EU berät über eBook Steuersatz

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Gast

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Das e-Books als Dienstleistung und nicht als Buchverkauf zählen ist nicht weit hergeholt. Wenn man sich sich die AGB der Händler ansiet, dann kauft oft man ebend kein Buch in Form einer Datei sondern man ewirbt das Recht die Daen auf seinen Lesegerät angezeigt zu bekommen.
 

Krimimimi

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Man kann es so oder so sehen:
a) ein Ebook ist nur eine andere Form des Buches
b) ein Ebook ist eine Dienstleistung oder Software.


Was aber in meinen Augen nicht geht, ist die Nachteile von beiden zu kombinieren. Das wir z.Z gemacht. Es wird der höhere Steuersatz verlangt, weil es kein Buch ist, aber die Buchpreisbindung gilt, weil es doch ein Buch ist.
 

Altschneider

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Man kann es so oder so sehen:
a) ein Ebook ist nur eine andere Form des Buches
b) ein Ebook ist eine Dienstleistung oder Software.


Was aber in meinen Augen nicht geht, ist die Nachteile von beiden zu kombinieren. Das wir z.Z gemacht. Es wird der höhere Steuersatz verlangt, weil es kein Buch ist, aber die Buchpreisbindung gilt, weil es doch ein Buch ist.

So ist es. Da gleiche Spiel wird auch noch mit E-Buch und Lizenz gespielt. Meiner Meinung nach darf eine reine Lizenz nicht der Preisbindung unterliegen.
 

Altschneider

New member
Im Großen und Ganzen bin ich der Meinung, dass Ebooks im Vergleich zu Papierbüchern etwas zu teuer sind. Mit einem Ebook hat man halt Einschränkungen hinzunehmen (kein verleihen, kein verkaufen) und das sollte durch einen günstigeren Preis ausgeglichen werden.
Das könnte eben durch Senkung der Mehrwertsteuer oder durch Aufhebung der Buchpreisbindung erfolgen.


Jetzt ist erst mal etwas in Gang gekommen. Immerhin befasst man sich mit dem Problem und das ist gut so. Warten wir mal ab, was kommt.

Du hast beim E-Buch aber auch Vorteile, die du beim Druckbuch nicht hast: Durchsuchbarkeit, Skalierbarkeit der Schrift, keine Platzverbrauch, Tagging - und ohne DRM noch Bearbeitbarkeit, Skalierbarkeit: Es ist genauso unfair, immer nur die Nachteile des E-Buchs aufzuführen als Argument für preiswerte Bücher.
E-Bücher sind schon preiswerter als gedruckte - und wenn der Mehrwertsteuersatz niedriger wäre, dann wären sie noch preiswerter.
Es ist aber schon ein wenig seltsam, das Billigbuchargument, wenn man bedenkt, dass die meisten E-Bücher weniger kosten als der Eintritt im Kino - und wesentliche länger Spaß bringen.
 

Altschneider

New member
Das sehe ich anders.
Wenn man sich mal die Preise für englische Ebooks anschaut, dann stellt man fest, dass diese oftmals wesentlich günstiger sind als deutsche. Das gilt sogar für deutsche in englischer Übersetzung. Für englische Ebooks gibt es keine Buchpreisbindung. Außerdem gibt es hohe Preisunterschiede in den Shops für ein und dasselbe engliche Ebook.

Ja, das gilt vor allem für Bestseller. Zudem ist die Titelvielfalt auch nicht so groß wie in Ländern mit Preisbindung.
Man kann aber auch feststellen, dass es in GB nur wenige kleine oder mittelständische Buchhändler gibt. Die können nämlich mit den Preisen der großen nicht konkurrieren.


Die Preisbindung soll heute wohl nicht mehr in erster Linie das Kulturgut Buch schützen, sondern vor allem die Kulturstätte Buchhandlung - von wegen Autorenlesung, Publikumsbespaßung und so.


Man will halt verhindern, dass Dumpingpreise den Buchhandel zerstören und die Titelvielfalt eingeschränkt wird, ob das bei 80.000 Neuerscheinungen in Deutschland pro Jahr wirklich wichtig ist, weiß ich nicht. Ob das jetzt zeitgemäß, sinn- und zweckmäßig ist, darüber kann man geteilter Meinung sein.


Fest steht jedenfalls, dass auch manche Verlag ohne Buchpreisbindung besser zurecht kämen - als es noch einen Revers gab, hatte ja bei weitem nicht jeder Verlag unterschrieben. Das hat aber alles sehr wenig mit den Preisen für E-Bücher zu tun.
 
C

Christoph Kaufmann

Guest
Es ist nichtklar wie das in der Praxis funktionieren soll bei einer digitalen Dienstleistung. Wenn jemand ein eBook per Download kauft gibt es keine überprüfbare Anschrift an Hand derer man das Bestimmungsland identifizieren kann.
 

ebooker

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Die Buchpreisbindung bei Ebooks könnte gut und gerne wegfallen. Und das aus mehreren Gründen.
Zum Erhalt der Buchhandlngen tragen Ebooks wohl kaum bei. Das Hauptgeschäft bei Ebooks wird auch in Zukunft nicht von den kleinen Buchhandlungen gemacht werden. Da ist minimal. Und das ist auch egal bei 2-3 % Umsatzanteil an Ebooks. Selbst in den USA sind die normalen Bücher noch bei 70 %.


Ein Wegfall der Preisbindung bei Ebooks, dürfte also keiner Buchhandlung schaden. Den Verlagen wird es nützten. Und die Preise? Nun die Verlage und Shops werden es nicht wagen Preise für Ebooks zu stark zu erhöhen. Denn da hat der Kunde eine unschlagebare Waffe \"Kopieren\". Wenn ein Ebook halt zuviel kostetet, dann wird es halt geteilt mit mehren Leuten. Notfalls das DRM entfernt ist auch kein Problem. Oder man lädt es gleich irgendwo herunter wo es nichts kostet. Das geht bei Papierbüchern nicht, deshalb sollte da die Preisbindung auch bleiben. Und da hat es auch den Sinn die lokalen Buchhandlungen zu schützen.
 
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U

Unregistriert

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Das e-Books als Dienstleistung und nicht als Buchverkauf zählen ist nicht weit hergeholt. Wenn man sich sich die AGB der Händler ansiet, dann kauft oft man ebend kein Buch in Form einer Datei sondern man ewirbt das Recht die Daen auf seinen Lesegerät angezeigt zu bekommen.

Wie am Beispiel der Softwarelizenzen bereits angesprochen: ob das, was die Händler da in ihre AGB schreiben, in jedem Rechtsraum Gültigkeit beanspruchen kann, könnte im Einzelfall fraglich sein. Vieles, was Microsoft gemäß EULA gern zwischen sich und Anwender als vereinbart sehen würde, wurde ja von deutschen Gerichten für ungültig erklärt.
 

Krimimimi

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Wie am Beispiel der Softwarelizenzen bereits angesprochen: ob das, was die Händler da in ihre AGB schreiben, in jedem Rechtsraum Gültigkeit beanspruchen kann, könnte im Einzelfall fraglich sein. Vieles, was Microsoft gemäß EULA gern zwischen sich und Anwender als vereinbart sehen würde, wurde ja von deutschen Gerichten für ungültig erklärt.

Mir ist aber noch nie zu Ohren gekommen, dass ein deutsches Gericht es für ungültig erklärt hätte, dass man an einem Ebook nur ein Nutzungsrecht erwirbt und kein Eigentum.
 

JulesWDD

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Man kann es so oder so sehen:
a) ein Ebook ist nur eine andere Form des Buches
b) ein Ebook ist eine Dienstleistung oder Software.


Was aber in meinen Augen nicht geht, ist die Nachteile von beiden zu kombinieren. Das wir z.Z gemacht. Es wird der höhere Steuersatz verlangt, weil es kein Buch ist, aber die Buchpreisbindung gilt, weil es doch ein Buch ist.

Es muss einem ja nicht gefallen, aber die gesetzliche Regelung ist aktuel so, dass das eBook geeignet ist, ein Buch zu ersetzten - zu substituieren - und dass es deswegen der der Buchpreisbindung unterliegt. Das finde ich persönlich gut, weil ich dagegen bin, dem Verramschen von Büchern Tür und Tor zu öffnen. Ich persönlich wäre aber dafür, auf eBooks den ermäßigten Mehrwertsteuersatz anzuwenden; aktuell sind eBooks nicht in der entsprechenden Anlage aufgeführt, also gilt der reguläre Steuersatz.
 

ebooker

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Mir ist aber noch nie zu Ohren gekommen, dass ein deutsches Gericht es für ungültig erklärt hätte, dass man an einem Ebook nur ein Nutzungsrecht erwirbt und kein Eigentum.

Naja, das ganze ist ja noch nicht bis zum BGH oder EuGH gegangen. Bei der Software-Sache haben auch viele untere Gericht anders entschieden, bis es schließlich beim EuGH gelandet ist. Könnte bei Ebooks genauso gehen.
 

JulesWDD

Active member
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Da geht es explizit um Computerprogramme. Ebooks zählen nicht dazu.

Richtig, ich hatte auch nichts Gegenteiliges behauptet. Aber es geht auch und eigentlich um Lizenzen, und da erschließt es sich auch, weswegen die dort genannten Grundsätze und Überlegungen auch für eBooks von Interesse sein könnte (!).
 

ironrudi

New member
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Was der Leser hier schnell merkt ist das ein grundsätzlicher Weiterverkauf möglich ist, dieser aber z.B. durch eine \"Zwangsaktivierung/Registrierung\" rechtlich vollkommen legal unterbunden werden kann.
Wenn man das ganze dann auf ebooks umsetzt... kommt hier leider Adobe mit ADE ins Spiel.


Das Buch ist registriert und somit nicht mehr verkäuflich...
 
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