PocketBook Ultra geleaked: E-Ink Carta, neues Design und eine Kamera

Chalid

Administrator
Teammitglied
Chalid:
Es wäre nicht schlecht, wenn die Meßwerte des Kontrasts der beiden vorliegenden PocketBook Ultras bekanntgegeben werden.

Kommt natürlich noch. Im Moment bin ich gerade dabei den Testbericht für den Icarus Illumina fertigzustellen (wird wohl am WE so weit sein) und dann die Woche drauf den Ultra Test. ☺
 

asks

Leseratte
Zur guten Lesbarkeit eines Dokuments gehört eigentlich ein möglichst weißer (Reflektivität) Hintergrund und eine tiefschwarze Schrift, wie man es beispielsweise von einem Papierbuch gewohnt ist.
Ich kenne viele teure Printwerke, die sich durch leicht getöntes Papier und dunkles, jedoch keineswegs tiefschwarzes Druckbild auszeichnen. Ein starker Kontrast von Hintergrund und Schriftfarbe kann die Augen belasten. Letztlich alles \'Ansichtssache\'.


Den Stand der derzeitigen Displaytechnik bei E-Readern stellt derzeit der Kindle Paperwhite dar, der einem Papierbuch schon recht nahe kommt.
Geht es hier eigentlich ums digitale Lesen einer möglichst großen Auswahl von Büchern oder nur um das Lesegerät? Wer mit der eingeschränkten Auswahl von Amazon zufrieden ist, der muss immer deren Geräte kaufen und ist insoweit von Amazon abhängig. Wer bei der Auswahl von Lesestoff möglichst frei wählen will, für den sind alle anderen Lesegeräte von Interesse. Die Amazon-Geräte können insoweit nur die persönliche Wunschvorstellung beschreiben.


Daß die Erwartungshaltung von einem 169 Euro teuren Teil entsprechend hoch ist, kann doch einem Kunden, der zudem Erfahrungen mit anderen (billigeren) E-Readern hat, nicht vorgeworfen werden!
Wo ist da ein Vorwurf?
Chalid hat mich jedenfalls richtig verstanden.
Gruß, Asks
 
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SPF30

Technikfan
ich besitze einen kindle paperwhite und befreie alle meine ebooks von drm. so habe ich den reader mit dem besten display und bin nicht eingeschränkt. ich kaufe bei amazon und ebook.de ☺
 

SPF30

Technikfan
strafrechtlich gibt\\\'s keine verfolgung, von daher ist es mir ehrlich gesagt völlig egal. wenn jemand meint zivilrechtliche ansprüche gegen mich stellen zu müssen, weil ich für mich gekaufte dateien frei nutzen will, dann soll er das tun. 😉
 

asks

Leseratte
strafrechtlich gibt\\\'s keine verfolgung
Noch nie etwas von strafrechtlicher Verfolgung bei Urheberrechtsverletzung gehört (§§ 106 ff. UrhG)?
Und die Kosten bei zivilrechtlichen Abmahnungen erreichen locker ein Vielfaches des Kaufpreises für einen Ultra. \"Freie Nutzung\" ohne die Grenzen des Urheberrechts wird beim Vertrag über die Download- und Nutzungslizenz nicht gewährt.
Übrigens: Amazon hat vor einiger Zeit aus solchen Gründen Benutzerkonten beim bloßen Verdacht einfach gesperrt und den Buchbestand gelöscht.
Gruß, Asks
 
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Dirk

New member
Ich entferne ebenfalls jeglichen harten Kopierschutz bei gekauften eBooks zur rein privaten Nutzung und würde mich durchaus freuen wenn das jemand \"strafrechtlich Verfolgen\" würde! 😆
 

apotheose

New member
@ Forkosigan: Das mit dem erweiterten Rückgaberecht klingt gut.
@ oldwabble --> Bitte schreibe, wenn du das Verbesserungsforum angelegt hast; poste dann bitte, wo man es finden kann.


Seit dem letzten Update vor ein paar Tagen funzt auch die Reaktion vom Display. Kophörer rauscht weiter dezent, doch das ist nun mal ein Hardwareproblem.
Lesen ist super (sic!) & darauf kommt es mir an. Ich habe die verbesserte Kamera- und OCR-Funktion noch nicht mal ausprobiert ...


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--> Die einzige unbedingt notwendige Verbesserung ist: Im Dateiensystem nach FILENAMEN selektieren zu können (neben \\\"Autor\\\", \\\"Datei\\\", \\\"Genre\\\", \\\"Ordner\\\" usw. ODER in \\\"Ordner\\\" und hier auch bei epub und Co auch den Filenamen ersichtlich mache, wie es bei pdf, doc usw. ja bereits ist!)!!! @ Forkosigan --> ist das in der Beta schon möglich???
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Alles andere ist m.E. im Vergleich fürs normale Lesen nicht so wichtig.
Mein Neffe hat gestern auch sein Ultra beim Buchhändler meines Vertrauens gekauft und ist so wie ich zufrieden. Die Kleinigkeiten wird PB ja hoffentlich hinbekommen!
 

ebooker

New member
Strafrechtlich bleibt die Umgehung zu privaten Zwecken jedenfalls straffrei. Steht so im Gesetz.


Gesendet mit meinem C64
 

SPF30

Technikfan
ich glaube er meint WENN jemand rechtlich verfolgt werden sollte, bei privater DRM entfernung, dann würde das ein pr desaster werden.
 

JulesWDD

Active member
ich glaube er meint WENN jemand rechtlich verfolgt werden sollte, bei privater DRM entfernung, dann würde das ein pr desaster werden.

Wieso PR Desaster und vor allem für wen? (Insoweit unterstellt, dass es rechtlich nicht zulässig wäre, das DRM zu privaten Zwecken zu entfernen.)
 

SPF30

Technikfan
es ist rechtlich ja auch nicht zulässig, es wird aber eben nur nicht strafrechtlich verfolgt.


es können aber noch zivilrechtliche ansprüche geltend gemacht werden. dementsprechend wäre das für einen möglichen kläger ein pr problem.
 

Alaska

New member
Übrigens: Amazon hat vor einiger Zeit aus solchen Gründen Benutzerkonten beim bloßen Verdacht einfach gesperrt und den Buchbestand gelöscht.
Gruß, Asks

Hast Du einen Link oder kannst Du mehr darüber schreiben, auf welchen Umständen der Verdacht beruhte?


Ich habe nämlich schon seit geraumer Zeit etliche bei Amazon gekaufte und DRM-befreite Bücher in deren Cloud hochgeladen und kein Interesse, dass Amazon nun mein Konto löscht.


Gruß Alaska
 

asks

Leseratte
Hast Du einen Link oder kannst Du mehr darüber schreiben, auf welchen Umständen der Verdacht beruhte?


Ich habe nämlich schon seit geraumer Zeit etliche bei Amazon gekaufte und DRM-befreite Bücher in deren Cloud hochgeladen und kein Interesse, dass Amazon nun mein Konto löscht.


Gruß Alaska
Es gab im vorigen Jahr dazu Meldungen im Internet und auch eine Mitteilung der Stiftung Warentest. Einzelheiten habe ich mir nicht mehr gemerkt, fand es damals aber sehr gewagt, dass Amazon nicht anhand von Beweisen sondern auf bloßen Verdacht einer Verletzung der Lizenzbedingungen - so wie Amazon sie versteht - gehandelt haben soll. Nach den Meldungen war plötzlich das Kindle-Konto gesperrt und der Buchbestand gelöscht - so wie ich es verstanden habe, durch Internet-Verbindung auch auf dem Reader.
Was wohl viele nicht bedenken, es geht um den Schutz von geistigem Eigentum und die Einhaltung von Lizenzverträgen. Ich finde es schon interessant, wie dieses Thema häufig so locker gesehen wird. Ich frage mich, ob die gleichen Personen auch so großzügig reagieren würden, wenn sich jemand ihr sonstiges Eigentum \'ausleiht\' (z.B. Fahrzeuge). Aber ich weiß schon, das wäre natürlich ganz etwas anderes...
Gruß, Asks
 
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