Onleihe eBooks mit Calibre verwalten

Nicolina

New member
Ich habe da jetzt mal eine Frage:
Viele in diesem Forum hier nutzen die Onleihe und viele nutzen Calibre - einige mit dem Plugin, dass die Bücher von DRM befreit - was passiert, wenn ein Buch, dass ausgeliehen wurde mit Calibre \"bearbeitet\" wird - hat das schon jemand probiert ?
 

Faulander

Der mit der Zunge
Ich habe da jetzt mal eine Frage:
Viele in diesem Forum hier nutzen die Onleihe und viele nutzen Calibre - einige mit dem Plugin, dass die Bücher von DRM befreit - was passiert, wenn ein Buch, dass ausgeliehen wurde mit Calibre \"bearbeitet\" wird - hat das schon jemand probiert ?
Dir ist aber schon bewusst, dass das höchstgradig illegal ist.


Trotzdem. Die Ebooks der Onleihe Wien sind entweder PDF\'s oder Adobe DRM geschützte Epubs. Mit allem wird ALF fertig, siehe Beschreibung:


The DeDRM plugin can remove DRM from Kindle eBooks (but not rented Kindle ebooks, books download to a Kindle Fire or Fire HD, Kindle for Android, Kindle for iOS or the Windows 8 AppStore Kindle App), Barnes & Noble ePub ebooks, any ebooks using Adobe Digital Editions DRM (this includes ePubs from Kobo and Sony that are downloaded for Adobe Digital Editions), and the older Mobipocket and eReader ebooks.

Danach ist das Epub in Calibre wie ein \"normales\" Ebook. Ob man es tut - und sich damit in die Illegalität bewegt, muss wohl jeder für sich selbst entscheiden.
 
Danach ist das Epub in Calibre wie ein \"normales\" Ebook. Ob man es tut - und sich damit in die Illegalität bewegt, muss wohl jeder für sich selbst entscheiden.

Ein \"normales\" eBook kann man dann auf verschiedenen Geräten lesen und für sich selber auf dem Pc abspeichern und ggf. an Familienangehörigen verleihen.
 

ekelpaket

New member
Ein \"normales\" eBook kann man dann auf verschiedenen Geräten lesen und für sich selber auf dem Pc abspeichern und ggf. an Familienangehörigen verleihen.

Das ist aber dann auch was anderes, dieses Buch hat man gekauft und nicht ausgeliehen. Oder machst du bei einem ausgeliehenen Papierbuch auch Kopien für dich und die Familie?
 

farbgrafik

New member
oktalix liest du eigentlich auch was du schreibst? Worüber willst du denn berichten? Darüber, ob man OnleiheBibliotheksbücher klauen kann? Würd ich nicht so toll finden, könnte unter Umständen sogar die Onleihe gefärden, wenn das viele machen oder willst du testen, ob du ein Bibliotheksbuch zu Hause abkopiert kriegst? Da sag ich dann mal nix zu
 

JulesWDD

Active member
Keine Ahnung, ob das geht. Ich werde berichten, wenn ich den Paperwhite habe.


// gesendet von unterwegs

Ich bin wahrlich nicht päpstlicher als der Papst ... und ich musste sogar aufgrund der so völlig unpassenden Antwort ziemlich grinsen, als ich dies gelesen habe, aber bei solchen Beiträgen frägt sich der geneigte Leser - mithin auch ich - schon, ob Dirk so ganz falsch lag mit seiner an anderer Stelle eröffneten Diskussion.
 
Ging es nicht hier darum, ob man das könnte? Dass das nicht erlaubt sein dürfte, kann man doch auf den jeweiligen Seiten, vorher nachlesen.


// gesendet von unterwegs
 

Martina Schein

Freizeit-Nerd-Grufti
Zugegeben, ich propagiere auch das Entfernen von DRM bei Büchern, die man gekauft hat, vorausgesetzt, man tut dies nur für eigene Zwecke und verbreitet die eBooks nicht anschließend wild in der Gegend rum.


Bei eBooks aus der Onleihe oder anderen Ausleihen ist das Entfernen von DRM in meinen Augen Betrug. Denn diese Bücher habe ich nicht gekauft, sondern ausgeliehen.


Unter Ausleihen verstehe ich eine zeitlich befristete Leihgabe eines bestimmten Handelsgutes gegen ein Entgelt.


Ja ja, ich weiß, eBooks kaufe ich generell nicht, sondern erwerbe eine Lizenz zum Lesen. Aber das ist ein anderes Thema 😉
 

Blondi

Bökerworm
Zugegeben, ich propagiere auch das Entfernen von DRM bei Büchern, die man gekauft hat, vorausgesetzt, man tut dies nur für eigene Zwecke und verbreitet die eBooks nicht anschließend wild in der Gegend rum.


Bei eBooks aus der Onleihe oder anderen Ausleihen ist das Entfernen von DRM in meinen Augen Betrug. Denn diese Bücher habe ich nicht gekauft, sondern ausgeliehen.


Unter Ausleihen verstehe ich eine zeitlich befristete Leihgabe eines bestimmten Handelsgutes gegen ein Entgelt.


Ja ja, ich weiß, eBooks kaufe ich generell nicht, sondern erwerbe eine Lizenz zum Lesen. Aber das ist ein anderes Thema 😉
Gehe ich recht in der Annahme, dass deine \"Onleihe-Bücher\" über die ADE den Weg zum Reader finden und die Shop-Bücher über Calibre?
 

ekelpaket

New member
Keine Ahnung, ob das geht. Ich werde berichten, wenn ich den Paperwhite habe.


// gesendet von unterwegs

Meine Frage war aber eine komplett andere. Ich habe dich gefragt ob du von einem geliehenen Buch auch eine Kopie machst und die dann in der Familie verteilst?


Gesendet von meinem Nexus 7 mit Tapatalk
 

Martina Schein

Freizeit-Nerd-Grufti
Gehe ich recht in der Annahme, dass deine \"Onleihe-Bücher\" über die ADE den Weg zum Reader finden und die Shop-Bücher über Calibre?
Nein, gehst du nicht. ☺


Ich leihe nicht, sondern kaufe unsere Bücher. Da mein Schatz und ich zum überwiegenden Teil den gleichen Buchgeschmack haben, würde die Leihzeit nicht ausreichen. Ganz davon abgesehen, dass wir auch nicht immer Lust haben, das Gleiche zu lesen.
 

ebooker

New member
Dir ist aber schon bewusst, dass das höchstgradig illegal ist.

Naja das sehe ich etwas anders. Hier ein kleiner Exurs, aber nur meine Meinung, keine Rechtsberatung. Und es ist der Status in Deutschland. In Österreich und der Schweiz wird es aber ähnlich sein.


Strafrechtliche Bedeutung:
Solange man es für sich selbst oder enge Freunde bzw. Familie (\"persönlich verbundene Personen\") macht, bleibt das \"alfen\" straffrei. Dabei ist es völlig egal ob es gekaufte oder geliehene Bücher waren. Das macht das Gesetz keinen Unterschied.


Zivilrechtliche Bedeutung:
Auch da macht es keinen Unterschied. Denn das ist auch in AGB der Shops untersagt. Also wieder: Es macht keinen Unterschied ob gekauft oder geliehen.


Moralische Bedeutung:
Nun muss jeder nach seinem Gewissen entscheiden. Aber was passiert den schlimmes? Solange man die Ebooks nicht an alle Welt verbreitet, macht es gerade mal keinen Unterschied. Die einen Alfen weil die Ebooks dann auf dem Kindle lesen können. Ist das böse? Die anderen um Blocksatz einzustellen etc. Ist das Böse? Und wegen der Leihzeit, da hat das Datum zurückstellen die gleiche Bedeutung. Letzlich ist es auch für die Onleihe egal, wenn man die Ebooks nicht weitergibt. Man liest die Ebooks. Das würde man mit DRM auch machen. Und selbst wenn man sie mehrfach lesen würde, da könnte man sie auch mehrfach auleihen oder einfach das Datum zurückstellen. Und da die Verlage/Autoren nicht nach der Anzahl der Leihen bezahlt werden ist es auch da nicht von Relevanz. Also solange man sie nicht weitergibt (außer in der Familie/ enge Freunde, bei denen man das auch mit gleich ID machen könnte) ist es meiner Meinung moralisch nicht verwerflich. Das darf aber jeder so sehen wie er möchte.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

JulesWDD

Active member
Naja das sehe ich etwas anders. Hier ein kleiner Exurs, aber nur meine Meinung, keine Rechtsberatung. Und es ist der Status in Deutschland. In Österreich und der Schweiz wird es aber ähnlich sein.


Strafrechtliche Bedeutung:
Solange man es für sich selbst oder enge Freunde bzw. Familie (\"persönlich verbundene Personen\") macht, bleibt das \"alfen\" straffrei. Dabei ist es völlig egal ob es gekaufte oder geliehene Bücher waren. Das macht das Gesetz keinen Unterschied.


Zivilrechtliche Bedeutung:
Auch da macht es keinen Unterschied. Denn das ist auch in AGB der Shops untersagt. Also wieder: Es macht keinen Unterschied ob gekauft oder geliehen.


Moralische Bedeutung:
Nun muss jeder nach seinem Gewissen entscheiden. Aber was passiert den schlimmes? Solange man die Ebooks nicht an alle Welt verbreitet, macht es gerade mal keinen Unterschied. Die einen Alfen weil die Ebooks dann auf dem Kindle lesen können. Ist das böse? Die anderen um Blocksatz einzustellen etc. Ist das Böse? Und wegen der Leihzeit, da hat das Datum zurückstellen die gleiche Bedeutung. Letzlich ist es auch für die Onleihe egal, wenn man die Ebooks nicht weitergibt. Man liest die Ebooks. Das würde man mit DRM auch machen. Und selbst wenn man sie mehrfach lesen würde, da könnte man sie auch mehrfach auleihen oder einfach das Datum zurückstellen. Und da die Verlage/Autoren nicht nach der Anzahl der Leihen bezahlt werden ist es auch da nicht von Relevanz. Also solange man sie nicht weitergibt (außer in der Familie/ enge Freunde, bei denen man das auch mit gleich ID machen könnte) ist es meiner Meinung moralisch nicht verwerflich. Das darf aber jeder so sehen wie er möchte.

Vorrangig fällt mir dazu der Beginn des Titelliedes einer bekannten Figur aus einem schwedischen Kinderbuch ein. Ich zitiere dieses wie folgt:


Zitat Anfang


\" Zwei mal drei macht vier,
widewidewitt und drei macht neune,
ich mach mir die Welt,
widewide wie sie mir gefällt \"


Zitat Ende


🙄 🙄
 

Faulander

Der mit der Zunge
Status in Österreich:


Bundesgesetz über das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Kunst und
über verwandte Schutzrechte, StF: BGBl. Nr. 111/1936, i.d.F. der UrhG-Novelle 2003



(1) Jedermann darf von einem Werk einzelne Vervielfältigungsstücke auf Papier oder einem ähnlichen Träger zum eigenen Gebrauch herstellen.
(4) Jede natürliche Person darf von einem Werk einzelne Vervielfältigungsstücke auf anderen als den in Abs. 1 genannten Trägern zum privaten Gebrauch und weder für unmittelbare noch mittelbare kommerzielle Zwecke herstellen.

Also in Österreich wäre sogar eine physikalische Buchkopie erlaubt.
 

ebooker

New member
JulesWDD


Aha. Wie wäre es mal mit echten Argument? Kindereime zu zitieren, ist nun mal echt.. kindisch...


@ Faulander


Gibt es in Österreich nicht auch eine Regelung die das Umgehen von Kopierschutz untersagt? Denn darum geht es ja. Privatkopien sind in Deutschland auch erlaubt, da gibt eine ähnliche wie die von dir zitierte Regel (mit einer Sonderegel zum Kopierschutz). Nach kurzem Googlen, scheint in Österreich \"Alfen\" nicht verboten.
 

JulesWDD

Active member
Status in Österreich:





Also in Österreich wäre sogar eine physikalische Buchkopie erlaubt.

Ich halte es für gewagt, aus dem auszugsweisen Zitieren einer Gesetzesvorschrift auf die \"Rechtslage\" in Österreich zu schließen. Der \"Status\" mag so sein wie angenommen, muss aber nicht ... 🙄
 
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