Dir ist aber schon bewusst, dass das höchstgradig illegal ist.
Naja das sehe ich etwas anders. Hier ein kleiner Exurs, aber nur meine Meinung, keine Rechtsberatung. Und es ist der Status in Deutschland. In Österreich und der Schweiz wird es aber ähnlich sein.
Strafrechtliche Bedeutung:
Solange man es für sich selbst oder enge Freunde bzw. Familie (\"persönlich verbundene Personen\") macht, bleibt das \"alfen\" straffrei. Dabei ist es völlig egal ob es gekaufte oder geliehene Bücher waren. Das macht das Gesetz keinen Unterschied.
Zivilrechtliche Bedeutung:
Auch da macht es keinen Unterschied. Denn das ist auch in AGB der Shops untersagt. Also wieder: Es macht keinen Unterschied ob gekauft oder geliehen.
Moralische Bedeutung:
Nun muss jeder nach seinem Gewissen entscheiden. Aber was passiert den schlimmes? Solange man die Ebooks nicht an alle Welt verbreitet, macht es gerade mal keinen Unterschied. Die einen Alfen weil die Ebooks dann auf dem Kindle lesen können. Ist das böse? Die anderen um Blocksatz einzustellen etc. Ist das Böse? Und wegen der Leihzeit, da hat das Datum zurückstellen die gleiche Bedeutung. Letzlich ist es auch für die Onleihe egal, wenn man die Ebooks nicht weitergibt. Man liest die Ebooks. Das würde man mit DRM auch machen. Und selbst wenn man sie mehrfach lesen würde, da könnte man sie auch mehrfach auleihen oder einfach das Datum zurückstellen. Und da die Verlage/Autoren nicht nach der Anzahl der Leihen bezahlt werden ist es auch da nicht von Relevanz. Also solange man sie nicht weitergibt (außer in der Familie/ enge Freunde, bei denen man das auch mit gleich ID machen könnte) ist es meiner Meinung moralisch nicht verwerflich. Das darf aber jeder so sehen wie er möchte.