JulesWDD
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Es könnte sich eventuell, vielleicht, möglicherweise ...
Ich könnte mir vorstellen ...
... oder eben ganz anders ... !!??
Es könnte sich eventuell, vielleicht, möglicherweise ...
Ich könnte mir vorstellen ...
Wenn meine Firma in Österreich ein Schreiben einer Deutschen Behörde, oder eines Deutschen Anwalts bekommt, wandert es ungelesen in den Müll. Sie sind nicht zuständig.
ich glaube amazon ist internationales, europäisches, deutsches, belgisches, italieniches Recht, weil amazon Italien gibt es ja auch. ☺ etc.
naja eigentlich ging es darum, ob das deutsche Kartellamt für Amazon.de zuständig ist. Und ich glaube auch, dass es das nicht immer und unbedingt ist, und dass das nicht eindeutig ist.
Und ich glaube, wenn Sie behaupten, Sie wissen es, Sie sich zu weit aus dem Fenster lehnen. Es ist ja nicht einmal die Frage genau geklärt, noch die genauen Umstände, Fall. Wie, woher, warum. Ohne das kann man doch überhaupt keine richtige Aussage dazu machen. Ihr wisst ja nicht einmal einen Unternehmensitz. etc.
Das Deutsche Kartellamt kann sich ja übernaja eigentlich ging es darum, ob das deutsche Kartellamt für Amazon.de zuständig ist. Und ich glaube auch, dass es das nicht immer und unbedingt ist, und dass das nicht eindeutig ist.
Ja es ging in der Tat ursprünglich darum, ob auf das Verhalten von zB Amazon auf dem deutschen Markt deutsches Recht, insbesondere deutsches Kartellrecht Anwendung findet.
und tut es das nun? Ihrer Ansicht nach ja?
Aber was schreibt das Kartellamt, falls es das tatsächlich gibt, nun amazon in Deutschland vor?
Dass es den Kindle nicht unter 90 Euro verkaufen darf, weil sonst zu wenig andere reader verkauft werden?
würde ein Kartellamt, wenn es das ist, was ich vermute, dass es ist, und es tatsächlich vorhanden ist, naja vielleicht heisst es nur anders, jemals eine Tätigkeit ausgeübt haben, dann würde es amazon gar nicht geben. 🙄
Und weil da irgendwas steht, kann natürlich das Deutsche Kartellamt in einem anderen Staat was unternehmen!Ob die Voraussetzungen des § 20 IV GWB vorliegen, kann ich beim besten Willen nicht beurteilen, darum ging es ja auch nicht, sondern darum, ob das Kartellamt so etwas sanktionieren kann, auch ggü einem Unternehmen, das nicht in Deutschland sitzt. Dass die deutsche Kartellbehörde dies kann, folgt aus dem Auswirkungsprinzip des § 130 II GWB.
Und weil da irgendwas steht, kann natürlich das Deutsche Kartellamt in einem anderen Staat was unternehmen!
Bestenfalls kann es Organe dieses Staates ersuchen.
Das wars aber schon
Ist gar nicht nötig, dann produzieren sie in einem Land, das Verkäufe zu einem niedrigeren Preis zulässt und kaufen von dort um neun Euro ein. Da diese Firma dann Verluste macht, muß sie durch Gewinne in anderen Bereichen quersubventioniert werden.Ja schon möglich, wenn Sie Ihn für zehn Euro verkaufen würden. Aber selbst dann, wenn Sie sich so entscheiden, ist es doch Ihre Sache. Dann decken Sie den Preis halt über andere Ihrer Produkte.
Ist gar nicht nötig, dann produzieren sie in einem Land, das Verkäufe zu einem niedrigeren Preis zulässt und kaufen von dort um neun Euro ein. Da diese Firma dann Verluste macht, muß sie durch Gewinne in anderen Bereichen quersubventioniert werden.
Die umgekehrte Methode wird angewandt, um Gewinne in Steuerparadise zu schaufeln (Siemens).genau, ein Konzern kennt keine Rechte. Seine Freiheit ist direkt proportional mit seiner Größe. Irgendwann muss man ja Erwachsen werden.
Die umgekehrte Methode wird angewandt, um Gewinne in Steuerparadise zu schaufeln (Siemens).
Und das ist völlig legal.
Solange nicht alle Staaten an einem Strang ziehen, geht das.
genau, und jetzt frage ich mal, was macht eigentlich das Bundeskartellamt?
jules kann uns da bestimmt weiterhelfen, was ist hier eigentlich los?
- also eine politische Frage, hm? naja, die faule Politik will die Steuern nicht eintreiben. Aber die Firmen haben ja selbst kein Geld. Umsonst würden sie sich ja nicht immer zusammenschließen.
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