EU berät über eBook Steuersatz

ebooker

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Wobei diese Zahl nicht im Urteil genannt wurde das ist auch nur eine Hypothese.


Nee nee, das Ganze ich mir entschieden zu schwammig. Ich bleibe dann doch lieber bei meinem bisherigen Vorgehen: auf Musik bezogen, nehme ich entweder über Webradio auf oder kaufe das Stück bzw. das ganze Album.

Siehst du, da verwendest du auch die Privatkopie. Denn dass du das Radio aufnehmen darfst, ist durch die Privatkopie geregelt. Sonst dürftest du das gar nicht. So ist zumindest mein Wissensstand. Aber du hast recht, dass das ganze sehr schwammig ist.


Und der Satz mit den Piraten war nur Spaß. Ich wollte nicht andeuten dass du da etwas herunterlädst.


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Krimimimi

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Hier nochmal eine Meinung zum Thema \"Darf man komplette Bücher kopieren\" von einem Rechtsanwalt:


Ähnliche Gründe gibt es für die Einschränkung in § 53 Abs. 4 Nr. 2 UrhG. Danach dürfen im Wesentlichen vollständige Kopien von Büchern und Zeitungen ebenfalls nur durch Abschreiben hergestellt werden. Dahinter steht die Erwägung, dass dem Nutzer der käufliche Erwerb je eher zugemutet werden kann, umso mehr er vervielfältigt. Diese Einschränkung greift jedoch nicht ein, wenn es sich um ein seit zwei Jahren vergriffenes Werk handelt.


Quelle:
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Es steht unter dem Punkt Musiknoten.
 
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JulesWDD

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Hier nochmal eine Meinung zum Thema \"Darf man komplette Bücher kopieren\" von einem Rechtsanwalt:


Ähnliche Gründe gibt es für die Einschränkung in § 53 Abs. 4 Nr. 2 UrhG. Danach dürfen im Wesentlichen vollständige Kopien von Büchern und Zeitungen ebenfalls nur durch Abschreiben hergestellt werden. Dahinter steht die Erwägung, dass dem Nutzer der käufliche Erwerb je eher zugemutet werden kann, umso mehr er vervielfältigt. Diese Einschränkung greift jedoch nicht ein, wenn es sich um ein seit zwei Jahren vergriffenes Werk handelt.


Quelle:
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Es steht unter dem Punkt Musiknoten.

Hm, ob das den Predigern der Privatkopie gefallen wird ...
:cool:
... ?!
 

ebooker

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Naja zum einen geht das da nur um das Vervielfältigen von Büchern. Nicht aber darum Ebooks zu kopieren. Und wenn das im privaten Kreis nicht erlaubt ist, dann verstoßen wohl einige auch auch diesem Thread gegen die Regel. Aber wie gesagt ich denke nicht dass das so auf Ebooks übertragbar ist.


Diese Regel kann man auch einfach umgehen. Freund A scannt die hälfte des Buches ein, Person B scannt die andere Hälfte des Buches ein. Und nun tauschen sie. Schon kann sich jeder ganz legal eine komplette Kopie des Buches erstellen. Gewusst wie.


Und das mit den Noten. Ich sag mal dass da vermutlich über 50 % der Leute die mit Musik zu tun haben gegen diesen Paragraphen verstoßen. Wollte man da gegen vorgehen kann die Staatsanwaltschaft andere Tätigkeiten einstellen.


PS:


Ich frage mich wie viele Leute schon wegen Absatz 4 belangt worden sind. Und ob ein Scann eine \"Vervielfältung\" darstellt darf auch bezweifelt werden. Könnte ja auch als Kopieren auf Papier gesehen werden.
 
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JulesWDD

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Naja zum einen geht das da nur um das Vervielfältigen von Büchern. Nicht aber darum Ebooks zu kopieren. Und wenn das im privaten Kreis nicht erlaubt ist, dann verstoßen wohl einige auch auch diesem Thread gegen die Regel. Aber wie gesagt ich denke nicht dass das so auf Ebooks übertragbar ist.


Diese Regel kann man auch einfach umgehen. Freund A scannt die hälfte des Buches ein, Person B scannt die andere Hälfte des Buches ein. Und nun tauschen sie. Schon kann sich jeder ganz legal eine komplette Kopie des Buches erstellen. Gewusst wie.


Und das mit den Noten. Ich sag mal dass da vermutlich über 50 % der Leute die mit Musik zu tun haben gegen diesen Paragraphen verstoßen. Wollte man da gegen vorgehen kann die Staatsanwaltschaft andere Tätigkeiten einstellen.


PS:


Ich frage mich wie viele Leute schon wegen Absatz 4 belangt worden sind. Und ob ein Scann eine \"Vervielfältung\" darstellt darf auch bezweifelt werden. Könnte ja auch als Kopieren auf Papier gesehen werden.

Das meinte ich mit den Predigern der Privatkopie ... also Freund A scannt ein Drittel und Freund B dann ein Drittel und so weiter ... aua aua aua ...
:cool:
 

Krimimimi

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Das Gesetz weist meiner Meinung nach Schwächen auf. Gemeint war, denke ich, dass man ein vollständiges Buch nicht ausleihen (Freund oder Bücherei) und es dann kopieren darf. Das wäre noch irgendwie verständlich.
Aber falls ich das mit meinem eigenen Buch ohne Einwilligung des Urhebers- z.B. weil ich aus einem Papierbuch ein Ebook machen wollte - auch nicht machen darf, fände ich das schon absurd.


Warum kann man Gesetze nicht so formulieren, dass diese gut verständlich sind und eindeutig sind?
 
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