DRM entfernen: Wissenswertes, Fragen und Antworten

ebooker

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In erster Linie bestimmen Verlag und/oder Autor ob ein Kopierschutz auf ein Ebook soll und welcher. Wenn ein Verlag bestimmt hat, dass harter Kopierschutz drauf soll, dann muss sich auch jeder Shop daran halten und darf das Ebook nicht einfach ohne verkaufen.
In zweiter Linie können die Shops harten Kopierschutz drauf machen, wenn der Verlag es nicht verlangt. Oft sind das Shops, die aus irgendwelchen Gründen kein digitales Wasserzeichen anbieten.

Zum einen haben bestimmte Shops noch vor einem Jahr auf jedes Ebook DRM gemacht, weil es technisch angeblich nicht anders geht. Davon sind jetzt wohl die meisten Shops abgerückt. Trotzdem kenne ich einen Verlag der seine Ebooks ohne DRM und Wasserzeichen verkaufen will und Kobo trotzdem DRM drauf macht. Das ist nur ein Beispiel. Man könnte noch mehr finden.
 

Dirk

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Für Verlage ist DRM auch ein Ärgernis - es ist ein Kostenfaktor, der de facto nichts bringt. Sie wissen natürlich, dass Kunden DRM locker entfernen können,...
Und da Verlage eine gewisse Sorgfaltspflicht gegenüber ihren Autoren haben, und es auch Gerichtsurteile gibt, die in ganz anderen Bereichen ähnlich argumentieren, wird sicherheitshalber hartes DRM verwendet, um zu zeigen: diese Datei darf nicht kopiert werden. Das ist meist alles.
...
Mit einer Lizenzvergabe allein machen es sich die Verlage meiner Meinung nach dennoch zu einfach.
Und es ist natürlich auch noch das Problem der Textidentität zu bedenken. Ein übrigens sehr interessantes Thema bei der E-Buch Entwicklung des Zukunft.

Ja, ein wirklich sehr interessantes Thema.


Aber zur \"Sorgfaltspflicht\",
demnach würden Verlage also gegen ihre eigenen Interessen handeln ☺ , denn:
\"Für Verlage ist DRM auch ein Ärgernis - es ist ein Kostenfaktor, der de facto nichts bringt.\"
Sorgfaltspflicht, sicherheitshalber...
Mhh, eine der Sorgfaltspflicht entsprungene Handlung, welche wissentlich ohne Nutzen ist, erscheint mir dann aber doch sehr fragwürdig. Gerichtsurteile, z.B. bezüglich Content aus dem Musikbereich haben den Urhebern auch eher wenig geholfen.


Um zu \"zeigen: diese Datei darf nicht kopiert werden\",
braucht es nur vom Käufer abgenickter entsprechender Lizenzbedingungen.
 

Krimimimi

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Amazon bietet ja als Verlag auch exklusive Titel an - und einige Verlage vertreiben ihre Bücher nur über das böse A. Ich möchte die natürlich auf meinem Reader lesen, also muss ich rom und nom konvertieren können - dank Calibre keine große Sache, wenn DRM freies Material zur Verfügung steht.

Das ist übrigens auch ein interessanter Aspekt, der auch in Zukunft noch mehr Bedeutung bekommen wird.
Inzwischen ist es nämlich nicht nur so, dass man bestimmte Ebooks ausschließlich bei Amazon bekommt. Weltbild bringt inzwischen auch Ebooks im Eigenverlag heraus (\"Weltbildvorteil\"), die kann man nur bei Weltbild kaufen. Ein Beispiel \"Ein Handvoll Worte\" von Jojo Moyes. Dummerweise sind diese Ebooks aus dem Weltbild- Verlag mit hartem DRM behaftet, sodass Kindle- Nutzer sie ohne Kopierschutzentfernung nicht lesen können.
Ebook.de macht jetzt etwas ähnliches. Sie haben Krimi- Editionen herausgebracht. Das sind Regionalkrimis, die im Bundle zu einem sehr günstigen Preis verkauft werden (3 ungefähr zum Preis von einem). Bei dieser Edition handelt es sich um Sonderausgaben und ist deswegen trotz Buchpreisbindung möglich (im Prinzip auch eine Ausgabe im Eigenverlag).
Ebook.de hat zum Glück auf harten Kopierschutz verzichtet, was ich für einen Schritt in die richtige Richtung halte.
 

alexbloggt

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Schöner Artikel!
DRM gehört meiner Meinung nach sowieso der Vergangenheit an. Ein wirksamer Schutz gegen illegale Verbreitung stellt DRM nicht da und hindert nur Leute daran, ihre selbst gekauften Bücher auf andere Geräte zu portieren. Die Musikindustrie hat auch eine Zeit lang DRM als das Lösungsmittel all ihrer Probleme gefeiert. Trotzdem waren Kopien der Musikstücke auch weiterhin im Netz zu finden und mittleweile ist man wieder davon abgekommen. Trotzdem gibt es nach wie vor Musiker und Leute, die Musik kaufen.
Wer eine digitale Ware umsonst haben will, bekommt sie auch (mit einigen, sehr wenigen Ausnahmen) umsonst - und meist noch viel besser handlebar (kein DRM, kein Steam, keine sonstigen Nötigungen, die man als zahlender Kunde erdulden muss).
Die Warez-Szene ist technisch sehr versiert, egal ob damals der \\\"Cactus\\\"-Kopierschutz oder eben heute DRM - entfernen lässt sich alles, wenn man will. Die Leidtragenden sind die, die sich nicht (für den Privatgebrauch) in eine rechtliche Grauzone begeben wollen. Diejenigen müssten immer wieder neue Lizenzen für ihre alten Bücher kaufen, wenn sie das Gerät wechseln und dieses nicht mehr mit dem alten Format kompatibel ist.
Und zum Thema leihen: Ich sehe da moralisch kein Problem, Freunden (d.h. nicht auf irgendwelchen Seiten hochladen, sondern persönlich teilen) ein Buch zu leihen - egal ob digital oder analog. Das mache ich schon seit der Grundschule - sei es mit Büchern, Kassetten, CDs oder sonstigem. Dafür leihe ich mir auch von Freunden wieder was - im Grunde das Prinzip einer Bücherei, deren Legalität auch keiner in Frage stellen würde.
 

ebooker

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Und zum Thema leihen: Ich sehe da moralisch kein Problem, Freunden (d.h. nicht auf irgendwelchen Seiten hochladen, sondern persönlich teilen) ein Buch zu leihen - egal ob digital oder analog. Das mache ich schon seit der Grundschule - sei es mit Büchern, Kassetten, CDs oder sonstigem. Dafür leihe ich mir auch von Freunden wieder was - im Grunde das Prinzip einer Bücherei, deren Legalität auch keiner in Frage stellen würde.

Richtig so. Nur der Vergleich mit der Bücherei hinkt etwas. Die Bibliotheken müssen für jeden Leihvorgang ein paar Cent abdrücken, das macht der normale Verleihe nicht. Das von dir beschriebene Teilen, ist aber meines Wissens durch die Privatkopie gedeckt. Und wird ja unter anderem mit der Pauschalabgabe (Abgabe auf Speichermedien, Drucker etc.) finanziert.


Chalid
Ich weiß dass ihr nicht mehr cme.at heißt, trotzdem wäre es interessant wenn der Artikel auch auf die Rechtslage in Österreich und der Schweiz eingegangen wäre.
 

ebooker

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Die Interpretation des ³108b als Recht auf Privatkopie ist schon sehr steil. Er beinhaltet lediglich die Straffreiheit wenn man wirksamen Kopierschutz rein für den privaten Gebrauch knackt. Verboten bleibt es aber dennoch. Und ja das ist ein himmelweiter Unterschied zum Recht auf Privatkopie

Das Recht auf Privatkopie ergibt sich auch nicht aus § 108b UhrG, sondern aus § 53 UhrG:
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JulesWDD

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JulesWDD
Natürlich bemisst es sich nicht an einzelnen Personen, was in Ordnung ist und was nicht. Vielleicht habe ich dein Zitat


falsch interpretiert. Ich dachte, es drückt dein Missfallen darüber aus, dass Chalid Hinweise zum Kopierschutz gegeben hat.
Ich bin froh, dass ich weiß, wie man den Kopierschutz entfernt, weil es Vorteile hat und ich finde, dass auch ruhig andere in den Genuss dieser Vorteile kommen dürfen.

\"Missfallen\" wäre zu drastisch formuliert, aber wenn Du einen kritischen Unterton herausgelesen hast, dann trifft es die Sache ziemlich genau. Ich halte die Rechtslage nicht für so eindeutig, dass man bestimmte Techniken publizieren sollte. Aber das ist wie gesagt meine eigene und damit höchst subjektive Ansicht.


Solange der Kopierschutz entfernt wird, um das eBook selbst beser verwenden, speichern, sichern zu können, ist das aus meiner Sicht rechtlich in Ordnung. Den sonstigen Beiträgen in diesem Thread entnehme ich aber - alles ohne Wertung - wieder solche BEgriffe wie \"Tausch\", \"Verkauf\" und Ähnliches. Und dies ist eben auch eine mögliche Folge des \"Befreiens\" vom DRM und wohl von der erworbenen Lizenz nicht abgedeckt.


Heißt also zusammengefasst: Das \"Befreien\" von DRM kann eben zu legalen und zu illegalen Zwecken genutzt werden, weswegen ich den Artikel per se eben kritisch sehe. Und jetzt bitte nicht das Argument, dass ma das sowieso durch \"googlen\" alles sowieso und selbst und ganz einfach herausfinden kann; das ist kein Argument mit dem man irgendetwas rechtfertigen könnte.
 

ebooker

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Heißt also zusammengefasst: Das \"Befreien\" von DRM kann eben zu legalen und zu illegalen Zwecken genutzt werden, weswegen ich den Artikel per se eben kritisch sehe. Und jetzt bitte nicht das Argument, dass ma das sowieso durch \"googlen\" alles sowieso und selbst und ganz einfach herausfinden kann; das ist kein Argument mit dem man irgendetwas rechtfertigen könnte.

Naja, ziemlich viel, kann man legal oder illegal verwenden.
Ich hab mir z.B. vor einem halben Jahr bei Aldi ein richtige großes schönes Küchemesser gekauft. Ich verwende es auch ganz legal in der Küche zum Gemüse schnippeln. Nur kann man mit dem Messer auch jemanden umbringen. Trotzdem sehe ich den Verkauf der Messer deshalb nicht kritisch.
 

JulesWDD

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Naja, ziemlich viel, kann man legal oder illegal verwenden.
Ich hab mir z.B. vor einem halben Jahr bei Aldi ein richtige großes schönes Küchemesser gekauft. Ich verwende es auch ganz legal in der Küche zum Gemüse schnippeln. Nur kann man mit dem Messer auch jemanden umbringen. Trotzdem sehe ich den Verkauf der Messer deshalb nicht kritisch.

Und was soll mir das jetzt sagen?
 

JulesWDD

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Man sollte sich sehr genau überlegen etwas über Küchemesser zu publizieren! ☺

Aha ...
:cool:
... irgendwie off topic, oder?
 

garfield36

Member
Ich oute mich jetzt mal, ich benutze Calibre und das Plugin DeDRM. Was sind nun meine Beweggründe dafür?
Ich lese unter anderem gerne SF-Bücher, da gibt es das größte Angebot bei einem Buchhändler der ein eigenes Format verwendet. Nun ist aber das bei anderen Anbietern am meisten verbreitete Format EPUB. Das heißt also, dass ich hin und wieder ein Buck konvertieren muss, um es lesen zu können.


Man könnte vielleicht einwenden, dass ich mir einen Kindle zulegen könnte, wenn das größte Angebot meiner Lieblingslektüre ohnedies bei diesem Anbieter gegeben ist. Es gibt jewdoch einen weiteren Grund warum ich \"alfe\" Es ist so, dass mir als Lesegerät ein Pocketbook wesentlich mehr zusagt als ein Kindle. Ohne Konvertierung könnte ich aber manche Bücher auf meinem PB 623 gar nicht lesen.


Ich habe also kein Unrechtsbewusstsein wenn ich den Kopierschutz entferne und das Format umwandle. Ich bezahle ja die Bücher die ich erwerbe. Und selbstverständlich betreibe ich keinen illegalen Vertrieb von eBooks. Ich nutze die erwähnte Software rein für den privaten Gebrauch. Nebenbei erwähnt, konnte ich auch durch googeln nicht nicht herausfinden wie die Rechtslage zu diesem Thema in Österreich aussieht.
 

Altschneider

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Die vergleichbare Fragestellung gab bzw gibt es ja auch bei Softwarelizenzen, bei welchen die Hersteller eigentlich davon ausgehen, dass diese Lizenzen an den \"Käufer\" - richtigerweise Lizenznehmer - gebunden ist und nicht übertragen werden kann. Ich meine mich erinnern zu können, dass dies von der Rechtsprechung anders gesehen wird: Wenn sichergestellt und nachgewiesen ist, dass der - ursprüngliche - LIzenznehmer die Lizenz nicht mehr nutzt und keine Kopie der Software hat, dann kann er er auch weiter verkaufen. Aber wie gesagt, das ist jetzt aus der Erinnerung, bin nicht sicher, ob dies noch aktueller Stand ist.

Das habe ich auch so im Kopf. Nur ist es schwierig, nachzuweisen, dass keine Kopien von E-Büchern vorhanden sind. Während Software veraltet, gilt das ja vielleicht für E-Buch Formate, aber weniger für die Inhalte. Außerdem ist der kritische Punkt wohl die Verschleißfreiheit. Man würde im Prinzip ein neuwertiges Buch (Lizenz) verkaufen - und damit die Preisbindung umgehen, wenn es billiger wäre als der Neupreis. (Man stelle sich vor, Amazon würde alle annullierten Verkäufe als E-Bücher 2. Wahl billiger anbieten).


Leihen ist für mich auch grenzwertig. Ich leihe zwar meine E-Bücher einem Freund, der Hartz IV ist und keinen Internetzugang, aber einen E-Reader hat, aber das Problem ist natürlich, das ich bei diesem \"leihen\" nicht meine Kopie der Lizenz lösche, ich verleihe also eine Privatkopie. Das ist was anderes als beim gedruckten Buch. Eine Verleihfunktion, die mein Buch für einige Zeit sperrt und das geliehene nach einiger Zeit löscht, wäre da der richtige Weg.
 
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Chalid

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Die Rechtslage in Österreich ist recht ähnlich. Ich habe den Artikel dahingehend ergänzt. ☺
 

ebooker

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Eine Verleihfunktion, die mein Buch für einige Zeit sperrt und das geliehene nach einiger Zeit löscht, wäre da der richtige Weg.

Das wäre genau der falsche Weg. Das wäre eine künstliche Barriere ala DRM. Und genauso sinnvoll bzw. sinnlos.
KIar man kann Ebooks weitergeben und sie gleichzeitig eine Kopie behalten richtig. Das behalten geht bei Papierbüchern nicht. Nur gibt e bei Ebooks auch keinen legalen Gebrauchtmarkt, bei dem ältere Titel oft kostenlose oder für sehr wenig Geld verkauft werden. Glaube auch nicht, dass sich für digitale Waren wie Ebooks je ein sinnvoller Verkaufsmarkt etablieren wird. Daher sehe ich dass mit dem Weitegeben und behalten, nur als einen gerechten Ausgleich an.
 

JulesWDD

Active member
Das es Unsinn ist etwas für bedenklich zu halten weil man es auch illegal nutzen oder missbrauchen kann. Dann sollte Ebook die ohne DRM verkauft werden für sie ja auch bedenklich sein, denn die kann man ja einfach so hochladen und teilen.

Sie mögen es für Unsinn halten, ich tue das eben nicht. Wenn man ein weniger abstruses Beispiel nimmt als Ihr Aldi-Messer Beispiel, merken es sicher auch Leute, die ansonsten beratungsresistent sind.
 

Altschneider

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Aber zur \"Sorgfaltspflicht\",
demnach würden Verlage also gegen ihre eigenen Interessen handeln ☺ , denn:
\"Für Verlage ist DRM auch ein Ärgernis - es ist ein Kostenfaktor, der de facto nichts bringt.\"
Sorgfaltspflicht, sicherheitshalber...
Mhh, eine der Sorgfaltspflicht entsprungene Handlung, welche wissentlich ohne Nutzen ist, erscheint mir dann aber doch sehr fragwürdig. Gerichtsurteile, z.B. bezüglich Content aus dem Musikbereich haben den Urhebern auch eher wenig geholfen.


Um zu \"zeigen: diese Datei darf nicht kopiert werden\",
braucht es nur vom Käufer abgenickter entsprechender Lizenzbedingungen.

Im Gegensatz zu der monolithischen Verlagsdarstellung, die von der Piraten-Lobby ja immer wieder verbreitet wird - die gemeine Verlags\"industrie\" eben, sehen Verlage das durchaus differenziert mit den eigenen Interessen: es geht da nicht nur ums Geld (wäre es anders, gäbe es so manchen defizitären Lyrikband nicht, der durch Gewinne in anderen Bereichen querfinanziert wird), sondern zum Beispiel auch um Autorenpflege. Wenn ein Autor dem Verlag eine Lizenz für den Verkauf des E-Buchs erteilt, dann wird der Verlag nicht wollen, dass der Autor wutschnaubend zum anderen Verlag läuft, weil seine Datei auf irgendwelchen Klauservern ist und nicht DRM geschützt war. So kann der Verlag nachweisen, dass er alles \"sinnvoll mögliche\" getan hat. Eines von vielen Beispielen.


Beim Gerichtsurteil dachte ich eher an andere Bereiche, Brettspiele etwa oder der Bereich Fan-Fiction. Dort werden von Fans ohne Lizenz Zusatzprodukte entwickelt. Schreitet dann der Lizenzinhaber nicht ein, geht das Gericht von einem stillschweigenden Einverständnis aus - mit dem Ergebnis, dass andere auch das eigentlich exklusive Produkt vertreiben können. Deswegen schreitet hier die Rechteinhaber ein, auch wenn es bedeutet, die Fangemeinde zu verärgern - und sie tun es nicht gerne. Das war glaube ich auch der Grund, warum die Rowling gegen die Fan-Übersetzung ihrer Bücher vorgegangen ist. Ob solche Urteile im Buchbereich verkündet wurden, glaube ich nicht, aber als Verlag hat man auch kein Interesse, auszuprobieren, ob es so sein wird.
 

Altschneider

New member
Ach interessant ich dachte immer Tausch und Weiterverkauf gehören zum Wirtschaftssystem. Wieder was gelernt.


Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk 2

Ja, das war eine wichtige Lektion. Das Eigentum und die Anerkennung von Eigentum, vor allem auch geistigem Eigentum ist die Grundlage des Wirtschaftssystems - und Tausch, Weiterverkauf etc. eben davon nur abgeleitete Rechte. Und der Tausch und Weiterverkauf vom Eigentum Anderer ist immer noch Diebstahl und Hehlerei, auch wenn es bei digitalen Produkten rechtssystematisch anders heißt.
 
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