Das war das eBook Reader Jahr 2013

Harry

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in Deutschland dienen öffentliche Bibliotheken nach Artikel 5 (1) GG der allgemeinen Bildung und Informationsversorgung und als kulturelle Einrichtung für die Freizeitgestaltung aller Bürger.

Ich zitiere Artikel 5 Absatz 1:


Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

So, und nun dürfen sie mir das Wort \"Bibliothek\" zeigen.
 

Dirk

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Amazon schließt betimmt keine Kindle Nutzer aus; das wäre ja auch irgendwie blöd, weil Amazon mit den Kindle Nutzern Geld verdient.

Das ist immer eine Frage der Auslegung,
Amazon setzt auf das hauseigene Format und System, damit verwehrt es den Kunden mit ihren eBook-Readern auf die Onleihe zuzugreifen.
Amazon könnte das ändern.


Jedoch: mit den Kindle-Tablets geht es ja, oder... einem eingefleischten eBook-Leser wird das aber sicher nicht reichen.
 

Krimimimi

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Amazon schließt betimmt keine Kindle Nutzer aus; das wäre ja auch irgendwie blöd, weil Amazon mit den Kindle Nutzern Geld verdient.

Amazon hat es in der Hand, ob andere Verwerter den AWZ- Kopierschutz (von mobipocket = Tochter von Amazon) nutzen dürfen. Anderen Readerhersteller erlauben sie schon mal nicht, AZW zu nutzen
Um den Link zu sehen, bitte Anmelden oder Registrieren



Auch bei der Onleihe müsste Amazon die Einwilligung erteilen, dass diese AZW nutzen dürfen.


Ich denke auch, dass es Amazon lieber ist, wenn die Nutzer Ebooks kaufen, statt zu leihen. Das trifft auch auf andere Shops zu, nur die können dies halt nicht verhindern
 

JulesWDD

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Das ist immer eine Frage der Auslegung,
Amazon setzt auf das hauseigene Format und System, damit verwehrt es den Kunden mit ihren eBook-Readern auf die Onleihe zuzugreifen.
Amazon könnte das ändern.


Jedoch: mit den Kindle-Tablets geht es ja, oder... einem eingefleischten eBook-Leser wird das aber sicher nicht reichen.

Sicher, man kann einiges auslegen, und sicher sind auch einige Auslegungsergebnisse vertretbar. Eiin bisschen \"um die Ecke gedacht\" erscheint mir Ihre Argumentation allerdings schon. Der Onleihe Betreiber hat sich eben für ADE als DRM entschieden. Ob da Gespräche auch mit Amazon geführt wurden, kann ich schlichtweg nicht sagen. Ob das - also die Onleihe - mit den Kindle Tablets funktioniert, weiß ich nicht. Diese sind - wie Tablets allgemein - für mich allerdings auch kein Ersatz für einen eBook Reader.
 

JulesWDD

Active member
Amazon hat es in der Hand, ob andere Verwerter den AWZ- Kopierschutz (von mobipocket = Tochter von Amazon) nutzen dürfen. Anderen Readerhersteller erlauben sie schon mal nicht, AZW zu nutzen
Um den Link zu sehen, bitte Anmelden oder Registrieren



Auch bei der Onleihe müsste Amazon die Einwilligung erteilen, dass diese AZW nutzen dürfen.


Ich denke auch, dass es Amazon lieber ist, wenn die Nutzer Ebooks kaufen, statt zu leihen. Das trifft auch auf andere Shops zu, nur die können dies halt nicht verhindern

Ich weiß es offen gesagt nicht, ob es Gespräche zwischen dem Betreiber der Onleihe und Amazon hinsichtlich der Verwendung des AZW Kopierschutzes gegeben hat.
 

JulesWDD

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Herzlich Willkommen in der allesebook-Gemeinde Harry!
Ich will Sie nicht..., bitte belassen Sie es doch dabei, oder denken über das Wort \"Kommentierung\" nach.


mfg!

Fairerweise wird man schon einwenden müssen, dass es keine Kommentierung, sondern ein nicht als solches gekennzeichnetes Zitat war ...
:cool:
 

Dirk

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Sicher, man kann einiges auslegen, und sicher sind auch einige Auslegungsergebnisse vertretbar. Eiin bisschen \"um die Ecke gedacht\" erscheint mir Ihre Argumentation allerdings schon. Der Onleihe Betreiber hat sich eben für ADE als DRM entschieden. Ob da Gespräche auch mit Amazon geführt wurden, kann ich schlichtweg nicht sagen. Ob das - also die Onleihe - mit den Kindle Tablets funktioniert, weiß ich nicht. Diese sind - wie Tablets allgemein - für mich allerdings auch kein Ersatz für einen eBook Reader.

Ich finde da überhaupt nichts \"um die Ecke gedacht\", aber egal.
Die Onleihe unterstützt auch nicht alle Audioformate, das ist zur Erfüllung des \"Versorgungsauftages\" einer öffentlichen Bibliothek auch nicht erforderlich.
Mit den Tablets..., sehe ich genau so.
 

JulesWDD

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Fairerweise müsste man sagen, dass Sie sich darauf beziehen.
:cool:

Naja, die Geschmäcker sind verschieden, und wir schreiben ja auch keine Doktoarbeiten. Ich finde trotzdem, wenn man die so gern zitierte \"Weltwissensdatenbank\"
:cool:
Wikipedia zur Unterstützung seiner Argumente zitiert, sollte man dies auch so kenntlich machen. Das ermöglicht es nämlich - das ist der Sinn von Quellenangaben - das Zitat auch nachzulesen. Und zitiert haben Sie, nicht ich.
 

Dirk

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Naja, die Geschmäcker sind verschieden, und wir schreiben ja auch keine Doktoarbeiten. Ich finde trotzdem, wenn man die so gern zitierte \"Weltwissensdatenbank\"
:cool:
Wikipedia zur Unterstützung seiner Argumente zitiert, sollte man dies auch so kenntlich machen. Das ermöglicht es nämlich - das ist der Sinn von Quellenangaben - das Zitat auch nachzulesen. Und zitiert haben Sie, nicht ich.

Das meine ich ja, wenn ich sage :\"Fairerweise müsste man sagen, dass Sie sich darauf beziehen.\", wobei ich noch nicht mal wusste, dass das in der Wikipedia steht, ich dachte an andere Stellen, die diese Kommentierung gerne zitieren.
:cool:
:cool:
:cool:
 

JulesWDD

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Das meine ich ja, wenn ich sage :\"Fairerweise müsste man sagen, dass Sie sich darauf beziehen.\", wobei ich noch nicht mal wusste, dass das in der Wikipedia steht, ich dachte an andere Stellen, die diese Kommentierung gerne zitieren.
:cool:
:cool:
:cool:

Naja, ich kann es schwerlich wissen, wo Sie abschreiben, wenn Sie es nicht dazu schreiben.
 

Dirk

New member
Naja, ich kann es schwerlich wissen, wo Sie abschreiben, wenn Sie es nicht dazu schreiben.

Eben, der korrekte Verweis auf \"(bezügliche Kommentierung)\" dürfte nicht nur im hiesigen Rahmen völlig ausreichen um nicht, auch nicht durch die Blume, mit Freiherr Karl-Theodor oder \"Verwandten\" ins Töpfchen geworfen zu werden!
:mad:
 

Harry

New member
oder denken über das Wort \"Kommentierung\" nach.
!

Das kann ich gerne tun. Nur ohne Zusammenhang, Zitat und Quelle ergibt es leider keinen Sinn.


Nichts in Artikel 5 Abs. 1 GG erhebt staatliche Bibliotheken in einen Verfassungsrang. Darum geht es Artikel 5 auch überhaupt nicht. Der befasst sich deutlich lesbar mit etwas ganz anderem.
 

olah

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Meine Informationen bezüglich des Versuchs der öffentlichen Bibliotheken eine Übereinkunft mit Amazon zu erreichen stammen aus einem Gespräch mit einem für den Bereich ebook zuständigen Mitarbeiter der Stadtbibliothek Köln. Ich persönlich gehe davon aus, dass diese Auskunft korrekt war. Zumal er mir von der anderen Situation in den USA berichtet hat, wo Amazon nach längerem Hin und Her schließlich doch seine Titel für das öffentliche Bibliothekswesen freigegeben hat.
Wir werden ja sehen, was die durch die Tolino Allianz veränderte Marktsituation da bewirkt. Den Traum von einer Monoplstellung auf dem deutschen Markt dürften die Verantwortlichen bei Amazon wohl bald aufgeben, vielleicht bewirkt das ja dann in dieser Frage ein Umdenken.
 

Dirk

New member
Nichts in Artikel 5 Abs. 1 GG erhebt staatliche Bibliotheken in einen Verfassungsrang. Darum geht es Artikel 5 auch überhaupt nicht. Der befasst sich deutlich lesbar mit etwas ganz anderem.

Ich habe wahrlich kein Interesse daran hier eine juristische Diskussion zu beginnen, noch weniger, Ihnen hier einen bezüglichen Nachhilfeunterricht zu leisten. Wir haben in Deutschland im Zusammenhang eine föderale Struktur, was weiterem Diskussionsstoff zwar dienlich wäre, jedoch ist hier sicherlich nicht der entsprechende Ort dafür, auch sind die persönlichen Vorkenntnisse sicherlich zu unterschiedlich!
:mad:
 

JulesWDD

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Eben, der korrekte Verweis auf \"(bezügliche Kommentierung)\" dürfte nicht nur im hiesigen Rahmen völlig ausreichen um nicht, auch nicht durch die Blume, mit Freiherr Karl-Theodor oder \"Verwandten\" ins Töpfchen geworfen zu werden!
:mad:

Ein Zitat, ohne dieses als solches zu kennzeichnen, ist auch außerhalb der akademischen Welt schlechter Stil, nicht mehr, aber eben auch nicht weniger.
 
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JulesWDD

Active member
Ich habe wahrlich kein Interesse daran hier eine juristische Diskussion zu beginnen, noch weniger, Ihnen hier einen bezüglichen Nachhilfeunterricht zu leisten. Wir haben in Deutschland im Zusammenhang eine föderale Struktur, was weiterem Diskussionsstoff zwar dienlich wäre, jedoch ist hier sicherlich nicht der entsprechende Ort dafür, auch sind die persönlichen Vorkenntnisse sicherlich zu unterschiedlich!
:mad:

Das finde ich schade, denn auch mich hat Ihre ursprüngliche Aussage überrascht, dass in Art 5 GG etwas über die Aufgaben oder den grundgesetzlichen Auftrag der öffentlichen Bibliotheken zu finden wäre.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Dirk

New member
Ein Zitat, ohne dieses als solches zu kennzeichnen, ist auch außerhalb der akademischen Welt schlechter Stil, nicht mehr, aber eben auch nicht weniger.

Nur dass es als \"bezügliche Kommentierung\" gekennzeichnet war.
Was haben Sie geraucht? Oder ist Ihre Wahrnehmung von Hause aus vernebelt?
Oder übersteigt die Bedeutung der bezüglichen Kennzeichnung Ihre Auffassungsgabe?


Wie dem auch sei, ich werfe Ihnen noch einen freundlichen
\"Schwäbischen Gruß\" herüber.


ps
Über die Ausrufungszeichen beim Gruß, dürfen Sie ihn im Zusammenhang als \"Zitat\" begreifen.
 
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