Schnäppchen: Amazon Kindle Touch für 93 Euro

christian34

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ich glaube amazon ist internationales, europäisches, deutsches, belgisches, italieniches Recht, weil amazon Italien gibt es ja auch. ☺ etc.
 

JulesWDD

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ich glaube amazon ist internationales, europäisches, deutsches, belgisches, italieniches Recht, weil amazon Italien gibt es ja auch. ☺ etc.

Sicher ist Amazon in sehr vielen Ländern vertreten. Es ging aber um die Frage, welches Recht in Deutschland Anwendung findet. Und das ist nunmal grundsätzlich deutsches Recht. Eigentlich nicht so wirklich verwunderlich, da ändert ja auch das Internet nichts daran. Ensprechend gilt dies für Österreich, Italien etc.
 

christian34

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naja eigentlich ging es darum, ob das deutsche Kartellamt für Amazon.de zuständig ist. Und ich glaube auch, dass es das nicht immer und unbedingt ist, und dass das nicht eindeutig ist.


Und ich glaube, wenn Sie behaupten, Sie wissen es, Sie sich zu weit aus dem Fenster lehnen. Es ist ja nicht einmal die Frage genau geklärt, noch die genauen Umstände, Fall. Wie, woher, warum. Ohne das kann man doch überhaupt keine richtige Aussage dazu machen. Ihr wisst ja nicht einmal einen Unternehmensitz. etc.
 

JulesWDD

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naja eigentlich ging es darum, ob das deutsche Kartellamt für Amazon.de zuständig ist. Und ich glaube auch, dass es das nicht immer und unbedingt ist, und dass das nicht eindeutig ist.


Und ich glaube, wenn Sie behaupten, Sie wissen es, Sie sich zu weit aus dem Fenster lehnen. Es ist ja nicht einmal die Frage genau geklärt, noch die genauen Umstände, Fall. Wie, woher, warum. Ohne das kann man doch überhaupt keine richtige Aussage dazu machen. Ihr wisst ja nicht einmal einen Unternehmensitz. etc.

Ja es ging in der Tat ursprünglich darum, ob auf das Verhalten von zB Amazon auf dem deutschen Markt deutsches Recht, insbesondere deutsches Kartellrecht Anwendung findet. Ich will das Thema nicht nochmals aufwärmen, vielleicht eignet es sich auch nicht für ein solches Forum. Eine kartellrechtliche Frage lag nämlich wohl gerade zugrunde, eher eine wettbewerbsrechtliche. Es ging mir aber auch um die weit verbreitete Fehlmeinung, dass "im Internet" so etwas wie ein rechtsfreier Raum herrsche; dem ist nämlich definitiv nicht so.
 
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christian34

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Ja es ging in der Tat ursprünglich darum, ob auf das Verhalten von zB Amazon auf dem deutschen Markt deutsches Recht, insbesondere deutsches Kartellrecht Anwendung findet.

und tut es das nun? Ihrer Ansicht nach ja?


Aber was schreibt das Kartellamt, falls es das tatsächlich gibt, nun amazon in Deutschland vor?


Dass es den Kindle nicht unter 90 Euro verkaufen darf, weil sonst zu wenig andere reader verkauft werden?


würde ein Kartellamt, wenn es das ist, was ich vermute, das es ist, und es tatsächlich vorhanden ist, naja vielleicht heisst es nur anders.., jemals eine Tätigkeit ausgeübt haben, dann würde es amazon gar nicht geben. 🙄
 
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JulesWDD

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und tut es das nun? Ihrer Ansicht nach ja?


Aber was schreibt das Kartellamt, falls es das tatsächlich gibt, nun amazon in Deutschland vor?


Dass es den Kindle nicht unter 90 Euro verkaufen darf, weil sonst zu wenig andere reader verkauft werden?


würde ein Kartellamt, wenn es das ist, was ich vermute, dass es ist, und es tatsächlich vorhanden ist, naja vielleicht heisst es nur anders, jemals eine Tätigkeit ausgeübt haben, dann würde es amazon gar nicht geben. 🙄

Nach meinem Verständnis ging es doch ursprünglich darum, dass Amazon angeblich etwas zu einem Preis verkauft, der die eigenen Kosten nicht bzw nicht mehr deckt. Das wäre uU ein Fall des § 20 IV GWB, und dann eben auch ein Fall, dass das Kartellamt einschreiten könnte.


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Ob die Voraussetzungen des § 20 IV GWB vorliegen, kann ich beim besten Willen nicht beurteilen, darum ging es ja auch nicht, sondern darum, ob das Kartellamt so etwas sanktionieren kann, auch ggü einem Unternehmen, das nicht in Deutschland sitzt. Dass die deutsche Kartellbehörde dies kann, folgt aus dem Auswirkungsprinzip des § 130 II GWB.
 
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christian34

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wie auch immer, habe meistens alles mögliche zu tun, werde mich deswegen damit jetzt nicht weiter beschäftigen.


zb der Papst ist zurückgetreten
:o
 
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ottischwenk

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Ob die Voraussetzungen des § 20 IV GWB vorliegen, kann ich beim besten Willen nicht beurteilen, darum ging es ja auch nicht, sondern darum, ob das Kartellamt so etwas sanktionieren kann, auch ggü einem Unternehmen, das nicht in Deutschland sitzt. Dass die deutsche Kartellbehörde dies kann, folgt aus dem Auswirkungsprinzip des § 130 II GWB.
Und weil da irgendwas steht, kann natürlich das Deutsche Kartellamt in einem anderen Staat was unternehmen!
Bestenfalls kann es Organe dieses Staates ersuchen.
Das wars aber schon
 

christian34

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94 euro würde ich noch nicht als Preis sehen, wo so ein Amt einschreiten muss. Wo auch noch dabei steht B-Ware.


Was macht dieses Amt eigentlich bei den ganzen Firmen, Bankenfusionen. Warum sollte da nicht Gefahr einer Wettbewerbverzerrung gegeben sein. Für mich heißt das einfach, wer nie den Mund auf macht, wenn er sollte, der hat dann auch nichts mehr zu melden, wenn er dann mal meint.


Ja schon möglich, wenn Sie Ihn für zehn Euro verkaufen würden. Aber selbst dann, wenn Sie sich so entscheiden, ist es doch Ihre Sache. Dann decken Sie den Preis halt über andere Ihrer Produkte.
 
O

ottischwenk

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Ja schon möglich, wenn Sie Ihn für zehn Euro verkaufen würden. Aber selbst dann, wenn Sie sich so entscheiden, ist es doch Ihre Sache. Dann decken Sie den Preis halt über andere Ihrer Produkte.
Ist gar nicht nötig, dann produzieren sie in einem Land, das Verkäufe zu einem niedrigeren Preis zulässt und kaufen von dort um neun Euro ein. Da diese Firma dann Verluste macht, muß sie durch Gewinne in anderen Bereichen quersubventioniert werden.
 

christian34

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Ist gar nicht nötig, dann produzieren sie in einem Land, das Verkäufe zu einem niedrigeren Preis zulässt und kaufen von dort um neun Euro ein. Da diese Firma dann Verluste macht, muß sie durch Gewinne in anderen Bereichen quersubventioniert werden.

genau, ein Konzern kennt keine Rechte. Seine Freiheit ist direkt proportional mit seiner Größe. Irgendwann muss man ja Erwachsen werden.
 
O

ottischwenk

Guest
genau, ein Konzern kennt keine Rechte. Seine Freiheit ist direkt proportional mit seiner Größe. Irgendwann muss man ja Erwachsen werden.
Die umgekehrte Methode wird angewandt, um Gewinne in Steuerparadise zu schaufeln (Siemens).
Und das ist völlig legal.
Solange nicht alle Staaten an einem Strang ziehen, geht das.
 

JulesWDD

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genau, und jetzt frage ich mal, was macht eigentlich das Bundeskartellamt?


jules kann uns da bestimmt weiterhelfen, was ist hier eigentlich los?

Ich bin weder beim Kartellamt, noch beim Finanzministerium beschäftigt.


Zu der aufgeworfenen Steuerfrage sei nur soviel mitgeteilt, dass aus meiner subjektiven Sicht hier nicht die bösen schlimmen großen multinationalen Konzerne etwas "Böses" tun, sondern dass die Steuergesetzgeber - und zwar in gaaaanz vielen Staaten - entweder zu dämlich sind, die Steuergesetze entsprechend zu ändern oder eben genau diese Steuergestaltungen zulassen möchten.


Oder anders formuliert: Als Vorstand eines Unternehmens bin ich doch gegenüber dem Unternehmen, gegenüber den Eigentümern, also den Aktionären verpflichtet, die für das Unternehmen günstigste Steuergestaltung zu suchen und zu wählen. Dafür bekommt nämlich der Vorstand unter anderem seine Vergütung.
 

christian34

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- also eine politische Frage, hm? naja, die faule Politik will die Steuern nicht eintreiben. Aber die Firmen haben ja selbst kein Geld. Umsonst würden sie sich ja nicht immer zusammenschließen.
 

JulesWDD

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- also eine politische Frage, hm? naja, die faule Politik will die Steuern nicht eintreiben. Aber die Firmen haben ja selbst kein Geld. Umsonst würden sie sich ja nicht immer zusammenschließen.



Steuern, die nicht geschuldet sind, brauche ich als Fiskus nicht einzutreiben, weil sie doch gar nicht entstehen! Ob die Firmen "Geld haben", weiß ich nicht, ist mir auch ziemlich egal. Wer schließt sich mit wem zusammen, und was hat das mit der Steuergesetzgebung zu tun?
 
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