analogen Zeiten. In der digitalen Welt und besonders im Internet lässt sich das einfach nicht mehr durchsetzen. Punkt. Es müssen neue Möglichkeiten gefunden werden Urheber zu entlohnen. Doch das schimpfen auf die achso bösen "Raubkopierer" bringt uns nicht weiter. Ich lob mir die "Piraten" denn die zwingen dazu diese neue Realität anzuerkennen.


Es gibt schon einige Künstler die ihre Ebooks zwar bei Amazon verkaufen, sie aber unter Creative-Commens-Lizenz (CCS) stellen und dass "Raubkopieren" regelrecht erlauben! Die haben kapiert wie der Hase läuft...

Dass das Urheberrecht "aus analogen Zeiten" stammt, dürfte richtig sein, so wie im Übrigen die weit überwiegende Mehrzahl unserer Rechtsvorschriften. Warum es aber "in der digitalen Welt" nicht mehr durchsetzbar sein sollte, erschließt sich mir nicht. Sie schreiben doch selbst, dass Urheber auch künftig Anspruch auf Vergütung haben sollen. Das wird allerdings dann ohne eine gesetzliche Regelung zum Urheberrecht nicht funktionieren. Ich jedenfalls habe nicht auf "Raubkopierer" oder sonst jemanden geschimpft. Was haben denn die sogenannten Piraten so sensationell neues im Bereich des Urheberrechtsschutzes vorgeschlagen, dass man es loben müsste?
 

JulesWDD

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Das habe ich so nicht geschrieben. Urheber hatten noch nie ein Recht auf Vergütung!


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"So nicht" ist richtig. Ich hatte auch nicht wörtlich zitiert. Wörtlich heißt es wie folgt bei Ihnen:


"Es müssen neue Möglichkeiten gefunden werden Urheber zu entlohnen."


Inwiefern habe ich das jetzt unzutreffend zitiert? Jedenfalls der deutsche Gesetzgeber sieht das mit der Vergütung aber anders als Sie, wobei die Vorschrift nun nicht wirklich neu ist.


"§ 32
Angemessene Vergütung


(1) Der Urheber hat für die Einräumung von Nutzungsrechten und die Erlaubnis zur Werknutzung Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung. Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, gilt die angemessene Vergütung als vereinbart. Soweit die vereinbarte Vergütung nicht angemessen ist, kann der Urheber von seinem Vertragspartner die Einwilligung in die Änderung des Vertrages verlangen, durch die dem Urheber die angemessene Vergütung gewährt wird.


(2) Eine nach einer gemeinsamen Vergütungsregel (§ 36) ermittelte Vergütung ist angemessen. Im Übrigen ist die Vergütung angemessen, wenn sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses dem entspricht, was im Geschäftsverkehr nach Art und Umfang der eingeräumten Nutzungsmöglichkeit, insbesondere nach Dauer und Zeitpunkt der Nutzung, unter Berücksichtigung aller Umstände üblicher- und redlicherweise zu leisten ist.


(3) Auf eine Vereinbarung, die zum Nachteil des Urhebers von den Absätzen 1 und 2 abweicht, kann der Vertragspartner sich nicht berufen. Die in Satz 1 bezeichneten Vorschriften finden auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden. Der Urheber kann aber unentgeltlich ein einfaches Nutzungsrecht für jedermann einräumen.


(4) Der Urheber hat keinen Anspruch nach Absatz 1 Satz 3, soweit die Vergütung für die Nutzung seiner Werke tarifvertraglich bestimmt ist."
 

ebooker

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Hahaha schon vor Jahren vor dem Internet wurden mir Festplatten mit einigen Gigabyte mit Musik angeboten. Wer hat das verhindert? Wer hat da die Urheber entlohnt?


Außerdem spricht das Gesetz nicht von einer generellen Entlohnung für Urheber . Es gibt genug Urheber die keinen interessieren und die auch nicht entlohnt werden obwohl sie Arbeit leisten...


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JulesWDD

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Hahaha schon vor Jahren vor dem Internet wurden mir Festplatten mit einigen Gigabyte mit Musik angeboten. Wer hat das verhindert? Wer hat da die Urheber entlohnt?


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Sorry, das ist mir zu dämlich. Erst stellen Sie die Behauptung auf, dass Urheber - wörtlich - "noch nie ein Recht auf Vergütung" hatten, dann nenne ich Ihnen die Rechtsgrundlage, wo das genaue Gegenteil steht, und Ihnen fällt dazu nicht mehr ein als ein "Hahaha" Satz ein, dass Ihnen "schon vor Jahren vor dem Internet" "Festplatten mit einigen Gigabyte mit Musik angeboten" worden seien - ja was für eine Erkenntnis; was wollen Sie mir damit denn nahebringen?
 

ebooker

New member
Es gab nie das Recht das ein Urheber grundsätzlich entlohnt werden musste. Nur wenn jemand das Werk des Urhebers auch nutzte und das trifft nicht auf alle Urheber zu. Ein großer Teil wird also ganz legal nicht entlohnt.


Das Urheberrecht spricht davon das jeder Nutzer zahlen soll. Das ist aber eben nicht mehr durchsetzbar weil man niemanden daran hindern kann ohne Bezahlung die Werke zu nutzen.


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