Onleihe eBooks mit Calibre verwalten

Faulander

Der mit der Zunge
Ich halte es für gewagt, aus dem auszugsweisen Zitieren einer Gesetzesvorschrift auf die \"Rechtslage\" in Österreich zu schließen. Der \"Status\" mag so sein wie angenommen, muss aber nicht ... 🙄
DAS weiß ich aber. Meine Freundin arbeitet in einer der Gesetzgebung sehr nahe stehenden Organisation und dort arbeiten nur Juristen - dementsprechend ist meine Wissenslage darüber durchaus umfangreich 😉
 

JulesWDD

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JulesWDD


Aha. Wie wäre es mal mit echten Argument? Kindereime zu zitieren, ist nun mal echt.. kindisch...


@ Faulander


Gibt es in Österreich nicht auch eine Regelung die das Umgehen von Kopierschutz untersagt? Denn darum geht es ja. Privatkopien sind in Deutschland auch erlaubt, da gibt eine ähnliche wie die von dir zitierte Regel (mit einer Sonderegel zum Kopierschutz). Nach kurzem Googlen, scheint in Österreich \"Alfen\" nicht verboten.

Man stelle sich die Chuzpe mancher Leute einfach mal vor:


Da wird für ganz schmales Geld die Leistung einer Onleihe in Anspruch genommen, sprich man \"leiht\" sich eBooks aus. Diese sind - das wird von den Rechtinhabern so gegenüber den Onleihen verlangt - mit DRM Schutz versehen. Darüber hinaus ist innerhalb dieses Schutzes wohl technisch geregelt bzw sicher gestellt, dass diese eBooks nur eine bestimmte Zeit genutzt werden können.


Insgesamt darf ich also das \"entliehene\" Buch weder verändern, noch kopieren, noch umwandeln, noch auf Dauer zum Lesen \"behalten\". Soweit dürfte Einigkeit bestehen?


Das interessiert aber manche Leute nicht. Sie entfernen den DRM Schutz, umschreiben dies euphemistisch als \"Befreien\", verändern die eBooks, geben sie weiter etc etc .... Und erblöden sich nicht, dies auch noch öffentlich zuzugeben und mit irgendwelchen Pseudoargumenten rechtfertigen zu wollen.


Ich - aber das ist meine ganz private und persönliche Meinung zu so etwas - finde das zum Kotzen!
 

JulesWDD

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DAS weiß ich aber. Meine Freundin arbeitet in einer der Gesetzgebung sehr nahe stehenden Organisation und dort arbeiten nur Juristen - dementsprechend ist meine Wissenslage darüber durchaus umfangreich 😉

Oh was für eine nette Umschreibung ... \"eine der Gesetzgebung sehr nahe stehende Organisation\" ... 🙄 ... tja, was soll ich dann noch sagen, wenn das dort dann wohl massiert vorhandene juristische Wissen über die Freundin auf Dich abgefärbt hat ... 🙄🙄
 

ebooker

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Auch beim sogenannten \"Kaufen\" von Ebooks erhält man für großes oder kleines Geld auch nur die Leselizenz zum lesen mit DRM. Das Umgehen von DRM ist da genauso \"zum Kotzen\"..


Ganz und gar nicht zum Kotzen ist allerdings die Rechtslage in Österreich die Alfen erlaubt. In der Schweiz darf man Downloaden was die Piratenseiten hergeben. Nur in Deutschland ist die Rechtslage echt zum kotzen..
 

farbgrafik

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Ich finde auch, dass es sehr wohl einen Unterschied macht, ob ich ein gekauftes Buch von DRM säubere oder ob ich das bei einem geliehenen mache. Das ist für mich fremdes Eigentum - und ich stelle übrigens auch nicht mein Datum zurück, man kann das Buch nämlich einfach nochmal ausleihen. Und wie gesagt ich mag Onleihe, und mich ärgert, wenn sie warum auch immer so aufs Spiel gesetzt wird.
 

JulesWDD

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Auch beim sogenannten \"Kaufen\" von Ebooks erhält man für großes oder kleines Geld auch nur die Leselizenz zum lesen mit DRM. Das Umgehen von DRM ist da genauso \"zum Kotzen\"..

Wer den Unterschied nicht versteht zwischen unentgeltlichem Ausleihen und dem entgeltlichen Kaufen, dem werde ich es nicht erklären können.
 

ebooker

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farbgrafik
Warum wird die Onleihe aufs Spiel gesetzt? Von wem?
Wenn überhaupt dann von professionellen Piraten und die knacken bald jedem Kopierschutz. (Die sind aber nicht auf die Onleihe angewiesen, ich gehe da mal nicht in die Details). Aber bestimmt nicht von privaten Alfern oder Datumzurückstellern im stillen Kämmerlein..
 

JulesWDD

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Ganz und gar nicht zum Kotzen ist allerdings die Rechtslage in Österreich die Alfen erlaubt. In der Schweiz darf man Downloaden was die Piratenseiten hergeben. Nur in Deutschland ist die Rechtslage echt zum kotzen..

Und weil das so ist, wird es eben gemacht wie es uns Pippi Langstrumpf vorschlägt ... 🙄🙄
 

farbgrafik

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ganz einfach, weil genau das ein Argument liefert, die Onleihen auszuhebeln und stattdessen zu verlangen, dass man jedes Buch kaufen muss. Das der Schaden in der Praxis nicht besonders hoch ist, denke ich schon, aber wie gesagt...
 

ebooker

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Und weil das so ist, wird es eben gemacht wie es uns Pippi Langstrumpf vorschlägt ... 🙄🙄

Wieso wird das gemacht? Von wem? Ich habe ja gar nicht gesagt was ich mache. Ich habe nur meine Meinung zu vertreten. Und wie gesagt die Rechtslage unterscheidet nicht zwischen tollen \"Kauf-Alfern\" und bösen \"Zum-Kotzen-Alfern\". Der Gesetzgeber wird seine Gründe gehabt haben. Das ist die Welt, auch wenn sie JulesWDD nicht gefällt.
 
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Krimimimi

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und ich stelle übrigens auch nicht mein Datum zurück, man kann das Buch nämlich einfach nochmal ausleihen.
Wobei es dann passieren kann, dass du nochmal Wochen oder Monaten auf das Ebook warten und dann nochmal von vorne anfangen musst.
Ich finde die Leihzeit von 14 Tagen etwas kurz. Bei Papierbüchern kann ich in meiner Bücherei 4 Wochen ausleihen.
 

JulesWDD

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Wobei es dann passieren kann, dass du nochmal Wochen oder Monaten auf das Ebook warten und dann nochmal von vorne anfangen musst.
Ich finde die Leihzeit von 14 Tagen etwas kurz. Bei Papierbüchern kann ich in meiner Bücherei 4 Wochen ausleihen.

Ja, die 14 Tage finde ich auch zu kurz, gerade wenn man sich vor dem Urlaub und für den Urlaub noch etwas ausleihen möchte. Eine Verlängerungsmöglichleit wäre auch schon, so wie eben bei Printbüchern. Sinnvoll fände ich auch die Möglicheit, eBooks früher zurückzugeben, weil dann wäre diese Lizenz wieder frei für einen anderen Nutzer.
 

Krimimimi

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Man muss ja auch bedenken, dass man mitunter ein Ebook aus der Onleihe etwas überrascht zugeteilt bekommt (z.B. weil ein oder mehrere Vormerker es nicht abgeholt haben). Möglicherweise hat man gerade ein anderes Ebook angefangen, das man erst zu Ende lesen möchte. Dann können 14 Tage manchmal nicht ausreichen.
Andererseits habe ich Ebooks aus der Onleihe auch schon nach wenigen Tagen ausgelesen gehabt, da wäre es nicht schlecht gewesen, wenn ich es hätte danach gleich zurückgeben können, damit sich die Wartezeit für die Nächsten verkürzt.
 

JulesWDD

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Man muss ja auch bedenken, dass man mitunter ein Ebook aus der Onleihe etwas überrascht zugeteilt bekommt (z.B. weil ein oder mehrere Vormerker es nicht abgeholt haben). Möglicherweise hat man gerade ein anderes Ebook angefangen, das man erst zu Ende lesen möchte. Dann können 14 Tage manchmal nicht ausreichen.
Andererseits habe ich Ebooks aus der Onleihe auch schon nach wenigen Tagen ausgelesen gehabt, da wäre es nicht schlecht gewesen, wenn ich es hätte danach gleich zurückgeben können, damit sich die Wartezeit für die Nächsten verkürzt.

Ja das finde ich auch manchmal als wenig überzeugend, dass man eine Nachricht bekommt, dass ein eBook jetzt frei sei, egal, ob man gerade konkreten \"Bedarf\" hat oder nicht. Ich jedenfalls merke mir meist mehrere eBooks vor und kann dann natürlich nicht mehrere gleichzeitig oder geringfügig zeitversetzt lesen. Ich lasse deswegen manchmal auch die Reservierung \"verfallen\". Da wäre sicher noch Optimierungsbedarf.
 

Nicolina

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Geht mir auch so, dass 14 Tage eigentlich wenig sind, aber auf Datum zurückstellen wär ich noch gar nicht gekommen. Muss man das noch während der Leihzeit machen, oder geht das nachträglich auch noch ? Nicht, dass ich das generell machen will, aber es war schon so, dass ich am Ende der Leihzeit auf Druck noch gelesen habe und es sich dann wegen ein paar Seiten nicht ausgegangen ist. Dann musste ich das Buch nochmal borgen und war dann binnen kürzester Zeit fertig, habe es aber für die nächsten zwei Wochen blockiert. Da würde ich mir seitens der Onleihe schon mehr Flexibiliät wünschen.
 
Meine Frage war aber eine komplett andere. Ich habe dich gefragt ob du von einem geliehenen Buch auch eine Kopie machst und die dann in der Familie verteilst?


Gesendet von meinem Nexus 7 mit Tapatalk

Keine Ahnung, ich probiere erst mal mit dem Gerät und Calibre herum.
Ich tendiere eher dazu, mir Bücher zu kaufen - so extrem viel lese ich jetzt noch nicht.


Allerdings habe ich schon mal ein ausgeliehenes Buch (Papier) aus einer Bücherei meinem Partner zum Lesen gegeben.


Und ja ich habe mir auch mal eine DVD ausgeliehen und versucht diese mit diversen Tools zu bearbeiten - weil ich wissen wollte, ob das wirklich geht.


Nein ich habe das Produkt nicht verkauft oder ins Internet gestellt.
 
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ebooker

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Noch etwas zum \"hochgradig illegal\".


Bei der Privatkopie dagegen muss als Vorlage kein eigenes Werkstück verwendet werden. Das heißt, man darf zum Beispiel Fernseh- oder Radiosendungen zu privaten Zwecken aufnehmen, Dateien aus dem Internet herunterladen oder sich für den privaten Gebrauch Kopien von ausgeliehenen CDs und Videos machen, egal ob diese von Freunden oder aus der Videothek stammen.

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Nicolina

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Naja - illegal hin oder her - aber ist es nicht ein bisschen wie Ladendiebstahl, wenn man ein Ebook leiht und dann quasi einfach behält ?
 

Krimimimi

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Wenn man deinen Link liest, dann findet sich da aber auch der Abschnitt \"Kopierschutz knacken verboten\".
Genau das macht aber Calibre mit Plugin mit dem Onleihe- Ebook.


Ich verstehe den verlinkten Artikel so, das die Privatkopie nur von geliehenen, kopierschutzfreien Medien erlaubt ist.
Außerdem verstösst man mit der Kopierschutzumgehung gegen die Benutzungsbedingungen der Onleihe.
§3, Absatz 4
(4) Um unautorisierte Vervielfältigungen der digital entliehenen Inhalte zu verhindern, setzt divibib technische Schutzmaßnahmen (§ 95a UrhG) und/oder zur Rechtewahrnehmung erforderliche Informationen (§ 95c UrhG), wie z.B. DRM-Systeme und digitale Wasserzeichen, ein. Ihnen ist es als Bibliotheksnutzer untersagt, die verwendeten technischen Schutzmaßnahmen zu umgehen sowie zur Rechtewahrnehmung erforderlichen Informationen zu entfernen oder zu verändern (dies kann eine Straftat gem. § 108b UrhG darstellen).
Dass man nach §108B UrhG keine Strafe zu erwarten hat, wenn man zu privaten Zwecken Kopierschutz entfernt, ist mir bekannt. Ein Verstoß gegen die Onleihe- Richtlinien bleibt es trotzdem.
 
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